TOP 3:
Herzgesundheit stärken
Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die häufigste Todesursache in Deutschland. Sie verursachen laut Robert-Koch-Institut (RKI) etwa 40 Prozent aller Todesfälle. Dabei lassen sich Risikofaktoren wie Bluthochdruck, Diabetes und Übergewicht durch Bewegung und gesunde Ernährung positiv beeinflussen. Es gibt aber auch vererbte Risikofaktoren, die es früher zu erkennen und zu bekämpfen gilt. Dies ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Stärkung der Herzgesundheit, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten.
Der Entwurf sieht vor, dass Kinder ab fünf Jahren auf eine Fettstoffwechselerkrankung untersucht werden sollen. Diese angeborene, individuell nicht beeinflussbare Krankheit birgt ein sehr hohes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen im jungen Erwachsenenalter. Betroffenen Kindern können dann Cholesterinsenker verschrieben werden (sogenannte Statine). Jugendliche zwischen zwölf und 14 Jahren sollen verpflichtend zur Jugendgesundheitsuntersuchung („J1“) eingeladen werden, um sie zu Risikoverhalten wie Rauchen aufzuklären und um Übergewicht, Bewegungsmangel oder Haltungsstörungen festzustellen.
Für Erwachsene werden regelmäßige Check-ups für Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Alter von 25, 40 und 50 Jahren eingeführt. Gesetzlich Versicherte erhalten hierfür von ihrer Krankenkasse Gutscheine für eine erweiterte Beratung mit Messungen zu Risikofaktoren in Apotheken. Zudem wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) damit beauftragt, ein Programm für Versicherte mit einem hohen Risiko für eine Herz-Kreislauf-Erkrankung zu beschließen und die Krankenkassen verpflichtet, solche Programme anzubieten.
Cholesterinsenker können in vielen Fällen das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen senken und die Lebenserwartung verlängern. Deshalb wird klargestellt, dass ein gesetzlicher Anspruch auf diese Medikamente besteht. Zudem wird der Anspruch auf Medikamente zur Tabakentwöhnung ausgeweitet: Er ist künftig nicht nur auf eine schwere Tabakabhängigkeit beschränkt und wird öfter als alle drei Jahre finanziert. Denn Rauchen schädigt die Herzmuskulatur und ist einer der Hauptrisikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
TOP 6:
Nie wieder ist jetzt – Jüdisches Leben in Deutschland schützen
Am 7. Oktober 2023 verübte die Hamas terroristische Überfälle auf Israel, auf die Israel mit Militäraktionen reagierte. Seitdem haben weltweit, auch in Deutschland, antisemitische Straftaten, Übergriffe auf Jüd:innen und jüdische Einrichtungen deutlich zugenommen. Es ist äußerst beunruhigend, dass hierzulande Judenhass und israelbezogener Antisemitismus auf einem seit Jahrzehnten nicht dagewesenen Niveau stattfinden.
In einem Antrag der Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion betonen wir die vor diesem Hintergrund besondere deutsche Verantwortung im Kampf gegen Antisemitismus, sowohl auf staatlicher als auch auf Ebene der Parteien und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, jüdisches Leben in Deutschland zu stärken, die historisch-politische Bildungsarbeit sowie die Arbeit der Gedenkstätten zu fördern. Der Schutz jüdischer Einrichtungen und die Sicherheit jüdischen Lebens müssen sichergestellt und Judenhass entschlossen bekämpft werden, auch im digitalen Raum.
Wir debattieren den Antrag im Bundestag anlässlich des Gedenkens an die Pogrome des 9. Novembers. In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 fanden die „Novemberpogrome“ statt, die den Übergang von der Diskriminierung zur systematischen Vernichtung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland markierten. Hunderte Jüd:innen wurden ermordet, Synagogen, Geschäfte, Wohnungen und Friedhöfe wurden gestürmt und zerstört.
TOP 8:
Aufarbeitung von NS-„Euthanasie“ intensivieren
„Euthanasie“-Morde und Zwangssterilisationen gehören zu den menschenverachtendsten Auswüchsen nationalsozialistischen Unrechts und des tödlichen Rassendenkens. 300.000 Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen wurden ermordet, 400.000 Menschen wurden zwangssterilisiert. Erinnerung und Gedenken an die Opfer haben in Deutschland allerdings erst spät eingesetzt.
Mit einem interfraktionellen Antrag wollen wir deshalb nun die Aufarbeitung intensivieren, die bestehenden Forschungs- und Aufklärungslücken schließen und die Dokumentation der Opferschicksale verbessern oder überhaupt erst beginnen.
