SPD-Fraktion Oberhausen
Die Geschäftsordnung
Beschlossen am 05.09.2016
- dem / der Vorsitzenden
- zwei stellvertretenden Vorsitzenden
- sechs Beisitzern/innen
- der / die Oberbürgermeister/in und die Beigeordneten / Dezernenten/innen, soweit sie der SPD angehören,
- der / die Unterbezirksvorsitzende der Partei oder ein/e von ihm/ihr Beauftragte/r,
- die Oberhausener SPD-Abgeordneten des Landtages NW und des Deutschen Bundestages.
Der Vorstand kann zu seinen Sitzungen weitere Teilnehmer/innen, insbesondere leitende Verwaltungsbeamte/innen, hinzuziehen.
- der in § 9 der UB-Satzung festgelegte gewählte Personenkreis,
- der / die auf dem 1. Nachrückplatz der Reserveliste Genannte,
- der Oberbürgermeister und die Beigeordneten / Dezernenten, soweit sie der SPD angehören,
- ein/e Vertreter/in des Integrationsrates, soweit sie / er der SPD angehört,
- der / die städtische Gleichstellungsbeauftragte, soweit sie / er der SPD angehört.
Nichtöffentliche Sitzungen
Sind Gegenstand der Beratung der Fraktion Tagesordnungspunkte aus Rats- oder Ausschusssitzungen, die dort als „nicht-öffentlich“ deklariert sind, oder aber vom Verständnis der Sache her nichtöffentlichen Charakter haben (Personalentscheidungen etc.), ist die Teilnahme des unter § 3.2 Nummer a), b), d) und e) genannten Personenkreises ausgeschlossen. Der unter § 3.2 Nr. c) genannte Personenkreis kann abhängig von einzelnen Punkten der Tagesordnung zur Beratung hinzugezogen werden. In der Einladung wird auf die nichtöffentliche Beratung hingewiesen. Nichtöffentliche Sitzungsunterlagen sind ausschließlich dem teilnahmeberechtigten Personenkreis zugänglich. Nichtöffentliche Unterlagen sind nach den Bestimmungen der Datenschutzgesetze zu vernichten.
Aufgaben von themenbezogenen Fraktionssitzungen (Arbeitskreise)
Themenbezogene Fraktionssitzungen (Arbeitskreise) haben die Aufgabe, einzelne Punkte des Kommunalwahlprogramms zu konkretisieren und Vorschläge in die Fraktion einzubringen. Im Rahmen der Haushaltsplanberatung sind mittelfristige Entscheidungen zu erarbeiten und der Gesamtfraktion vorzulegen. Themenbezogene Fraktionssitzungen (Arbeitskreise) sollen grundsätzlich alle zwei Jahre eine „Große Anfrage“ aus ihrem Sachgebiet erarbeiten, sowie kurzfristige Entscheidungen und Stellungnahmen in den Ausschüssen und im Rat vorbereiten – weitgehend in eigener Verantwortung – im Rahmen der mit der Gesamtfraktion abgestimmten mittel- und langfristigen Konzeption.
Zusammensetzung
Themenbezogene Fraktionssitzungen werden aus dem Kreis der Mitglieder aus Fraktion (§ 3), Ausschussfraktion (§ 7) und Bezirksvertretungen gebildet. Auf Vorschlag der themenbezogenen Fraktionssitzung (Arbeitskreise) können Fachleute hinzugezogen werden, soweit es sich um Parteimitglieder handelt. In Ausnahmefällen ist die Hinzuziehung von Nichtmitgliedern möglich. Hierüber entscheidet jeweils vorab der Fraktionsvorstand. Die erarbeiteten Ergebnisse werden von dem namentlich Verantwortlichen (Arbeitskreisleiter) dem Fraktionsvorstand vorgelegt.
- die Verpflichtungen nach § 32 – Treuepflicht – der GO NW zu wahren,
- die Bestimmungen der Ehrenordnung zu beachten und einzuhalten,
- an den von der Partei veranstalteten Konferenzen teilzunehmen,
- die nach der Finanzordnung der Partei festgelegten Beiträge zu zahlen,
- In angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch jährlich, in ihren Ortsvereinen bzw. Arbeitsgemeinschaften über die Tätigkeit zu berichten.