Der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Grotthaus wirbt für den Ideenwettbewerb „Gute Arbeit für Alleinerziehende“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
Ziel dieses Wettbewerbes ist die Entwicklung und Verbreitung von Handlungskonzepten, die zu einer verbesserten Arbeitsmarktintegration von hilfebedürftigen Alleinerziehenden führen und einhergehend die Erwerbs- und Verdienstchancen erhöhen. Fast ein Fünftel aller in Deutschland lebenden Familien mit Kindern unter 18 Jahren sind Ein-Eltern-Familien.
Von diesen beziehen rund 42% die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Dabei ist die Mehrzahl dieser Mütter leistungsfähig und -bereit. Doch ist es besonders für Alleinerziehende immer noch schwer, ihre Hilfebedürftigkeit zu überwinden.
Der Ideenwettbewerb erfolgt aufgrund der Rahmenrichtlinie für thematische ESF-Projektförderung des BMAS. Gesucht werden Projekte von Grundsicherungsstellen oder Projekte unter Beteiligung von Grundsicherungsstellen, welche zur Aktivierung, Integration in Erwerbstätigkeit oder sozialen und beschäftigungsbezogenen Stabilisierung von Alleinerziehenden beitragen. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen zu Beginn der Projekte Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen. Des Weiteren sollen die Projekte den Transfer geeigneter Handlungskonzepte bewirken, so dass diese auch in anderen Regionen aufgegriffen werden.
Bis zu 60 Millionen Euro stehen aus ESF- und Bundesmitteln für den Ideenwettbewerb zur Verfügung. Hiervon sollen mindestens 60 Projekte auf lokaler und regionaler Ebene gefördert werden.
Ein zweistufiges Verfahren in Form eines Interessenbekundungs- und Antragsverfahren ist vorgesehen. Erstere können bis zum 8. Mai 2009 beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Abt. VI/ Regie-Stelle „Gute Arbeit für Alleinerziehende“, 11017 Berlin eingereicht werden.
Über die Förderfähigkeit von Projekten und das Antrags-verfahren berät eine ESF- Regiestelle. Die Kontaktdaten können unter www.esf.de abgerufen werden.