Nötig ist dafür beispielsweise, Patientenakten und Personalunterlagen der Täter zu lokalisieren, zu sichern und zu konservieren, um sie so für Forschung, Bildung und Anfragen nutzbar zu machen. In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, solch ein Projekt zu initiieren. Zudem wird eine nationale Fachtagung angeregt, die u.a. folgende Aspekte in den Fokus nimmt: Archivierung, Digitalisierung, Konservierung der betreffenden Akten sowie Schaffung einer Portallösung, mit der sich die Gedenkorte aber auch Angehörige der Opfer vernetzen können.
Auch sollen diese Geschehnisse in der Ausbildung in medizinischen, psychiatrischen und pflegerischen Berufen verankert werden. Weiter fordern wir, die Gedenkstätten an den Orten der ehemaligen „T4“-Tötungsanstalten auch in Zukunft zu unterstützen – beim Erhalt der Gebäude sowie bei den zunehmenden Herausforderungen bei den aufzuarbeitenden Archivmaterialien und der zu leistenden Beratungsaufgaben.
Wir beraten den Antrag in dieser Woche abschließend.
TOP 13:
Auslandseinsätze der Bundeswehr evaluieren
Um Fehlentwicklungen bei künftigen Bundeswehreinsätzen zu vermeiden und ihre Akzeptanz zu stärken, hat sich die Koalition darauf verständigt, laufende Auslandseinsätze der Bundeswehr regelmäßig zu evaluieren. In dieser Woche debattiert der Bundestag den Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung der laufenden, mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr.
In dem Bericht wurden insgesamt sieben Bundeswehreinsätze, die derzeit im Rahmen der NATO, der EU und der Vereinten Nationen laufen, untersucht. Überprüft wurde, inwieweit der jeweilige Einsatz im deutschen Interesse liegt, ob Ressourceneinsatz und Zielerreichung in einem angemessenen Verhältnis stehen und ob der Einsatz eine nachhaltige Entwicklung fördert.
Laut Bericht leisten die Bundeswehreinsätze einen wichtigen Beitrag für die internationale regelbasierte Ordnung und für die Sicherheit Deutschlands. Dies gilt insbesondere für Einsätze in der europäischen Nachbarschaft sowie entlang wichtiger Handelsrouten. Allerdings fehlt es oft an einer ressortübergreifenden Abstimmung, die außen-, sicherheits-, verteidigungs- und entwicklungspolitische Aspekte gleichermaßen miteinbezieht.
Zwar werden die Einsatzziele zum großen Teil erreicht, allerdings nicht vollumfänglich, was auch an begrenzten militärischen Fähigkeiten liegt. Zudem hat sich die Sicherheitslage in den meisten Einsatzgebieten verschärft, so dass viele Einsätze – insbesondere im Bereich der Ausbildung – eingeschränkt werden mussten.
Auch eine nachhaltige Entwicklung können die Einsätze nicht sicherstellen. Zwar fördern sie den Aufbau sicherheitsrelevanter Strukturen im Einsatzgebiet. Dass lokale Akteur:innen die volle Sicherheitsverantwortung übernehmen, ist meistens aber nicht zu erwarten.
Am Ende des Berichts werden fünf Schlussfolgerungen formuliert. Erstens sollten Bundeswehreinsätze künftig klarer entlang der sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands formuliert werden. Zweitens sollte das Ambitionsniveau der Auslandseinsätze realistisch formuliert und ausgestaltet werden. Drittens gilt gerade bei längerfristigen Engagements, die vielfältigen militärischen wie zivilen Instrumente im Sinne der Nationalen Sicherheitsstrategie ressortübergreifend kontinuierlich zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Viertens sollte die Bundeswehr vollumfänglich ausgestattet werden. Fünftens sollten Auslandseinsätze an die Realitäten von Multipolarität und wachsender Systemrivalitäten angepasst werden.
TOP 15a:
Für ein starkes Handwerk
Der Antrag der Koalitionsfraktionen „Für ein starkes Handwerk in Deutschland – Talente fördern und bessere Rahmenbedingungen schaffen“ wird in dieser Woche erstmals im Deutschen Bundestag beraten.
In dem Antrag verweisen die Ampelfraktionen auf schon umgesetzte Projekte in dieser Legislaturperiode, betonen aber gleichzeitig den weiteren Handlungsbedarf. So fordern sie von der Bundesregierung, die Fachkräftegewinnung für das Handwerk im In- und Ausland noch besser zu unterstützen. Notwendig dafür ist die bessere Begleitung der Unternehmen von der Beantragung des Visums und der Einreise bis hin zur erfolgreichen Integration in Betrieb und Gesellschaft.
Arbeit und Sprachkurse müssen besser abgestimmt und dafür mehr Teilzeit ermöglicht werden. Menschen mit Migrationsgeschichte sollen im Ausbildungsmarkt mit einer Förderinitiative gestärkt werden, betont der Antrag. Um bessere Einblicke in die Ausbildungspraxis zu ermöglichen, sollen zum Beispiel Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern stärker in die Berufsorientierung einbezogen werden. So können Kooperationen zwischen Schulen und Ausbildungsbetrieben gestärkt werden. Die Wohn- und Mobilitätsangebote für Auszubildende, wie mit dem Programm „Junges Wohnen“ begonnen, sollen weiter verbessert werden.
