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TOP 3:
Weniger Bürokratie für mehr Energieeffizienz

Im vergangenen Oktober ist die neue EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in Kraft getreten. Um die neuen Anforderungen in Deutschland umzusetzen, bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein. Künftig müssen Unternehmen ab einem Energieverbrauch in Höhe von 2,77 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr alle vier Jahre sogenannte Energieaudits durchführen – also eine Prüfung, die die Energieeinsparpotenziale im Unternehmen besser erkennen und gezielt ausschöpfen lässt. Bisher waren solche Prüfungen von der Unternehmensgröße abhängig.

Um die Energieeffizienz von Unternehmen zu erhöhen, soll die Qualität der Prüfungen verbessert werden. Deshalb sieht der Entwurf die Pflicht einer Fortbildung für Prüfer:innen vor der erstmaligen Durchführung von Energieaudits sowie die Pflicht zur Teilnahme an regelmäßigen Weiterbildungen vor.

Der Entwurf bedeutet auch weniger Bürokratie für Unternehmen bei den Berichtspflichten: So entfallen Berichtspflichten über Anlagen mit sehr geringen Mengen an Abwärme.

Insgesamt reduziert sich der bürokratische Aufwand für Unternehmen um jährlich rund 32,3 Millionen Euro.

Künftig entfällt auch die nationale Energieverbrauchskennzeichnung von alten Heizungsanlagen – eine Maßnahme des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE). Hintergrund ist, dass die besonders alten und ineffizienten Heizungsgeräte inzwischen alle gekennzeichnet worden sind und aufgrund der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes eine Fortsetzung der Maßnahme nur noch geringe Energieeinsparwirkungen erwarten lässt.

TOP 8:
Mit Commercial Courts den Wirtschafts- und Justizstandort stärken

Die Ampel hat sich vorgenommen, den Wirtschafts- und Justizstandort Deutschland umfassend zu stärken. Dazu gehört neben Investitionen und Bürokratieabbau ein effizienter und gut arbeitender Rechtsstaat. Bei hoher internationaler Wirtschaftsaktivität in Deutschland müssen Rechtsstreitigkeiten schnell und professionell gelöst werden. Mit den „Commercial Courts“ schnüren wir ein Gesamtpaket, das für internationale Wirtschaftsunternehmen genau das bietet.

„Commercial Courts“ sind spezielle Senate an den Oberlandesgerichten, die für große internationale privatrechtliche Wirtschaftsstreitigkeiten ab einem Streitwert von einer halben Million Euro erstinstanzlich zuständig sein können. Das gesamte gerichtliche Verfahren, einschließlich der Instanz beim Bundesgerichtshof, soll vollständig auf Englisch geführt werden
können.

Die „Commercial Courts“ sollen mit spezialisierten Richter:innen besetzt werden, die über sehr gute Sprach- und Fachkompetenzen verfügen und Zugriff auf moderne technische Ausstattung in den Gerichten haben.

Zudem ist ein frühzeitiger Organisationstermin vorgesehen, um den Sach- und Streitstoff zu systematisieren, abzuschichten und um Vereinbarungen zu einem Verfahrensfahrplan zu treffen.

Auch an den Landgerichten sollen spezielle Spruchkörper für internationale Handelssachen eingerichtet werden (sogenannte Commercial Chambers).

Wir beraten in dieser Woche den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung abschließend.

TOP 13:
Umsatzsteuerverteilung ändern – Finanzausgleichsgesetz 2024

Fluchtmigration zu bewältigen ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Deshalb unterstützt der Bund die Länder und Kommunen bei ihren Aufgaben auch finanziell. So haben der Bundeskanzler und die Regierungschef:innen der Länder vereinbart, die bisher bestehende feste Flüchtlingspauschale von jährlich 1,250 Millionen Euro ab 2024 zu einem „atmenden System“ weiterzuentwickeln. Dieses System sieht eine jährliche Pauschale von 7.500 Euro pro Asylerstantragsteller vor. Für 2024 wurde ein Abschlag von insgesamt 1.75 Milliarden Euro vereinbart. Ab 2025 dient das tatsächliche Geflüchtetenaufkommen als Grundlage. Umgesetzt wird diese finanzielle Unterstützung indem der Bund auf Umsatzsteueranteile zugunsten der Länder verzichtet. Dafür wird mit dem Gesetzentwurf „zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes“ (FAG-Änderungsgesetz 2024) die vertikale Umsatzsteuerverteilung für 2024 bis 2028 angepasst.

