
Dies sei nötig, da trotz einer guten, wirtschaftlichen Entwicklung in Oberhausen nach wie vor ein sehr hoher Sockel von Langzeitarbeitslosigkeit zu verzeichnen sei, heißt es in der Resolution. Daher begrüße der Rat ausdrücklich das Vorhaben der Bundesregierung, Langzeitarbeitslosen eine Perspektive zur Integration in den Arbeitsmarkt zu eröffnen, erkenne aber die Notwendigkeit, den vorliegenden Gesetzentwurf an drei Eckpunkten zu verbessern.
So soll sich der Rat der Stadt dafür aussprechen, den Tarif- statt des Mindestlohns als Berechnungsgrundlage zu nehmen. Für tarifgebundene Arbeitgeber würde ein Festhalten am Mindestlohn nämlich bedeuten, dass bereits im ersten Jahr der Beschäftigung weniger als 100 Prozent der Förderung zur Verfügung stehen und eigene, ergänzende Mittel eingesetzt werden müssten.
Der im Entwurf vorgesehene Zeitraum von sechs Jahren Leistungsbezug als Anspruchsvoraussetzung wird von der Koalition als zu lang erachtet: Sie will bereits Menschen fördern, die vier Jahre ohne Arbeit sind, was für die Bedarfsträger bedeuten würde, dass sie auch einen größeren Spielraum bei den Teilnehmenden haben.
Zudem soll der Rat die Schaffung von voll sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen fordern, damit für die Beschäftigten reguläre Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Zudem sei es notwendig, den Kommunen, insbesondere denen in der Haushaltssicherung, die Möglichkeit einzuräumen, eingesparte Finanzmittel aus den Kosten der Unterkunft direkt für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen einzusetzen.
