TOP 4:
Berufsbildungsbericht 2023
Wie hat sich der Ausbildungsmarkt hierzulande entwickelt? Wie viele Bewerber:innen standen wie vielen Ausbildungsplätzen gegenüber? Wie viele junge Erwachsene haben keinen Berufsabschluss? Diese und weitere Fragen werden im jährlichen Berufsausbildungsbericht behandelt, den wir für 2023 in dieser Woche im Bundestag beraten.
Der Bericht zeigt ein gemischtes Bild. Einerseits ist die Zahl neu abgeschlossener Verträge 2022 leicht auf 475.100 gestiegen – insbesondere in der Industrie und im Handel wurden im Vorjahresvergleich mehr Verträge abgeschlossen. Insgesamt blieb die Zahl neuer Verträge allerdings unterhalb des Vor-Corona-Niveaus. Die Übernahmequote ist 2021 zwar auf 74 Prozent angestiegen, liegt damit jedoch ebenfalls noch unter dem Vor-Corona-Niveau.
Die zentrale Herausforderung auf dem Ausbildungsmarkt bleibt es, Angebot und Nachfrage zusammenzuführen: So blieben knapp 70.000 Ausbildungsplätze unbesetzt, während nahezu 23.000 Bewerberinnen gänzlich unversorgt blieben. Knapp 38.000 Bewerberinnen besuchten weiter die Schule, absolvierten eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder hatten einen Studienplatz in Aussicht. In einigen Berufen und Regionen ist der Anteil unbesetzter Stellen besonders hoch. Dies betrifft etwa Handwerks- und Bauberufe. Dahingegen hatten junge Menschen, die etwa Tierpfleger:in werden wollten, geringere Chancen auf einen Ausbildungsplatz.
Der Bericht zeigt auch, dass zu viele junge Erwachsene keinen Berufsabschluss haben. 2,64 Millionen junge Menschen zwischen 20 und 34 haben keinen Berufsabschluss, also fast 18 Prozent – ein Anstieg von 2,3 Prozentpunkten im Vergleich zu 2020. Für sie ist das Risiko, auch längerfristig arbeitslos zu bleiben, besonders hoch.
Mit der Ausbildungsgarantie, die wir mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz auf den Weg gebracht haben, wollen wir gegen diese Entwicklung ansteuern. Durch die Garantie soll allen Jugendlichen der Zugang zu einer vollqualifizierten, möglichst betrieblichen Berufsausbildung ermöglicht werden.
TOP 6:
Lieferengpässe bei Arzneimitteln bekämpfen
In den vergangenen Jahren ist es immer öfter zu Lieferengpässen bei Medikamenten wie beispielsweise Kinderfiebersaft oder Antibiotika gekommen. Um dieses Problem anzugehen, hat das Kabinett den Entwurf eines Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versor-gungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) auf den Weg gebracht, den wir in dieser Woche in 1. Lesung im Bundestag beraten.
Konkret ist geplant, die Preisregeln für Kinderarzneimittel zu lockern: Festbeträge und Rabattverträge werden abgeschafft. Die Pharmaunternehmen können ihre Abgabepreise einmalig um bis zu 50 Prozent des zuletzt geltenden Preises anheben. Die Krankenkassen übernehmen die entsprechenden Mehrkosten. Damit setzen wir einen Anreiz, damit genug Kinderarzneimittel hierzulande verfügbar sind.
Antibiotika, die insbesondere in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum produziert werden, müssen künftig bei Ausschreibungen von Kassenverträgen zusätzlich berücksichtigt werden. So soll Europa als Produktionsstandort für Arzneimittel gestärkt werden und internationalen Lieferketten diversifiziert werden.
Die Regelung kann auch für weitere versorgungsessentielle Arzneimittel genutzt werden.
Der Preisdruck soll auch durch eine geringere Zuzahlungsbefreiungsgrenze gesenkt werden: Liegt der Preis mindestens 20 Prozent unter dem Festbetrag, können Arzneimittel von der Zuzahlung freigestellt werden.
Ist ein Arzneimittel nicht verfügbar, dürfen Apotheker:innen ein wirkstoffgleiches Arzneimittel einfacher austauschen. Dafür sollen sie einen Zuschlag erhalten.
Gibt es zu wenig Anbieter für versorgungskritische Arzneimittel, können Festbetrag oder Preismoratorium einmalig um 50 Prozent angehoben werden. Eine verbindliche, dreimonatige Lagerhaltung von rabattierten Arzneimitteln wird für Rabattverträge vorgeschrieben. Dies beugt kurzfristigen Lieferengpässen vor und stellt eine bedarfsgerechte Versorgung sicher.
