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TOP 5:
Umsetzung des Bologna-Prozesses 2021 bis 2024

Im Jahr 1999 unterzeichneten 30 europäische Staaten die sogenannte Bologna-Erklärung und bekannten sich zu dem Ziel, bis 2010 einen Europäischen Hochschulraum (EHR) zu schaffen. Damit sollen Studiengänge und -abschlüsse in Europa vereinheitlicht, die Anerkennung von Studienleistungen vereinfacht und die Mobilität von Studierenden verbessert werden. In Vorbereitung auf die Bologna-Folgekonferenz im Mai 2024 hat die Bundesregierung einen Bericht vorgelegt, in dem sie über die Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses zwischen 2021 bis 2024 in Deutschland informiert. Dieser Bericht liegt dem Bundestag als Unterrichtung vor und wird in dieser Woche beraten.

Deutschland zählt inzwischen zu den wichtigsten Gastländern für ausländische Studierende. Zahlreiche ukrainische Studierende konnten erfolgreich an den deutschen Hochschulen integriert werden. Wir konnten den Zukunftsvertrag Studium und Lehre in dieser Legislaturperiode dynamisieren und so Studium und Lehre bei stabilen Studierendenzahlen qualitativ verbessern. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz legt den Grundstein, um internationale Studierende dauerhaft in Deutschland zu halten. Ebenso gibt es Fortschritte bei den Anerkennungsverfahren von Studienleistungen.

Doch es besteht auch Verbesserungsbedarf: Die Zielmarke zur Auslandsmobilität deutscher Studierender von 20 Prozent konnte nicht erreicht werden. Auch sind die hohen Studienabbruchsquoten bei deutschen, aber insbesondere bei internationalen Studierenden, alarmierend. Deshalb wollen wir sozial benachteiligte Gruppen besser unterstützen. Das BAföG ist hier ein zentrales Instrument, um die finanziellen Hürden eines Studiums abzusenken. Für die in diesem Jahr anstehende 29. BAföG-Novelle sollen daher neben strukturellen auch weitere finanzielle Verbesserungen Priorität haben.

TOP 8:
Veteranentag am 15. Juni

Seit Gründung der Bundeswehr 1955 haben über 10 Millionen Frauen und Männer in unseren Streitkräften in mehr als 50 Ländern gedient. Die Einsätze verlangen den Soldat:innen viel ab. Vor allem die hohe Belastung in Stresssituationen, sowie mögliche physische und psychische Verletzungen stellen sie vor große Herausforderungen. Wir wollen den Dienst der Soldat:innen deshalb noch mehr würdigen und das Verständnis und Bewusstsein in der Gesellschaft für die Leistungen, Entbehrungen und Opfer stärken, die mit dem Militärdienst verbunden sind.

Genau dies ist das Ziel eines gemeinsamen Antrags der Koalitionsfraktionen und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der in dieser Woche im Bundestag beraten wird. Der Antrag sieht vor, einen nationalen Veteranentag am 15. Juni eines jeden Jahres einzuführen.

In Deutschland gelten diejenigen Frauen und Männer als Veteran:innen, die gedient haben, die derzeit aktiv dienen und die in der Reserve bereitstehen. Des Weiteren fordern die Antragsteller eine verbesserte Nachsorge von im Dienst – besonders im Auslandseinsatz – erlittenen Schädigungen.

Zudem werden Maßnahmen gefordert, die Verfahren, Beteiligungspflichten und bürokratische Hürden sowie die Verfahrensdauern für die Bearbeitung von Anfragen auf sechs Monate reduzieren.

TOP 13:
Bericht der Wehrbeauftragten

Vom Nahostkonflikt und dem russischen Überfall auf die Ukraine über regionale Konflikte im Sudan, im Kosovo oder in Bergkarabach bis zu den Spannungen zwischen Taiwan und China – 2023 war geprägt von vielen außen- und sicherheitspolitischen Herausforderungen. Um die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr künftig gewährleisten zu können, muss auch in Zukunft mehr Geld in Personal, Materialbeschaffung und Infrastruktur investiert werden. Bis spätestens 2027 muss der Wehretat deshalb deutlich erhöht werden. Das ist das Ergebnis des Jahresberichts 2023 der Bundeswehrbeauftragten, der in dieser Woche im Plenum des Bundestages beraten wird.

