
Von Leistungen der medizinischen Rehabilitation, über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und an Bildung bis zu Leistungen zur sozialen Teilhabe bildet die Eingliederungshilfe ein weitgefächertes Angebot ab. Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde das Recht der Eingliederungshilfe in weiten Teilen neu geregelt. Doch das System der Eingliederungshilfe ist reformbedürftig. „In Nordrhein-Westfalen sind viele Betroffene und deren Angehörige sowie die Kommunen mit erheblichen Herausforderungen im Bereich Eingliederungshilfe konfrontiert. Dies wird durch bürokratische Hürden, die Kostenentwicklung und unzureichende finanzielle Unterstützung des Landes verstärkt“, so die SPD-Landtagsabgeordnete Sonja Bongers. Mehr …


