Wolfgang Große Brömer:

Kommunen dürfen Nahverkehr weiter bezuschussen

Die öffentliche Finanzierung des Nahverkehrs verstößt nicht gegen EU-Wettbewerbsrecht

Die öffentliche Finanzierung des Nahverkehrs verstößt nicht gegen EU-Wettbewerbsrecht

„Das ist eine wichtige und richtige Weichenstellung für die langfristige Absicherung der Angebotsqualität im ÖPNV“, so die erste Reaktion des Oberhausens SPD-Fraktionschefs Wolfgang Große Brömer auf das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum deutschen Personenbeförderungsgesetz. Nach diesem Urteil darf der öffentliche Nahverkehr auch in Zukunft durch öffentliche, also in der Regel kommunale Finanzmittel bezuschusst werden.

Gleichzeitig hat der Europäische Gerichtshof die Bedingungen für eine öffentliche Förderung präzise formuliert und damit mehr Rechtsklarheit für Träger und Betreiber des kommunalen Nahverkehrs geschaffen. „Im Kern“, so Wolfgang Große Brömer, „bestätigen die vom Gericht gemachten Vorgaben die bereits heute übliche Finanzierungspraxis beim ÖPNV.“

Große Brömer erinnert jedoch daran, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Vom Bundesverwaltungsgericht werde im Verlauf des nächsten Jahres ein endgültiges Urteil zur Förderung des Nahverkehrs erwartet. Er sei aber optimistisch, dass die obersten deutschen Verwaltungsrichter sich bei ihrer Urteilsfindung maßgeblich an der gestrigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes orientieren werden.

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