Außerdem erhalten die Länder zusätzliche Umsatzsteueranteile von jährlich jeweils 100 Millionen Euro in den Jahren 2024 bis 2028, damit sie die finanziellen Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Erstellung kommunaler Wärmepläne tragen können. Durch das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) gilt erstmals eine bundesweite Pflicht zur Wärmeplanung. Es ist Aufgabe der Länder, diese Wärmeplanung durchzuführen. Der Bund unterstützt die Länder hierbei mit insgesamt 500 Millionen Euro.

Der Gesetzentwurf enthält weiterhin eine Aktualisierung bei den Bundesergänzungszuweisungen und vereinfacht das Verfahren der Zahlungen für Verwaltungskosten und Kostenerstattung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF).

Über einen Änderungsantrag stellen wir u.a. den Ländern die zugesagten Mittel für das Startchancenprogramm und den öffentlichen Gesundheitsdienst zur Verfügung. Konkret wird für das Startchancenprogramm der Umsatzsteueranteil der Länder für 2024 um 300 Millionen Euro, von 2025 bis 2029 um jeweils 600 Millionen Euro jährlich zu Lasten des Bundes erhöht.

Zur Umsetzung des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst wird der Umsatzsteueranteil der Länder für 2024 um zusätzlich 600 Millionen Euro zu Lasten des Bundes erhöht.

Wir beraten den Gesetzentwurf der Bundesregierung in dieser Woche abschließend.

TOP 15:
Kinder psychisch oder suchtkranker Eltern besser unterstützen

In dieser Woche beraten wir einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen und der CDU/CSU-Fraktion zur stärkeren Unterstützung von Kindern psychisch oder suchtkranker Eltern. Etwa jedes vierte Kind in Deutschland ist davon betroffen. Infolge der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Maßnahmen hat sich die seelische Gesundheit der Bevölkerung verschlechtert, besonders Kinder und Jugendliche leiden nun stärker unter psychischen Erkrankungen. Der Konsum von Suchtmitteln und die Glückspielsucht ist zudem deutlich angestiegen.

Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe hatte 2019 insgesamt 19 Empfehlungen vorgelegt, wie sich die Situation von Kindern und Familien mit psychisch oder suchtkranken Eltern verbessern lässt. Einige Maßnahmen wurden bereits umgesetzt: Familien in Notsituationen haben nun Anspruch auf niedrigschwellige, bedarfsgerechte und passgenaue Hilfen. Online-Plattformen bieten Beratung, Informationen und Vernetzungsangebote.

Es fehlt bisher an einem Gesamtkonzept für multiprofessionelle, qualitätsgesicherte und rechtskreisübergreifende Hilfesysteme. Die Antragsteller fordern die Bundesregierung auf, gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Sozialversicherungsträgern einen Handlungsrahmen für ein solches Konzept zu entwickeln. Damit sollen Hilfen koordiniert, flächendeckend, familienorientiert und sozialgesetzbuchübergreifend angeboten werden. Denn oft ist nicht klar geregelt, wer zuständig ist und die Kosten trägt. Besonders die gemeinsame Behandlung von Eltern mit ihren Kindern scheitert vielfach daran.

Darüber hinaus sollen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen einfacher mit dem Jugendamt kooperieren können, auch wenn noch keine Kindeswohlgefährdung besteht. Eine Kampagne soll Vorurteile gegenüber Familien mit psychisch oder suchtkranken Elternteilen abbauen und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte sollen fortentwickelt werden.

TOP 17:
Balkonkraftwerke und digitale Eigentümerversammlungen

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten, regelt den Einbau von sogenannten „Balkonkraftwerken“ und die Durchführung von virtuellen Eigentümerversammlungen.