Laut Bericht dienen derzeit rund 181.000 Soldat:innen in der Bundeswehr, womit sich die rückläufige Entwicklung der letzten Jahre fortgesetzt hat. Künftig müssten mehr Frauen für die Bundeswehr gewonnen werden, da deren Potenzial in den Streitkräften noch lange nicht ausgeschöpft ist. Im Berichtsjahr ist die Zahl der Soldatinnen auf rund 24.000 leicht angestiegen, liegt allerdings weiterhin unter dem anvisierten Anteil von 15 Prozent.

Neben dem Personal mangelt es auch an Material – vom Großgerät bis hin zu Ersatzteilen. Durch die Abgaben an die Ukraine hat sich der Mangel noch weiter verschärft. Und auch die Infrastruktur ist vielerorts desaströs: marode Kasernen und Dienstgebäude, Mangel an Stuben, desolate Sanitäranlagen, sanierungsbedürftige Sporthallen und Truppenküchen gehören zur Realität. Demgegenüber lobt der Bericht insbesondere die Verbesserung der persönlichen Ausrüstung der Soldat:innen – etwa bei Helmen und Schutzwesten.

Des Weiteren thematisiert der Bericht die hohe Belastung für die Soldat:innen. Die Vielzahl und Vielfalt an Aufträgen gehen einher mit einer hohen Zahl an Überstunden, mehrmonatiger Abwesenheit von Familien und fehlenden Phasen der Regeneration für die Soldat:innen. Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung haben sich im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht. Des Weiteren geht der Bericht auf das Thema Extremismus ein, welches weiterhin nur eine kleine Minderheit innerhalb der Bundeswehr betrifft.

TOP 15:
UN-Waffenembargo gegen Libyen sichern

Seit mehr als zehn Jahren herrscht ein Bürgerkrieg in Libyen, der das Land politisch spaltet. Gemeinsam mit den Vereinten Nationen hat die Bundesregierung 2019 den sogenannten „Berliner Prozess“ angestoßen und das Land entwicklungspolitisch substanziell unterstützt, um Frieden und Stabilität in Libyen und der Region zu ermöglichen.

Trotz einiger Erfolge hat sich die Situation zuletzt wieder verschärft. Verstöße gegen das Waffenembargo der Vereinten Nationen sowie die hohe Anzahl ausländischer Söldner:innen und islamistischer Terrororganisationen gefährden weiterhin den Friedensprozess im Land. In seiner Resolution vom 19. Oktober 2023 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erneut alle Staaten aufgefordert, die Umsetzung des Waffenembargos zu unterstützen.

Das Engagement der internationalen Staatengemeinschaft in Libyen bleibt daher weiterhin notwendig. Seit Februar 2020 engagiert sich die Bundeswehr im Rahmen der EU-Mission EUNAVFOR MED IRINI. Diese leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des gegen Libyen verhängten Waffenembargos. Durch den Einsatz werden Schleuser:innen bekämpft, die illegale Ausfuhr von Erdöl eingedämmt sowie Geflüchtete in Seenot gerettet.

Das Mandat umfasst weiterhin bis zu 300 Soldat:innen, wird regelmäßig evaluiert und soll auf Antrag der Bundesregierung bis zum 30. April 2025 verlängert werden.

TOP 17:
Zuschlag für Erwerbsgeminderte im Bestand

Wer aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeitsfähig ist, hat Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung. In den vergangenen Jahren haben wir Menschen bei neu eintretender Erwerbsminderung besser in der Rentenversicherung abgesichert. Menschen, die vor dem Beginn dieser Verbesserungen eine Rente wegen Erwerbsminderung bezogen haben, konnten bislang nicht oder nur teilweise davon profitieren. Deshalb haben wir 2022 mit dem Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz einen Zuschlag für erwerbsgeminderte Rentner:innen im Bestand beschlossen. Konkret geht es um Personen, die zwischen 2001 und 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben.

Ab Juli 2024 wird die Deutsche Rentenversicherung diesen Zuschlag zu rund drei Millionen Erwerbsminderungsrenten auszahlen. Die Höhe des Zuschlags hängt vom Rentenbeginn ab und kann bis zu 7,5 Prozent betragen, wenn die Rente zwischen 2001 und 2014 erstmals bezogen wurde. Eine Rente von 1.000 Euro würde damit auf 1.075 Euro steigen.

Die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags ist komplex. Die Umsetzung erfolgt daher in zwei Stufen. Dies sieht der entsprechende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vor, den wir in dieser Woche abschließend beraten.