Die Bevorratungsverpflichtungen für Medikamente, die injiziert werden, und für Antibiotika zur intensivmedizinischen Versorgung werden erhöht. Die Regeln zur Preisbildung werden so angepasst, dass der finanzielle Anreiz für die Forschung und Entwicklung von neuen Reserveantibiotika verstärkt wird.
Darüber hinaus erhält das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zusätzliche Informationsrechte u.a. gegenüber Herstellern und Krankenhausapotheken. Zudem wird ein Frühwarnsystem zur Erkennung von drohenden Lieferengpässen eingerichtet.
TOP 10:
Wärmewende durch mehr Energieeffizienz zum Erfolg führen
Erneuerbare Energien sind ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende. Die Entwicklung der Energiepreise in den vergangenen Monaten hat aber auch gezeigt: mindestens genauso wichtig ist es, den Energieverbrauch deutlich und dauerhaft zu reduzieren. Deshalb bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Steigerung der Energieeffizienz – das sogenannte Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – in den Bundestag ein.
Mit dem EnEfG wird erstmals ein gesetzlicher Rahmen zur Senkung des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland geschaffen. Konkret werden Ziele für den Primär- und Endenergieverbrauch für 2030 festgelegt und für 2040 und 2045 als Richtgröße beschrieben. Bis 2030 soll so der Primärenergieverbrauch um mindestens 39,3 Prozent und der Endenergieverbrauch um mindestens 26,5 Prozent im Vergleich zu 2008 verringert werden. Damit können die Vorgaben der kürzlich beschlossenen EU-Energieeffizienzrichtlinie eingehalten werden. Die Ziele für 2040 und 2045 werden 2027 überprüft und ggfs. angepasst.
Die öffentliche Hand soll bei der Energieeffienz eine Vorbildfunktion einnehmen. Im Entwurf werden deshalb Bund und Länder dazu verpflichtet, bis 2030 Energie in Höhe von 45 Terra-wattstunden TWh (Bund) bzw. 5 TWh (Länder) einzusparen. Ab einem Energieverbrauch von 15 GWh werden auch Unternehmen vom Entwurf erfasst. Sie müssen dann Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen und ihre Energieeinsparmaßnahmen in konkreten Plänen erfassen und veröffentlichen.
Auch für Rechenzentren gelten erstmals Effizienz- und Abwärmeanforderungen. Unternehmen sollen künftig entstehende Abwärme so weit wie möglich vermeiden und die unvermeidbare Abwärme weitgehend reduzieren oder besser nutzen.
TOP 16:
Modernisierung des EU-Wahlrechts
Damit der Beschluss des Rates der EU vom 13. Juli 2018 zur Änderung des Direktwahlakts in Kraft treten kann, ist die Zustimmung aller Mitgliedstaaten nötig. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Zustimmung beraten wir in dieser Woche in erster Lesung. Die Änderung verpflichtet die großen Mitgliedstaaten, also auch Deutschland, zukünftig eine Sperrklausel von mindestens zwei Prozent einzuführen. Diese gab es seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und mangels europarechtlicher Vorgaben nicht mehr seit 2014. Da die Zustimmung zum geänderten Direktwahlakt in Zypern und Spanien noch nicht erfolgt ist und dieser damit noch nicht gilt, bleibt es bei der Wahl zum Europäischen Parlament (EP) im nächsten Jahr bei der aktuellen Rechtslage ohne Mindesthürde.
Gleichzeitig liegen weitreichendere Reformvorschläge des EP vor, die insbesondere die Einführung sogenannter „transnationaler Listen“ vorsehen. Zu diesem Vorhaben hat die Ampel sich bereits mit einem Antrag positioniert, über den wir in dieser Woche im Plenum final abstimmen. Die Vorschläge des Europäischen Parlaments werden ausdrücklich begrüßt und der Bundesregierung für die weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene entsprechende Ziele mitgegeben.
Die Einführung eines unionsweiten Wahlkreises mit transnationalen Listen und die Verankerung des Spitzenkandidat:innenprinzips wird unterstützt, da dies dazu beitragen kann, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und somit die demokratische Legitimation zu stärken.
Auch der Vorschlag, das Wahlalter europaweit anzugleichen und ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren einzuführen, wird positiv bewertet. In Deutschland gilt dies aufgrund der bereits umgesetzten Verabredung des Koalitionsvertrages schon für die nächste Europawahl 2024.
Seit letzter Woche steht zudem der Termin der Europawahl endgültig fest. Sie findet EU-weit vom 6. bis 9. Juni 2024 statt, in Deutschland am 9. Juni.
