Wolfgang Große Brömer:

Verfassungsgericht lehnt Trickserei beim Wahltermin ab

Wolfgang Große Brömer ist Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion und Mitglied des Landtags NRW

Wolfgang Große Brömer ist Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion und Mitglied des Landtags NRW

Oberhausens SPD-Partei- und Fraktionschef Wolfgang Große Brömer begrüßt die heutige Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichtshofes in Münster, die Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl am 7. Juni zu kippen. SPD und Grüne hatten gegen die von CDU und FDP beschlossene Vorverlegung der Kommunalwahl 2009 geklagt, weil nach der Wahl der neuen Räte und Bürgermeister die Amtszeit der alten noch über vier Monate weitergelaufen wäre.

Große Brömer: „Diese demokratiefeindliche Wahltrickserei hat das oberste Gericht in unserem Land gestoppt. Es darf jetzt aber keine neue Wahlmanipulation von CDU und FDP geben. Die Kommunalwahl muss mit der Bundestagswahl am 27. September zusammengelegt werden. Ein zusätzlicher Wahltermin ist den Menschen im Super-Wahljahr 2009 nicht zuzumuten.“

Wolfgang Große Brömer weist darauf hin, dass dies in Oberhausen auch auf erhebliche organisatorische und finanzielle Zusatzbelastungen hinausliefe. „Jeder Wahltermin bedeutet sehr viel Vorbereitung für die Verwaltung. Alleine die ehrenamtlichen Wahlhelfer zu finden, wird immer schwieriger, ganz abgesehen von den Kosten eines zusätzlichen Urnengangs“, gibt Große Brömer zu Bedenken. Landesweit belaste ein eigener Kommunalwahltermin nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes alle Bürgerinnen und Bürger mit 42 Millionen Euro. Gerade für Oberhausen bedeute das erhebliche Zusatzkosten.

„Diese Verschwendung von Steuergeld muss verhindert werden“, verlangt Große Brömer und macht deutlich, dass dies durch die Zusammenlegung mit der Bundestagswahl ganz leicht vermieden werden könne. Alles andere sei unsinnig, teuer, führe zu unnötigen Mehrbelastungen der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, befördere Wahlverdrossenheit und schade damit der Demokratie.

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