TOP 17:
Baukulturbericht der Bundesregierung
Der Bundestag berät in dieser Woche erstmals über den Baukulturbericht 2024/25 der Bundesstiftung Baukultur, den die Bundesregierung zusammen mit ihrer Stellungnahme als Unterrichtung vorgelegt hat. Der Bericht ist ein wichtiger Beitrag zur Bestandsaufnahme der baukulturellen Situation in Deutschland und eine gute Grundlage für eine politische Debatte über die Weiterentwicklung der Förderung von Baukultur durch Bund, Länder und Kommunen.
Alle zwei Jahre legt die Bundesstiftung Baukultur ihren Bericht zur Lage der Baukultur in Deutschland vor. Er enthält konkrete Handlungsempfehlungen an die Politik und alle am Planen und Bauen Beteiligten, richtet sich aber ebenso an die interessierte Öffentlichkeit.
Der Baukulturbericht 2024/25 mit dem Titel „Infrastrukturen“ nimmt die in diesem Bereich erforderliche Transformation in den Fokus. Er spannt einen Bogen von der Entwicklung des Ingenieurbaus über die technischen, funktionalen und ästhetischen Ansprüche an Bauwerke bis hin zu Fragen der Ausbildung und Praxis.
Infrastrukturen sind elementar. Ohne Wege, Straßen oder Schienen kommen wir nicht von A nach B. Bildung, Lernen, Gesundheit und Kultur sind auf gebaute Orte der Daseinsvorsorge angewiesen. Und obwohl Freizeit und Sport selbstverständlich scheinen, sind Parks oder Schwimmbäder nicht naturgegeben. Sie sind kommunale Infrastrukturen – und oft genug Orte baukultureller Qualitäten. Eine gut gestaltete Infrastruktur unterstützt die Integration von Architektur, Städtebau und Landschaftsgestaltung. Umgekehrt kann Baukultur dazu beitragen, dass Infrastrukturprojekte nicht nur funktional, sondern auch ästhetisch ansprechend, identifikationsstiftend und sozial verträglich gestaltet werden.
TOP 19:
Höfeordnung neu regeln – TKÜ bei Wohnungseinbrüchen verlängern
Die Höfeordnung (HöfeO) gilt als partielles Bundesrecht in vier Ländern und sieht für die Übergabe von Höfen ein Anerbenrecht vor, also die Vererbung an einen Erben sowie die Abfindung der weiteren Erben. Damit können Höfe als Ganzes erhalten bleiben. Bislang dienten die Einheitswerte als Grundlage zur Wertermittlung. Diese gesetzlich festgelegten Bewertungsmethoden sind jedoch in den meisten Anwendungsfällen veraltet, geben den tatsächlichen Wert nicht wieder und wurden vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Sie werden deshalb ab 2025 nicht fortgeführt, was eine Reform der HöfeO nötig macht. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche in 2./3. Lesung.
Weiterhin bleibt es möglich, land- und forstwirtschaftliche Betriebe innerhalb der Familie geschlossen an einen Hoferben zu übertragen, während die übrigen Familienmitglieder eine Mindestabfindung erhalten. Sowohl die Hofeigenschaft, der Wert also, als auch die der Abfindung sollen künftig anhand des Grundsteuerwerts des Betriebs ermittelt werden. Die HöfeO gilt, wenn dieser bei mindestens 54.000 Euro liegt. Damit werden bestehende Hofstrukturen gewahrt und ein Generationenwechsel in der Landwirtschaft einfach und sicher ermöglicht.
Verlängert wird – als Omnibus – die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) beim Wohnungseinbruchsdiebstahl, die zum 12. Dezember 2024 ausläuft. Diese Befugnis ist in bestimmten Fallkonstellationen für die Strafverfolgungspraxis unentbehrlich, weil keine anderen Beweismittel verfügbar sind. Deshalb soll diese Regelung um fünf Jahre verlängert werden. Begleitet wurde diese Befugnis von einer Evaluierung, die jedoch wiederholt werden soll, weil wegen der Corona-Pandemie in den Bezugsjahren die Zahl der Wohnungseinbrüche deutlich abnahm.
Den entsprechenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen beraten wir abschließend.