TOP 18:
EU-weite Rechte von entsandten Kraftfahrer:innen durchsetzen
Im EU-Ausland angestellte LKW- oder Busfahrer:innen, die Güter oder Fahrgäste durch oder innerhalb von Deutschland befördern, unterliegen dem sogenannten Entsenderecht. Für sie gelten bestimmte Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen. Die EU hat mit der 2020 in Kraft getretenen Straßenverkehrsrichtlinie Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Arbeitnehmerrechte für entsandte Fahrer:innen besser durchzusetzen.
Konkret ist vorgesehen, eine Meldepflicht für im EU-Ausland ansässige Arbeitgeber einzuführen. Sie sollen digital über das sogenannte Binnenmarkt-Informationssystem registriert werden. Um zu überprüfen, ob die Rechte von Beschäftigten eingehalten werden, müssen Arbeitgeber ihren Fahrer:innen bestimmte Unterlagen zur Verfügung stellen, die diese dem Zoll auf Verlangen vorzulegen haben – darunter Gehaltsnachweise, Arbeitsverträge und Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers. Wenn Arbeitgeber gegen diese Vorschriften verstoßen, können Bußgelder verhängt werden. Um die Vollstreckung zu verbessern, soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden.
Um die EU-Vorgaben in deutsches Recht umzusetzen, müssen diverse Gesetze und Verordnungen geändert werden, darunter das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. In dieser Woche beraten wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts abschließend in 2./3. Lesung.
TOP 20:
Energiepreisbremsen werden angepasst
Der Krieg gegen die Ukraine und seine Folgen für die Energiepreise haben Deutschland und Europa vor große Herausforderungen gestellt. Innerhalb kürzester Zeit hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr deshalb mehrere Energiepreisbremsen beschlossen, um Verbrau-cher:innen und Unternehmen effektiv zu entlasten. Bei der Umsetzung wurden nun verschiedene Anpassungsbedarfe identifiziert. Daher bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes, des ErdgasWärme-Preisbremsengesetzes sowie des Strompreisbremsengesetzes in den Bundestag ein.
Der Entwurf sieht vor, das Boni- und Dividendenverbot zu konkretisieren sowie die Jahresverbrauchsprognose im Falle des zwischenzeitlichen Einbaus einer Wärmepumpe oder einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge anzupassen. Auch die Berechnung des Entlastungskontingents für Schienenbahnen wird klargestellt.
Des Weiteren wird eine neue, zusätzliche Entlastungsregelung für Unternehmen mit atypisch niedrigen Verbräuchen eingeführt. Darunter fallen Unternehmen, die wegen der Corona-Krise erhebliche Umsatzausfälle erlitten haben oder Mittel aus dem Fluthilfefond erhalten haben und deren bezogene Strommenge um mindestens die Hälfte niedriger als 2019 war.
Für Endkund:innen, die Strom zum Heizen beziehen, wird der Preis für den Heizstrom statt bei 40 Cent bei 28 Cent gedeckelt. Dies war notwendig, um beispielsweise Verbraucher:in-nen mit Nachtspeicheröfen zu entlasten.
Darüber hinaus sind Änderungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sowie des Elften Buches Sozialgesetzbuch enthalten.
Ein zweiter Teilbetrag von 2,5 Milliarden Euro von den zum Ausgleich der Steigerungen der indirekten Energiekosten verfügbaren Mittel an die Krankenhäuser wird ausgezahlt. Außerdem ist vorgesehen, dass der Bund anteilig die Kosten für die verpflichtend vorgesehene Energieberatung für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie für Krankenhäuser übernimmt.
TOP 22:
EU-Finanzhilfen im Weinsektor weiter sicherstellen
Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union werden finanzielle Mittel zur Förderung verschiedener Bereiche innerhalb der europäischen Agrarwirtschaft bereitgestellt. Seit 2023 wird die GAP und die Verteilung von EU-Hilfen auf der Grundlage eines neuen Verfahrens durchgeführt: Jeder Mitgliedstaat erstellt einen Strategieplan zur Verwendung der finanziellen Mittel, der von der EU-Kommission abgesegnet werden muss. Darunter fallen auch die Finanzhilfen für den Weinsektor.
Durch das Umstellen auf das neue Verfahren sowie durch den Wegfall zweier EU-Verordnungen hat sich rechtlicher Handlungsbedarf auf nationaler Ebene ergeben, der insbesondere das Antrags-, Auszahlungs- und Kontrollverfahren für Unionsbeihilfen für Fördermaßnahmen von Bund (Absatzförderung) und Ländern (Absatzförderung, Umstellung und Umstrukturierung von Rebflächen, Investitionen, Ernteversicherungen) im Weinsektor betrifft.
