Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im alltäglichen Leben ist von entscheidender Bedeutung für eine inklusive Gesellschaft. Es geht darum, Barrieren abzubauen und gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Beschäftigung und anderen Lebensbereichen zu ermöglichen. Eine besondere Bedeutung bei der Verwirklichung dieses Menschenrechts auf gesellschaftliche Teilhabe kommt dabei der Eingliederungshilfe zu. Sie ist ein zentrales Element der sozialen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und umfasst Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung.
Von Leistungen der medizinischen Rehabilitation, über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und an Bildung bis zu Leistungen zur sozialen Teilhabe bildet die Eingliederungshilfe ein weitgefächertes Angebot ab. Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde das Recht der Eingliederungshilfe in weiten Teilen neu geregelt. Doch das System der Eingliederungshilfe ist reformbedürftig. „In Nordrhein-Westfalen sind viele Betroffene und deren Angehörige sowie die Kommunen mit erheblichen Herausforderungen im Bereich Eingliederungshilfe konfrontiert. Dies wird durch bürokratische Hürden, die Kostenentwicklung und unzureichende finanzielle Unterstützung des Landes verstärkt“, so die SPD-Landtagsabgeordnete Sonja Bongers. Mehr …