
Die Frühkindliche Bildung ist seit der Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) unterfinanziert. Die Logik der Finanzierung bedingt dies in zweifacher Hinsicht. Auf der einen Seite schließt das Gesetz eine Vollfinanzierung des Aufwandes einer Kita-Einrichtung von vorneherein aus, weil es mit Eigenanteilen von Kita-Trägern kalkuliert, die weder zu erwirtschaften noch von einer Vielzahl an Trägern aus der Substanz zu erbringen sind.
Auf der anderen Seite wird eine dynamische Anpassung an die Kostensteigerungen für Personal- und Sachaufwand immer nur nachlaufend gewährt. Dies hat zur Folge, dass Träger aktuell bis zu anderthalb Jahre in Vorleistung treten müssen. Je größer das KiBiz-Volumen und je höher die Tarifsteigerungen, desto höher ist das laufende Defizit, das von den Trägern ausgeglichen werden muss.
Die Ausrichtung der Finanzierung auf Kindpauschalen, die sich nach den geschlossenen Verträgen und der damit verbundenen Stundenbuchung abhängig vom Gruppentyp richtet, verkompliziert das System weiterhin. Gleichzeitig sichert diese Finanzierung weder den Bestand der einzelnen Einrichtung, noch hilft sie pädagogische Kräfte im System zu halten oder weitere aus- und weiterzubilden. Jede Revision hat diese Probleme bisher nicht geheilt. Allein bei den Sachkosten fehlen nach Trägerangaben mindestens 570 Millionen Euro. Das Personal darf nicht Lückenbüßer für die fehlenden Ressourcen werden.
Unterfinanzierung der Träger
Schon in der Prognos-Studie vor den jüngsten Tarifsteigerungen waren 30 Prozent der kirchlichen Träger unterfinanziert, immer mehr Kommunen müssen einspringen, weil die Träger sich ihre Anteile nicht mehr leisten können, aber ein unverzichtbarer Bestandteil der frühkindlichen Bildung sind. Bisher hat man kein zufriedenstellendes Ergebnis bei den Sachkosten finden können, doch in der aktuellen Debatte ist dieses Thema wieder ganz aus dem Fokus geraten.
Durch die Eckpunkte der Landesregierung wird die grundlegende Misere nicht verändert, sondern nur verschoben. So machte der Städte- und Gemeindebund in seinem Beschluss vom 7.10. deutlich: „Die Landesregierung beabsichtigt, ab 01.08.2027 die Kindpauschalen um 200 Millionen Euro je Jahr zu erhöhen. Das Präsidium verweist auf die aktuell bestehende erhebliche Unterfinanzierung – welche bereits von den Trägern benannt worden ist – bei den Kindpauschalen.“
Der Städtetag ging in seiner Beurteilung einen Schritt weiter und knüpfte seine weitere Beteiligung am Reformprozess an finanzielle Bedingungen: „Deshalb setzt der Vorstand für eine Zustimmung und Unterzeichnung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur Reform des KiBiz voraus, dass die Kindpauschalen durch die Transformationskostenfinanzierung unverzüglich, spätestens zum 1. August 2026 um 200 Millionen Euro erhöht werden.“
Mehr Förderung nötig
Dieser Bedingung konnte sich die Landeregierung nicht entziehen. Auf der anderen Seite fährt das Land Förderungen zurück. Die Landesregierung bleibt bei den Kita-Helfern weit hinter der Förderung von 2024 zurück. Diese haben die Beschäftigten in den letzten Jahren tatkräftig unterstützt und stellen auch eine Säule zur Gewinnung weiterer pädagogischer Kräfte in der Kita dar. Durch die Weiterqualifizierung zur PiA-Kinderpflegerin bzw. Kinderpfleger können Menschen, die das System Kita durch ihre Position als Alltagshelfer kennen und schätzen gelernt haben, während ihrer Weiterqualifizierung im System verbleiben und dieses unterstützen.
Die Landesregierung spart nun Gelder bei den Alltagshelfern und vermarktet dieses dann als zusätzliches Geld für die praxisintegrierte Ausbildung für Kinderpflegerinnen und -pfleger. Das ist ein unverfrorener Griff in die Trickkiste. Für das System hat dies aber fatale Folgen: Denn so bleiben Qualität und Personal gleichermaßen auf der Strecke.
Mietkosten?
Weitere finanzrelevante Punkte sind weiterhin offen, zum Beispiel die Frage der Mietkosten: „Der Vorstand erachtet es als dringend geboten, den Mietkostendeckel für angemietete Kita-Räume zu erhöhen und zu dynamisieren sowie einen Mindestpersonalstandard für die Randbetreuungszeiten festzulegen“, heißt es vom Städtetag. Statt an dieser Stelle zu reagieren, stellt das Land lieber Bundesgelder ins Schaufenster.
Durch das Sondervermögen aus dem Bund ist es möglich, dass über die nächsten zwölf Jahre 1,5 Milliarden Euro für Investitionskosten zur Verfügung stehen. Auf den ersten Blick mag das viel klingen, zieht man dies aber auf die zwölf Jahre und alle Kitas in NRW, dann ist dies kein großer Wurf. Hier muss die Landesregierung in ihrer Revision Farbe bekennen und neben den Investitionskosten die Mietzahlungen an den realen Kostenverhältnissen ausrichten. Mietkosten sind ein zentraler Bestandteil der Debatte um den Belastungsausgleich Jugendhilfe und damit ein zentraler Baustein für eine notwendige Reform.
Wohlfahrt sieht Verbesserungsmöglichkeiten
Auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrt zeigt deutliche Verbesserungsmöglichkeiten: „Dazu gehört eine grundsätzliche Überarbeitung des Finanzgefüges für die Kitafinanzierung und der Trägeranteile, damit diese endlich finanziell auskömmlich wirtschaften können.“ Vor diesem Hintergrund sehen sich immer mehr Kommunen gezwungen, Trägeranteile zu übernehmen. Düsseldorf hat Ende August dieses Jahres einen Vertrag mit der Liga Wohlfahrt zur Übernahme der Trägeranteile unterzeichnet.
Auch die Stadt Detmold übernimmt die Trägeranteile in der frühkindlichen Bildung und koppelt dies an eine Qualitätsvereinbarung. Die freiwillige Übernahme der Trägeranteile durch die Kommunen sichert auf der einen Seite den Bestand der frühkindlichen Bildung, auf der anderen Seite wird die Übernahme auch immer mehr eine zentrale Stellschraube für Personalausstattung und Qualität. In der Folge vieler einzelner Punkte kommt das Land offenbar seiner Verantwortung nicht nach, die tatsächlichen Kosten aufzufangen. Dies scheint eine schleichende Verabschiedung des Landes aus der finanziellen Verantwortung zu sein.
Perspektiven bieten
Es wird Zeit, die Finanzierung der frühkindlichen Bildung endlich vom Kopf auf die Füße zu stellen. Dazu gehört, dass Einrichtungen auf Grundlage ihrer Betriebserlaubnis und der Öffnungszeiten Gelder übermittelt bekommen, nicht auf Grundlage der geschlossenen Verträge. Nur so haben die Einrichtungen die Möglichkeit, ihre Personalausstattung dauerhaft zu planen und den Beschäftigten Perspektiven zu bieten.