Deshalb bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des Weingesetzes in den Bundestag ein. Der Entwurf enthält die notwendigen Ermächtigungsgrundlagen, um in einem zweiten Schritt im Rahmen einer Verordnung bundeseinheitliche Regelungen zu Beantragung, Bewilligung, Auszahlung, Kontrolle und Sanktionen zu erlassen sowie die Länder zum Erlass landesspezifischer Detailvorschriften zu ermächtigen.
TOP 25:
Mehr Entlastung für pflegende Angehörige
Durch die demografische Entwicklung ist die finanzielle Lage der gesetzlichen Pflegeversicherung seit Jahren angespannt. Auch die Corona-Pandemie hat die Kosten stark ansteigen lassen. Da alle Leistungen der Pflegeversicherung begrenzt sind und die tatsächlichen Kosten oft die erstatteten Beträge übersteigen, ist der selbst aufzubringende Anteil der Pflegebedürftigen im Laufe der Zeit immer weiter angestiegen. Um sie zu entlasten und die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren, bringen wir das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz auf den Weg, das wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten.
Geplant ist, das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen ab 2024 jeweils um fünf Prozent anzupassen. 2025 werden diese und alle anderen Leistungen der Pflegeversicherung dann um weitere 4,5 Prozent angepasst, ab 2028 steigen sie entsprechend der Kerninflation. Wer Angehörige pflegt, kann das Pflegeunterstützungsgeld künftig so in Anspruch nehmen wie das Kinderkrankengeld, also deutlich häufiger. Der Anstieg der Eigenanteile von Pflegebedürftigen in Heimen wird gebremst, indem die Zuschläge von der Pflegekasse ab 2024 auf bis zu 75 Prozent angehoben werden.
Ab dem 1. Juli 2025 wird der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, also das sogenannte Entlastungsbudget für pflegende Angehörige eingeführt. Damit helfen wir Menschen, die ihre Angehörigen pflegen und dadurch selbst Entlastung benötigen. Mit dem Entlastungsbudget wird es möglich sein, Leistungen der Pflegeversicherung flexibler innerhalb des Budgets abzurufen. Für Eltern von Kindern und Jugendlichen unter 25 Jahren mit einer schweren Behinderung wird das Entlastungsbudget bereits ab 2024 eingeführt.
In der stationären Pflege wird das sogenannte Personalbemessungsverfahren durch zusätzliche Ausbaustufen beschleunigt. Ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege wird eingerichtet. Das Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen in Höhe von etwa 300 Millionen Euro wird um weitere Fördertatbestände ausgeweitet und bis zum Ende des Jahrzehnts verlängert.
Die Pflegeversicherung muss aber auch stabilisiert werden, um der demographischen Entwicklung zu begegnen und die Leistungsanpassungen zu finanzieren. Deshalb steigt der Beitragssatz ab Juli 2023 – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – um 0,35 Prozentpunkte an, also von derzeit 3,05 auf 3,4 Prozent des Bruttolohns.
Des Weiteren wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, nach dem Eltern kinderreicher Familien bei den Beiträgen der Pflegeversicherung entlastet werden müssen. Dazu wird der Kinderlosen-Zuschlag angehoben. Zugleich wird der Beitrag ab zwei Kindern bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Punkte je Kind bis zum fünften Kind abgesenkt. Ein Beispiel: Eine Familie mit drei minderjährigen Kindern zahlt künftig 2,90 Prozent, also weniger als bisher. Wenn die Kinder aus dem Haus sind, zahlen die Eltern wieder dauerhaft 3,4 Prozent – und damit weniger als Kinderlose, für die der Zuschlag von 0,6 Beitragssatzpunkten gilt.
Wenn der geringere Beitrag zur Pflegeversicherung aus technischen Gründen nicht sofort bei allen berücksichtigt werden kann, wird er rückwirkend zum 1. Juli 2023 verzinst und rückabgewickelt.
TOP 27:
Bundeswehreinsatz in Mali wird letztmalig verlängert
Seit zehn Jahren beteiligt sich die Bundeswehr an der „Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali“ – kurz: MINUSMA -, um den Friedensprozess dort zu unterstützen und die staatlichen Strukturen des Landes landesweit zu stärken. In den vergangenen Monaten hat sich jedoch die sicherheitspolitische Lage in Mali deutlich verschlechtert. Dazu beigetragen hat vor allem das unkooperative Verhalten der Regierung Malis, was auch den Bundeswehreinsatz vor Ort eingeschränkt hat.