Wir treiben die Energiewende im Wohnbereich voran, indem es künftig leichter wird, „Balkonkraftwerke“ einzubauen. Wohnungseigentümer:innen und Mieter:innen haben dann einen Anspruch darauf, dass der Installation von Steckersolargeräten auf eigene Kosten zugestimmt wird, und sie auf ihrem Balkon Strom zur Selbstnutzung produzieren können. Im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht wird dafür die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen. Der Einbau kann dann nicht mehr an einem Veto der Wohnungseigentümerversammlung scheitern.

Außerdem regelt der Entwurf wie Wohnungseigentümerversammlungen künftig durchgeführt werden. Vorgesehen war im Regierungsentwurf, dass diese Versammlungen künftig rein digital sein können, wenn sich 75 Prozent der Eigentümer:innen dafür aussprechen. Dieses Anliegen teilen wir grundsätzlich, um schneller und effektiver Beschlüsse fassen zu können, etwa mit Blick auf die Beantragung von Fördergeldern für energetische Sanierungen. Hier kann häufig nicht bis zur Jahresversammlung der WEG gewartet werden, weil sonst die Fördertöpfe schon leer sind. Allerdings dürfen dadurch andere Personen nicht ausgeschlossen werden, etwa ältere oder weniger technikerprobte Wohnungseigentümer:innen.

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir einen guten Kompromiss erzielen: Wird per Mehrheitsbeschluss entschieden, dass die Eigentümerversammlungen rein digital stattfinden sollen, wird bis einschließlich 2028 dennoch einmal jährlich eine Präsenzveranstaltung stattfinden. Hierauf können die Wohnungseigentümer:innen durch einstimmigen Beschluss verzichten. Dies ermöglicht, große und strittige Themen persönlich in der Jahresversammlung miteinander zu besprechen und dennoch kleinere oder eilbedürftige Entscheidungen schnell per Videokonferenz klären zu können.

TOP 21:
Justiz stärken – virtuelle und hybride Versammlungen ermöglichen

Damit die Kammern der anwaltlichen und rechtsberatenden Berufe während der Corona-Pandemie funktionsfähig blieben, konnten Sitzungen virtuell durchgeführt, Beschlüsse anschließend schriftlich gefasst werden sowie per Brief oder elektronisch gewählt werden. Diese Sonderregelung hat sich bewährt. Regionale Notar- und Rechtsanwaltskammern, die Bundesnotarkammer (BNotK), die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die Patentanwaltskammer (PAK) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) sollen deshalb künftig Versammlungen in hybrider oder virtueller Form abhalten können. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche abschließend.

Durch diese digitale Selbstverwaltung sinken die Hürden für eine Teilnahme – und zugleich wird so der demokratische Prozess innerhalb der Selbstverwaltungskörperschaften gestärkt.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir Änderungen an den Regelungen zu den Berufsausübungsgesellschaften getroffen. Insbesondere schaffen wir bisher notwendige Doppelmitgliedschaften in den Kammern von Rechtsanwält:innen, Patentanwält:innen und Steuerberater:innen ab. Darüber hinaus nehmen wir Wünsche aus der Praxis nach gesetzgeberischen Klarstellungen auf.

TOP 24:
Den Netzausbau weiter beschleunigen

Auf EU-Ebene wurde im vergangenen Jahr die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) überarbeitet. Insbesondere soll der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der EU auf mindestens 42,5 Prozent bis 2030 erhöht werden. Dazu sieht die Richtlinie vor allem Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Bereich der erneuerbaren Energien vor. Im Mai hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, um die Vorgaben der RED III in den Bereichen Netze und Offshore-Windenergie umzusetzen.

In dieser Woche beschließt der Bundestag nun einen Teil der dort vorgesehenen Maßnahmen. Konkret geht es um das Bundesbedarfsplangesetz. Um Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bereich des Netzausbaus zu beschleunigen, werden neun weitere Netzausbauvorhaben vorgelagert – das bedeutet vor der turnusmäßigen Novelle – in den Bundesbedarfsplan aufgenommen. Diese Vorhaben betreffen Teile der Stromtrassen „NordOstLink“ und „Rhein-Main-Link“.

