
Leider wurde der alte Rahmentarifvertrag zum 1. Oktober 2019 von den Arbeitgebern gekündigt. Seitdem müssen vor allem Teilzeitkräfte mit einer Verschlechterung ihrer Arbeitsverträge leben. Dabei werden die täglichen Arbeitsstunden nicht fest eingehalten, sondern die Arbeitnehmer müssen flexibel einsatzbereit sein.
Die IG BAU nennt dabei ein Beispiel: Die Kollegin hat einen Arbeitsvertrag über vier Stunden täglich, arbeitet aber regelmäßig eine bis drei Stunden ohne Überstundenzuschlag mehr pro Tag, welche einem Zeitkonto gut geschrieben werden. Wenn sie krank ist oder Urlaub hat, fällt sie dann häufig auf ihre vertraglich vereinbarten Stunden zurück. „Wir finden das geht so nicht. Ehrliche Arbeit hat auch ehrliche Rahmenbedingungen und angemessene Bezahlung verdient“, sagt Sonja Bongers.