In einer ersten Stufe ab Juli 2024 wird zunächst ein vereinfachter Zuschlag gezahlt. Die Überweisung wird getrennt von der laufenden Rente jeweils Mitte des Monats erfolgen. In der zweiten Stufe, ab Dezember 2025, wird der Zuschlag dann dauerhaft als Teil der Rente berechnet und ausgezahlt. Die Auszahlung wird automatisch erfolgen. Betroffene müssen also keinen Antrag stellen.

Den Zuschlag erhalten auch Bezieher:innen einer Hinterbliebenen-Rente.

TOP 21:
Weg frei für mehr erneuerbare Energien

In dieser Woche berät der Bundestag in 2./3. Lesung das Solarpaket, mit dem der Ausbau von Photovoltaik (PV) auf Dächern, an Gebäuden sowie auf Freiflächen vorangetrieben werden soll. Vor allem für Privatpersonen wird die Nutzung der Solarenergie leichter, indem zahlreiche Hürden für die Genehmigung und die Installation von Dach- und Balkon-Solaranlagen beseitigt werden.

Des Weiteren wird die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt, damit Solarstrom innerhalb eines Gebäudes leichter an Mieter:innen oder Wohnungseigentümer:innen geliefert werden kann. Das bereits bestehende Mieterstrommodell, bei dem der lokal am Wohngebäude produzierte Strom direkt an die Letztverbraucher:innen vor Ort – in der Regel die Mieter:innen – weitergeleitet wird, wird verbessert und ausgeweitet.

Auch im gewerblichen Bereich wird der Ausbau von PV-Anlagen erleichtert. Bei Solar-Dachanlagen wird das Repowering ermöglicht, ohne dass die Förderung verloren geht und die Einspeisevergütung für Gewerbedachanlagen wird erhöht. Künftig sollen zudem mehr Flächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten für die EEG-Förderung freigegeben werden. Parallel stärkt und fördert das Gesetz PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (Agri-PV) sowie Parkplatz-PV-Anlagen, durch die Flächen besonders effizient genutzt werden können.

Neben Photovoltaik adressiert der Entwurf auch andere erneuerbare Energien. In Windenergie-Bestandsgebieten kann Windkraft künftig noch schneller ausgebaut werden. Zudem wird die bis Ende Juni befristete EU-Notfall-Verordnung um ein Jahr verlängert. Damit bleibt Planungssicherheit in der Branche erhalten. Diese Verordnung legt umweltrechtliche Erleichterungen in Windenergiegebieten fest, die sich für die Planung und den Bau von Windenergieanlagen als wertvoll erwiesen haben. Der Entwurf erleichtert zudem die Nutzung von Biogas und legt die Grundlage für einen künftig flexibleren und vielfältigeren Einsatz von Stromspeichern.

TOP 23:
Freiwilligendienst in Teilzeit ermöglichen

Jedes Jahr engagieren sich 100.000 Menschen in Freiwilligendiensten und stärken so den demokratischen Zusammenhalt in unserem Land. Bisher ist ein solcher Dienst im Regelfall nur in Vollzeit möglich. Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst (BFD), im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) können bislang den Dienst nur dann in Teilzeit leisten, wenn sie ein berechtigtes Interesse etwa bei familiären, erzieherischen oder pflegerischen Verpflichtungen nachweisen können.

Dies soll für Freiwillige unter 27 Jahren künftig einfacher werden. Im Entwurf der Bundesregierung für ein Freiwilligen-Teilzeitgesetz, den wir in dieser Woche abschließend beraten, ist vorgesehen, dass unter 27-Jährige unabhängig von besonderen Lebensumständen einen Teilzeitdienst leisten dürfen. Dieser muss mindestens 20 Stunden pro Woche umfassen, und die Einsatzstelle muss einverstanden sein. So werden Freiwilligendienste attraktiver, besonders für junge Menschen mit Familien- oder Pflegeaufgaben. Auch der bürokratische Aufwand sinkt.

Darüber hinaus ist geplant, dass die Träger und Einsatzstellen ihren Freiwilligen mehr zahlen dürfen. Dazu wird die Obergrenze für das Taschengeld angehoben, das die Freiwilligen erhalten. Sie ist an die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gekoppelt und beträgt derzeit sechs Prozent davon. Dieser Anteil steigt nun auf acht Prozent, das Taschengeld kann somit von bislang bis zu 453 Euro auf 584 Euro monatlich steigen.