TOP 26:
Zusammenarbeit mit dem Indo-Pazifik weiter vertiefen

Mehr als ein Drittel des außereuropäischen Warenhandels von Deutschland entfällt auf den Indo-Pazifik – eine Region, die sich vom nördlichen Indischen Ozean bis zum westlichen Zentralpazifik erstreckt. Die Region ist die bevölkerungsreichste Region der Welt, in der sich mit China, Indien und Japan auch drei der größten Volkswirtschaften der Erde befinden. Deutschland als exportorientierte Nation will deshalb, gemeinsam mit seinen europäischen Partnern, Dialog und Zusammenarbeit mit den Ländern des Indo-Pazifiks weiter ausbauen.
Die Koalitionsfraktionen bringen in dieser Woche den Antrag „Vertiefte Zusammenarbeit mit den Partnern des Indo-Pazifiks zur Lösung globaler Herausforderungen“ in den Bundestag ein.

Darin sprechen sie sich für mehr politische, wirtschaftliche und kulturelle Partnerschaften mit den Gesellschaften des Indo-Pazifiks aus. Insbesondere gilt es, die Zusammenarbeit in Bereichen wie Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Menschenrechte, Klimaschutz, Handel und Digitalisierung zu stärken.

Damit soll auch der regelbasierte Freihandel auf der Grundlage von fairen sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Standards gestärkt und auf Basis der Handelsagenda der Bundesregierung konkret für den Indo-Pazifik vorangebracht werden.

Die Ampelfraktionen fordern, Verhandlungen über Handelsabkommen unter anderem mit Ländern wie Indien, den Philippinen, Australien, sowie weiteren ASEAN-Staaten zu beginnen bzw. zum Abschluss zu bringen.

Zugleich warnen sie vor einseitigen Änderungen des Status Quo in der Straße von Taiwan. Sie fordern die Bundesregierung auf, gemeinsam mit Partnern im Indo-Pazifik als auch mit China Themen wie Rüstungskontrolle und Transparenz kontinuierlich anzusprechen und gegebenenfalls auszubauen, um eine Eskalation zu vermeiden.

TOP 28:
Verbot von Gehsteigbelästigungen

Vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, kommt es immer öfter zu sogenannten Gehsteigbelästigungen, bei denen radikale und ultrareligiöse Abtreibungsgegner:innen Frauen bedrängen. Um Schwangere und Fachpersonal effektiv zu schützen und bundesweit Rechtssicherheit im Umgang mit solchen Belästigungen zu schaffen, beraten wir diese Woche abschließend über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung
.
Der Entwurf sieht vor, Gehsteigbelästigungen in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Einrichtungen zu verbieten und Verstöße mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro zu ahnden. Auch das Personal von Beratungsstellen und Einrichtungen soll vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Wir haben uns im parlamentarischen Verfahren erfolgreich dafür eingesetzt, dass Frauen sich nicht erst aktiv gegen Übergriffe wehren müssen, sondern auch eine Überrumpelung erfasst wird.

Zusätzlich soll die Bundesstatistik gemäß dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durch eine jährliche Auswertung der Schwangerschaftsabbrüche in Praxen und Krankenhäusern auf regionaler Ebene ergänzt werden. Ziel ist es, die Übersicht über die regionale Versorgungslage zu verbessern, da bisher nur Daten auf Bundes- und Landesebene erfasst werden.

ZP:
Geschäftsordnung des Bundestags modernisieren

Wir beraten in dieser Woche einen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Reform der Geschäftsordnung des Bundestags in 1. Lesung. Mit der umfassenden Modernisierung schützen wir die Resilienz und die parlamentarische Debattenkultur und vereinfachen viele parlamentarische Abläufe. Einzelne weitere Änderungen sollen die Debatten im Plenum lebendiger machen und die Minderheitenrechte stärken.

Wir schaffen zum Beispiel eine klare Regelung für das Wahlverfahren für den/die Bundestagspräsidenten/in und die Stellvertreter:innen. Scheitert eine Fraktion dreimal mit ihrem Vorschlag für eine:n Vizepräsident:in, brauchen weitere Wahlvorschläge künftig die Unterstützung eines Viertels der Mitglieder des Bundestags.