TOP 23a:
35 Jahre friedliche Revolution
1989 vollzog sich mit der Friedlichen Revolution in der DDR und der ihr folgenden Deutschen Einheit 1990 ein zentraler Umbruch und Aufbruch – in Deutschland und ganz Europa und darüber hinaus. Durch das Handeln der neuen demokratischen Initiativen und Parteien sowie die Großdemonstrationen und Runden Tische wurde der gewaltlose Weg zu demokratischen Wahlen in der DDR bereitet. Zentral dabei ist, dass die Menschen selbst in der DDR die Diktatur überwunden und sich eigenständig demokratisiert haben. Widerstand und Opposition haben jahrzehntelange Geschichte. Bislang fehlt im geeinten Deutschland eine gemeinsame Erzählung zu diesen wichtigen Ereignissen. So wird auch die Geschichte einer verhandelten Einheit, in der auch die Ostdeutschen Akteure und Subjekte sind, bis heute nicht erzählt. Auch in der Gedenkkultur findet dies meist nicht statt.
Anlässlich der Plenardebatte zum 35 Jahrestag des Mauerfalls bringen die Koalitionsfraktionen einen Antrag ein, der auch diese Aspekte berücksichtigt und betont. Gewürdigt wird dort die Arbeit der Opferverbände, der Bundes- und Landesbeauftragen, Lernorte und Gedenkstätten bei der Aufarbeitung des SED-Unrechts und Einsatz für dessen Opfer.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Erinnerungskultur der Geschichte der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der DDR sowie die Forschung zu DDR und SED-Unrecht zu stärken, das geplante „Forum Opposition und Widerstand 1949-1990“ einzurichten sowie den Aufbau und die Arbeit des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation weiterhin aktiv zu unterstützen. Auch die Transformation des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv mit angemessener Ausstattung der Außenstandorte soll die Bundesregierung weiter vorantreiben. Gefordert wird auch, das SED-Unrechtsbereinigungsgesetz zu novellieren, zum Beispiel die Beweislast bei der Anerkennung gesundheitlicher Schäden umzukehren, wie es bei den NS-Opfern seit langem Praxis ist.
TOP 26:
Reform des europäischen Emissionshandels umsetzen
Mit dem Ziel, Treibhausgasemissionen zu senken und den Klimaschutz in Europa voranzubringen, wurde vor mehr als zwanzig Jahren das EU-Emissionshandelssystem („European Union Emissions Trading System“, kurz: ETS) geschaffen. Das ETS sieht für die Sektoren Industrie, Stromerzeugung und Luftverkehr eine Gesamtobergrenze für Treibhausgasemissionen vor, die schrittweise gesenkt wird. Vom ETS betroffene Unternehmen erhalten CO2-Zertifikate kostenlos zugeteilt, ersteigern diese oder können mit ihnen handeln. Damit erwerben sie das Recht, eine bestimmte Menge an Treibhausgasen auszustoßen. Das ETS wird in Deutschland im Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) umgesetzt. Parallel zum ETS besteht in Deutschland seit 2021 ein nationaler Emissionshandel, der die nicht vom ETS abgedeckten Sektoren Wärme und Verkehr umfasst. Er wird im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt.
Um die EU-Klimaziele zügiger zu erreichen, wurde im vergangenen Jahr die EU-Emissionshandelsrichtlinie reformiert. Vorgesehen ist, die Emissionsobergrenze innerhalb des ETS bis 2030 für die Bereiche ortsfeste Anlagen – also Industrieanlagen oder Kraftwerke – und Luftverkehr stärker abzusenken und den Bereich Seeverkehr in den ETS aufzunehmen. Des Weiteren wird ein zweites EU-Emissionshandelssystem („ETS 2“) geschaffen, das künftig die Bereiche Wärme und Verkehr auf EU-Ebene adressiert und langfristig den nationalen Emissionshandel ersetzen soll. Um die Reform in Deutschland umzusetzen, bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des TEHG und des BEHG in den Bundestag ein.
TOP 28:
Sicherheit des Luftverkehrs gewährleisten
In letzter Zeit haben sich immer wieder Personen aus unterschiedlichen Motiven unberechtigten Zugang zu Flughäfen verschafft. Dies beeinträchtigt die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs erheblich. Durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung soll deshalb ein neuer Straftatbestand im Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) eingeführt werden. Damit wird das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen in die Luftseite eines Flughafens, also in den Teil, wo Flugzeuge beladen werden sowie starten und landen, unter Strafe gestellt, wenn durch die Tat die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt wird.
Ebenso wird durch den Gesetzentwurf Rechtssicherheit geschaffen, wer zuständig ist für die Festlegung der Gebühren für die Sicherheitsleistungen an Flughäfen, zum Beispiel für die Kontrolle von Fluggästen und deren Gepäck. Klargestellt wird, dass an der derzeitigen Praxis festgehalten wird, die Gebühren jeweils an den einzelnen Flughäfen zu bemessen und nicht bundeseinheitlich festzulegen.
Wir beraten den Gesetzentwurf in dieser Woche in 1. Lesung.