Zudem können Einsatzstellen künftig Mobilitätszuschläge ohne Obergrenze zahlen. Die Einsatzstellen können also die Höhe des Zuschlages in Form von Geld- oder Sachleistungen selbst wählen. Neben dem Abbau von bürokratischen Hürden werden außerdem die Urlaubstage für alle Dienstleistenden einheitlich geregelt.

ZP:
Abgeordnetenbestechlichkeit wird härter bestraft

Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Strafen für Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit zu verschärfen. Die Masken-Affäre während der Corona-Pandemie und die sogenannte Aserbaidschan-Affäre haben gezeigt, wie schwierig die Verfolgung von Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit ist und wie dringend Straflücken geschlossen werden müssen. Wenn einige wenige Mandatsträger:innen ihre Position und den Einfluss des Mandats derart zum eigenen, finanziellen Vorteil ausnutzen, kann dies das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie und ihre Mandatsträger:innen unterlaufen. Und es kann auch zu Wettbewerbsverzerrungen und unsachgemäßen Entscheidungen von Regierung und Verwaltung führen.

Bislang macht sich nur strafbar, wer sich für die eigentliche Mandatswahrnehmung (wie Abstimmungen oder Reden im Plenum) bezahlen lässt. Wir schaffen nun einen neuen Straftatbestand der unzulässigen Interessenwahrnehmung (§ 108f StGB).

In Zukunft sollen Abgeordnete auch dann bestraft werden können, wenn sie während des Mandats Geld oder andere Vermögensvorteile als Gegenleistung für die Wahrnehmung fremder Interessen annehmen und dabei die parlamentsrechtlichen Vorschriften verletzen. Darunter fällt zum Beispiel die Vermittlung von Geschäften an ein Ministerium. Verhängt werden kann dann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Die verschärften Regelungen sollen für die Abgeordneten des Bundestages, der Landesparlamente und des Europäischen Parlaments gelten sowie für Mitglieder der parlamentarischen Versammlung einer internationalen Organisation. Für Kommunalpolitiker:innen soll die Neuregelung nicht gelten, da Mandate auf kommunaler Ebene mit geringeren Einflussmöglichkeiten einhergehen.

Wir beraten den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen in dieser Woche abschließend.

ZP:
Reform des Klimaschutzgesetzes

Das Bundesklimaschutzgesetz ist 2019 in Kraft getreten und sieht verbindliche Schritte zur CO2-Reduktion vor, damit Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Klimaziele von einigen Sektoren nicht eingehalten werden. Die Ampel hat sich deshalb dazu entschieden, das Klimaschutzgesetz weiterzuentwickeln. Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Klimaschutzgesetzes in den Bundestag eingebracht. In dieser Woche berät der Bundestag den Gesetzentwurf abschließend.

Laut Entwurf muss die Bundesregierung künftig bereits im ersten Jahr einer Legislaturperiode über ein umfassendes sektorübergreifendes Klimaschutzprogramm darlegen, wie sie die nationalen und europäischen Klimaziele erreichen will. Um besser überprüfen zu können, ob Deutschland sich auf dem richtigen Pfad befindet, wird künftig die zu erwartende Emissionsentwicklung bis 2030 betrachtet – anstatt das jeweils zurückliegende Jahr.

Dabei werden die Sektoren nicht mehr einzeln betrachtet, sondern sektorübergreifende Jahresemissionsgesamtmengen eingeführt. Wenn das Gesamtziel aller Sektoren künftig zwei Jahre in Folge überschritten wird, ist die Bundesregierung verpflichtet, Maßnahmen zu beschließen, die sicherstellen, dass das Klimaziel für 2030 erreicht wird. Wichtig ist dabei: Die Gesamtemissionsmenge bleibt unverändert. Das bedeutet: Es darf keine Tonne CO2 zusätzlich ausgestoßen werden.

In den parlamentarischen Verhandlungen haben sich die Ampelfraktionen überdies darauf geeinigt, die jährlichen EU-Zielvorgaben zur CO2-Reduktion in das Klimaschutzgesetz zu integrieren und damit für die Öffentlichkeit transparent zu machen. Die Bundesregierung wird überdies den Bundestag künftig über Zielverfehlungen unterrichten und zu möglichen Auswirkungen gegenüber der EU-Kommission Stellung nehmen.

Künftig wird auch die Zeit von 2031 bis 2040 in das Monitoring einbezogen und mit einem Nachsteuerungsprozess versehen.

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