Jugendarbeitsschutzgesetz:

Debatte im Deutschen Bundestag

Wolfgang Grotthaus ist Mitglied des Deutschen Bundestags für den Wahlkreis Oberhausen und stellvertretender Vorsitzender der Oberhausener SPD

Wolfgang Grotthaus ist Mitglied des Deutschen Bundestags für den Wahlkreis Oberhausen und stellvertretender Vorsitzender der Oberhausener SPD

Anlässlich der 1. Lesung von Anträgen zum Jugendarbeitsschutzgesetz der Oppositionsparteien FDP und Die Linke erklärt der stellvertretende arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Wolfgang Grotthaus:

Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist in erster Linie unter dem Aspekt des Jugend- und Gesundheitschutzes für junge Auszubildende zu bewerten. Deshalb können Forderungen nach einer Ausweitung von Arbeitszeiten, Schichtverlängerungen, Verkürzungen der Nachtruhe sowie die Öffnung für Wochenendarbeit während der Ausbildung nicht mitgetragen werden. Grotthaus hält hingegen eine Generalüberprüfung des gesamten Gesetzes, dass seit Inkrafttreten 1976 nur geringfügige Veränderungen erfahren hat, durchaus für notwendig, da Politik sich nicht den neuen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt verschließen könne.

Hingegen widerlegte Grotthaus in seinen Ausführungen im Plenum das von der FDP vorgetragene Argument, die Schutzrechte junger Menschen seien ein Hindernis zur Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen. Vielmehr, so betonte Grotthaus, gewährleiste das Gesetz Sicherheit und Gesundheitsschutz für eine qualitativ anspruchsvolle Berufsausbildung.

Grotthaus begrüßt sehr, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, die erstmals im September 2006 tagte und deren Ziel die Novellierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist. „Eine etwaige Umsetzung der in der Bund-Länder-AG formulierten Änderungsvorschläge in eine Gesetzesnovelle werde aber ähnlich dem Verfahren bei der Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes einer aufmerksamen und sehr genauen Prüfung durch die SPD-Fraktion hinsichtlich der Gewichtung der Interessen standhalten müssen.“, so Grotthaus wörtlich und weiter: „Es kann nicht sein, dass Gesundheits- und Jugendschutz betrieblichen Interessen geopfert werden.“

Des Weiteren appellierte Grotthaus an die Unternehmen insgesamt, mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen, damit es keinen Verdrängungseffekt von Abiturienten in Jobs von Real- und Hauptschülern geben würde. Insbesondere von jenen Unternehmen im Gaststätten- und Hotelgewerbe, forderte Grotthaus, ausgebildete junge Menschen auch im Anschluss in feste Arbeitsverhältnisse zu übernehmen.

„Die beiden vorgelegten Anträge werden im parlamentarischen Beratungsverfahren von der SPD Fraktion abgelehnt werden“, beschließt Grotthaus seine Ausführungen.

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