Wir verschärfen darüber hinaus die Regelung für Ordnungsmaßnahmen.Bei mehreren Verletzungen durch dasselbe Mitglied greift ein Eskalationsmechanismus: Bei drei Ordnungsrufen innerhalb einer Sitzung wird das Mitglied automatisch des Saals verwiesen. Bei drei Ordnungsrufen innerhalb von drei Sitzungswochen wird automatisch ein Ordnungsgeld festgesetzt. Dieses verdoppeln wir auf 2.000 Euro und 4.000 Euro im Wiederholungsfall.

Wir regeln die bisher ungeschriebenen inhaltlichen Mindeststandards, bei denen ein Ordnungsruf erteilt werden kann und schieben damit der zunehmenden Verrohung der Debatten und Anfeindungen im Plenum einen Riegel vor. Es wird klargestellt, dass jegliche beleidigenden, diskriminierenden, insbesondere rassistischen oder sexistischen Äußerungen oder Verhaltensweisen unterlassen werden müssen – eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber leider zu oft Realität im Plenum.

Auch für die Ausschussvorsitzenden schaffen wir Klarheit bei ihren Pflichten sowie bei ihren Befugnissen. Sie erhalten nun die Möglichkeit, gegen Ordnungsverstöße besser zu reagieren, zum Beispiel indem sie Störer:innen im Ausschuss von der Sitzung ausschließen können.

ZP:
Stabile Einkünfte für Landwirtschaft sicherstellen

Wechselnde Witterungsbedingungen wie beispielsweise Dürreperioden führen immer häufiger zu Gewinneinbußen in der Landwirtschaft. Vor allem kleinere und mittlere land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben damit zu kämpfen, da sie kaum Rücklagen zur Überbrückung von Ernteausfällen besitzen. Um diese Betriebe in schwierigen Zeiten zu unterstützen, besteht seit 2014 eine steuerliche Gewinnglättung im Einkommensteuergesetz. Da diese Regelung bis 2022 befristet war und die Betriebe immer noch mit schwierigen Witterungsbedingungen zu kämpfen haben, bringen die Koalitionsfraktionen in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der steuerlichen Gewinnglättung in den Bundestag ein.

Der Entwurf sieht vor, die Tarifermäßigung bei der Einkommensteuer bis 2028 zu verlängern. Sie gilt für zwei Betrachtungszeiträume: 2023 bis 2025 sowie 2026 bis 2028. Konkret wird die Einkommensteuer nicht auf die Einkünfte von jedem einzelnen Jahr erhoben, sondern auf das durchschnittliche Einkommen der beiden Drei-Jahres-Zeiträume. Dadurch wird die überproportionale Erhöhung der Einkommensteuer bei steigenden Einkünften abgedämpft, so dass den Betrieben mehr Gewinn bleibt.

ZP:
Für eine sozialverträgliche Landwirtschaft

Um Direktzahlungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU zu erhalten, müssen Landwirt:innen bestimmte Anforderungen („Konditionalitäten“) erfüllen. Dazu zählen bisher die Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) sowie die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB). Diese Grundanforderungen adressieren Themen wie den Umwelt- und Tierschutz, die Lebens- und Futtermittelsicherheit, die Kennzeichnung und Registrierung von Tieren sowie den Pflanzenschutzmitteleinsatz. Werden die Anforderungen nicht eingehalten, können die Zahlungen gekürzt werden.

Bei der letzten GAP-Reform auf EU-Ebene wurde beschlossen, GAB und GLÖZ um eine soziale Komponente zu erweitern (die sogenannte „soziale Konditionalität“). Das bedeutet, dass europäische Direktzahlungen aus der GAP ab dem 1. Januar 2025 an die Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards geknüpft werden. Verstöße gegen die bestehenden Verpflichtungen werden künftig mit Kürzungen der GAP-Direktzahlungen geahndet.

Um die soziale Konditionalität in Deutschland einzuführen, beschließt der Bundestag in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes. Die Anforderungen für die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen und Arbeitgeberverpflichtungen werden in einer eigenen Rechtsverordnung konkretisiert.

Mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen soll überdies die GAP entbürokratisiert und die Öko-Regelungen gestärkt werden. Mitgliedstaaten sollen künftig bei witterungsbedingten Erschwernissen von den GLÖZ-Standards abweichen können. Hinzu kommt, dass die Betriebe nicht mehr vier Prozent ihrer Flächen stilllegen müssen. Um die Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben und Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität zu fördern, können künftig Mittel, die bei den Basisprämien nicht abgerufen werden, für neue Öko-Regelungen genutzt werden.