Deshalb hat die Bundesregierung entschieden, die Bundeswehr aus Mali abzuziehen. Um die politische Transition des Landes jedoch weiter zu unterstützen und die für Februar 2024 angekündigten Präsidentschaftswahlen mit zu sichern, erfolgt der Abzug schrittweise. Laut Antrag der Bundesregierung, den der Bundestag in dieser Woche abschließend berät, wird das Mandat zur Beteiligung der Bundeswehr an MINUSMA letztmalig um ein Jahr bis zum 31. Mai 2024 verlängert. So wird sichergestellt, dass der Einsatz strukturiert auslaufen kann. Dabei stimmt sich die Bundesregierung eng mit den Vereinten Nationen und den Partnerländern in MINUSMA ab, um größtmögliche Planungssicherheit zu schaffen.
Das Mandat sieht weiterhin eine Personalobergrenze von 1.400 Soldat:innen vor. Sollte während des Mandatszeitraums kein ausreichendes Versorgungs- und Schutzniveau für deutsche Soldat:innen mehr gewährleistet sein, kann das Mandat jederzeit – bis hin zur Beendigung des Einsatzes – angepasst werden. Über die Entwicklung der Sicherheitslage und des Rückzugs wird der Bundestag regelmäßig unterrichtet.
Das Auslaufen des Bundeswehreinsatzes in der UN-Mission MINUSMA in Mali bedeutet nicht den Rückzug Deutschlands aus der Region. Wir werden den Sahel und die angrenzenden Küstenländer weiterhin mit zivilen Mitteln unterstützen. Dafür bringt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Sahel-Plus-Initiative auf den Weg. Diese Initiative ist die entwicklungspolitische Komponente der strategischen Neuausrichtung des Sahel-Engagements der Bundesregierung.
TOP 29:
Bundeswehreinsatz im Kosovo wird fortgesetzt
Frieden und Sicherheit im Westbalkan sind für Deutschland und die Europäische Union von zentraler Bedeutung. Seit mehr als 20 Jahren engagiert sich die Bundeswehr deshalb im Rahmen der NATO-geführten „Kosovo Force“ – kurz: KFOR – im Kosovo. KFOR war in den vergangenen Jahren ein zentraler Stabilitätsanker in der Region und hat die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Kosovo gestärkt. Zugleich bestehen Konflikte im Land weiterhin fort – vor allem im Norden des Landes an der Grenze zu Serbien.
Dort ist es zuletzt Anfang 2023 wieder zu Spannungen und teilweise gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Obwohl sich Kosovo und Serbien unter Vermittlung der EU im März 2023 auf ein Grundlagenabkommen geeinigt haben, ist ein Wiederaufflammen der Konflikte in der Region nicht ausgeschlossen. Hinzu kommt die Sorge vor russischen Destabilisierungsversuchen.
KFOR bleibt daher auch in Zukunft notwendig. In dieser Woche berät der Bundestag deshalb abschließend über einen Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Bundeswehrmandates im Kosovo. Die kosovarischen Sicherheitskräfte sollen weiter in die Lage versetzt werden, langfristig selbstständig für Sicherheit nach innen und nach außen zu sorgen.
Das Mandat sieht weiterhin eine Obergrenze von 400 Soldat:innen vor. Der Einsatz ist nicht befristet und endet erst, sofern die entsprechende Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen erlischt oder ein entsprechender NATO-Beschluss abläuft oder nicht verlängert wird. Alle zwölf Monate erfolgt eine konstitutive Befassung mit dem Einsatz im Bundestag, sofern dies mindestens eine Fraktion wünscht.
TOP 31:
Instrumente der Kartellbehörden stärken
In dieser Woche berät der Bundestag erstmals den Entwurf zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, den die Bundesregierung vorgelegt hat. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, langanhaltende Wettbewerbsstörungen künftig schneller und gezielter abstellen zu können. Dazu soll das Instrument der Sektoruntersuchung wirksamer werden. Die Sektoruntersuchung ermöglicht den Kartellbehörden, wichtige Erkenntnisse über die Wettbewerbsverhältnisse auf den untersuchten Märkten zu gewinnen.
Neben einer zeitlichen Straffung sollen die Befugnisse des Bundeskartellamts erweitert werden, indem die Behörde missbrauchsunabhängige Eingriffsbefugnisse erhält. Dazu werden verschiedene Abhilfemaßnahmen eingeführt, die bis zur Entflechtung der an der Marktstörung beteiligten Unternehmen führen können.
Außerdem sollen die Hürden für eine kartellrechtliche Gewinnabschöpfung mithilfe von Vermutungsregeln abgesenkt werden. Die abgeschöpften Beträge fließen der Staatskasse zu.