Im Notfall zählt jede Sekunde, nicht das Portemonnaie:

NRW muss jetzt eine Lösung für den Rettungsdienst finden

Am 10. Dezember 2025, hat die Stadt Essen als erste Kommune in NRW konkrete Berechnungen vorgelegt, um die Kosten für Rettungseinsätze neu zu regeln. Demnach könnten Patientinnen und Patienten bereits ab dem 1. Januar 2026 einen Eigenanteil in Höhe von 267 Euro zahlen müssen, wenn diese den Rettungsdienst alarmieren.

Das geht aus einer Vorlage nebst Anlage hervor, die der Rat beschlossen hat. Ein dringlicher Handlungsbedarf besteht deshalb sofort. Der Beschluss ist notwendig geworden, weil die Kosten der sogenannten Fehlfahrten, also Einsätze, bei denen nach Alarmierung kein Transport ins Krankenhaus erfolgt, von den Krankenkassen nicht mehr übernommen werden.

Bislang kein Ergebnis bei Gesprächen

Die Verhandlungen zwischen den Kommunen und Krankenkassen sind bisher zu keinem Ergebnis kommen. Die Kosten der Fehlfahrten sollen jetzt die Kommunen tragen, die damit ihre kommunalen Haushalte massiv belasten müssen. In der Sitzung des Rates der Stadt Essen wurde konkret auf diese Entwicklung hingewiesen und es wurden Vermittlungsgespräche vom Land NRW sowie eine entsprechende Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) gefordert, damit die Kosten eben nicht auf die Patientinnen und Patienten umgelegt und die vorgeschlagene Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung nicht notwendig werden müssen.

Deshalb muss sich das Land NRW jetzt sofort um eine Lösung kümmern. Die Rettungsdienste sind bereits stark ausgelastet, und die Zahl der Einsätze kann insbesondere in der Erkältungs- und Grippesaison weiter ansteigen. Die kommunalen Haushalte befinden sich darüber hinaus in einer ohnehin kritischen Lage.

Hohe Kosten

Die Kosten durch Fehlfahrten werden vom Städtetag NRW auf bis zu 250 Millionen Euro jährlich geschätzt. Eine Belastung, die weitere Kommunen dazu veranlassen könnte, dem Berechnungs-Beispiel von Essen zu folgen. „Dadurch kann ein „Domino-Effekt“ entstehen, der alle gesetzlich Versicherten in NRW belasten wird. Es ist jetzt dringend erforderlich, dass das Land eine eigene Lösung herbeiführt und nicht weiter wartet, bis die Reform auf Bundesebene in Kraft tritt“ erklärt die SPD-Landtagsabgeordnete Sonja Bongers.

Beispiel Brandenburg

Dass das möglich ist, zeigt das Land Brandenburg: Ministerpräsident Dietmar Woidke hat Gespräche mit den Krankenkassen und Kommunen bereits auf den Weg gebracht und zum Abschluss geführt. Jetzt übernehmen die Krankenkassen übergangsweise die Kosten für Fehlfahrten. Diese Maßnahme entlastet die Kommunen und gibt gesetzlich Versicherten Sicherheit. Es besteht keine Sorge, den Notruf zu wählen und vorher überlegen zu müssen, ob man sich das leisten kann. „Eine vergleichbare Regelung muss auch in Nordrhein-Westfalen schnell umgesetzt werden, um die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten“, so Bongers.

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