ZP:
Landwirtschaft vor unfairen Handelspraktiken schützen

Unfaire Preise für die Landwirt:innen, kurzfristige Stornierungen oder verzögerte Zahlungen: Unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelindustrie sind vielfach Realität in Deutschland und gehen vor allem zu Lasten der regionalen Erzeuger und bäuerlichen Betriebe. Vor mehr als drei Jahren haben wir deshalb mit dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz – kurz: AgrarOLkG – erstmals einen Mindeststandard zum Schutz von Lieferanten landwirtschaftlicher Produkte geschaffen und zahlreiche unlautere Handelspraktiken verboten. Zwei Jahre nach Inkrafttreten haben wir das Gesetz evaluiert – und bessern es nun nach.

Bislang galt das AgrarOLkG befristet auch für Lieferanten bestimmter Produktgruppen wie Milch, Obst und Gemüse. Diese haben besonders vom Verbot unlauterer Handelspraktiken profitiert, deshalb soll es nun unbefristet gelten.

Zudem ergänzen wir das Gesetz um ein Umgehungsverbot, damit unlautere Handelspraktiken nicht ausgehebelt und besser überprüft werden können. Und wir verbessern die Arbeit der Prüfbehörden: Bisher musste bei Verstößen das Bundeskartellamt den von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung verhängten Sanktionen immer zustimmen. Künftig kann die Bundesanstalt unabhängig agieren.

Zugleich stärken wir den Informationsaustausch zwischen beiden Behörden.

ZP:
Bessere Bedingungen für Arzneimittelforschung

Im Dezember 2023 hat die Bundesregierung ein Strategiepapier zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Pharmabereich beschlossen. Ziel ist, die Erforschung und Herstellung neuer Arzneimittel und Medizinprodukte hierzulande zu fördern. In dieser Woche beraten wir einen Gesetzentwurf der Bundesregierung abschließend, mit dem der Forschungs- und Produktionsstandort Deutschland gestärkt werden soll.

Der Entwurf enthält gesundheits- und umweltpolitische Maßnahmen. Im Gesundheitsressort ist vorgesehen, Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen sowie Zulassungsverfahren von Arzneimitteln, Medizinprodukten und forschungsbedingten Strahlenanwendungen zu beschleunigen und weniger bürokratisch zu gestalten. Die hohen Sicherheitsstandards für Patient:innen bleiben gewahrt. E

ine Ethik-Kommission für komplexe oder eilbedürftige Verfahren wird eingerichtet. Zulassungsbehörden sollen besser zusammenarbeiten, indem Zuständigkeiten klarer voneinander abgegrenzt und besser koordiniert werden.

Prüf- und Hilfspräparate sollen einfacher gekennzeichnet werden. Um Verfahren zu vereinfachen, werden verbindliche Standardvertragsklauseln für die Durchführung von klinischen Prüfungen und Richtlinien für einheitliche Einverständniserklärungen geschaffen.

Pharmaunternehmen erhalten gegen einen Abschlag die Option, dass Erstattungsbeträge für neue Arzneimittel nicht mehr öffentlich gelistet werden müssen. Dies wird nach zwei Jahren evaluiert. Zudem werden Ausnahmen von den sogenannten „Leitplanken“ für Erstattungsbeträge geregelt. Dadurch soll die Versorgungssicherheit verbessert und der Forschungsstandort gestärkt werden.

Im Umweltressort ist geplant, strahlenschutzrechtliche Anzeige- und Genehmigungsverfahren mit arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Verfahren zu harmonisieren. Entsprechende Anträge und Anzeigen für Forschungsvorhaben, die einer speziellen Genehmigung oder Anzeige bedürfen, sollen künftig über die gleichen Portale erfolgen. Strahlenschutzrechtliche Prüffristen werden verkürzt und nuklearmedizinische Einrichtungen benötigen künftig keine Erlaubnis mehr, wenn sie radioaktive diagnostische Prüfpräparate herstellen.

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