Freiwillige Verlängerung der Dienstzeit:

Plenarrede von MdL Sonja Bongers zur Änderung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Liebe Frau Erwin, ich muss Sie leider ein bisschen enttäuschen, aber ich glaube, Sie wissen ganz genau, was jetzt kommt.

Die Situation im Rechtsausschuss war noch eine andere als heute. Das werde ich jetzt etwas genauer ausführen.

Grundsätzlich finden auch wir es in Ordnung, wenn Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte die Möglichkeit haben, noch länger zu arbeiten – wenn sie sie aus freien Stücken wählen. Allerdings haben wir bei der vorliegenden Gesetzesänderung einige Bedenken.

Zum einen darf die längere Beschäftigung von erfahrenen Kräften nicht auf Kosten der Nachwuchsrekrutierung gehen. Der Personalmangel in diesen Berufsgruppen kann aus unserer Sicht nur nachhaltig gelöst werden, wenn das Justizministerium die Maßnahmen zur Gewinnung junger Absolventen verbessert. Das haben wir bereits unter zahlreichen anderen Tagesordnungspunkten in der Vergangenheit diskutiert.

Eine bessere Bezahlung, ein lückenloser Anschluss vom Studium ins Referendariat und eine verbesserte, auf die Zukunft ausgerichtete Ausbildung wären nur einige Aspekte, die die nordrhein-westfälische Justiz für junge Menschen attraktiver machen würde. Ältere Mitarbeitende können aus unserer Sicht gerne weiterarbeiten, wenn gleichzeitig intensiv an der Nachwuchsgewinnung gearbeitet wird.

Was uns aber mehr als verwundert hat, ist der zu der Gesetzesänderung gehörige Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen. Der Zeitpunkt des Einreichens ist eine Frechheit. Erst nach der Beratung des Gesetzes im Rechtsausschuss in der letzten Woche erhielten wir darüber Kenntnis. Ist das Zufall – ich glaube nicht an Zufälle –, oder ist es ein bewusst gewählter Zeitpunkt? Davon gehen wir aus.

Insbesondere die Tatsache, dass die Mitarbeitenden des Landesrechnungshofs von dieser Regelung ausgenommen werden sollen, ist für uns inakzeptabel. Laut dem nachgeschobenen Änderungsantrag sollen Beschäftigte des Landesrechnungshofs zukünftig nicht ihr Pensionseintrittsalter verlängern können, so wie es dann für Richter und Staatsanwälte möglich ist.

Das können wir sachlich nicht nachvollziehen, weil dadurch unüblicherweise eine Zweiklassengesellschaft geschaffen wird. Eigentlich hätte man erahnen können, dass damit durch die Hintertür geradezu eine Ungleichbehandlung erwirkt werden soll. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Obwohl wir bekanntermaßen in der Rechtsausschusssitzung noch zu einer Enthaltung tendiert haben, können wir so aus den genannten Gründen nicht mehr abstimmen. So geht man in einem Parlament nicht miteinander um. Ein solcher Änderungsantrag schafft eine Zweiklassengesellschaft. Das scheinen Sie nun zu wollen, oder Sie wollen vielleicht ein Exempel statuieren. Das überlassen wir der Interpretation eines jeden Einzelnen.

Das geht einfach nicht. Wir hatten eine Anhörung zu diesem Thema. Stellen Sie sich einmal vor, dieser Änderungsantrag wäre noch Teil der Anhörung geworden. Dann sähe das Ganze von vornherein anders aus.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wir können heute weder dem Gesetz zur Änderung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes zustimmen noch dem entsprechenden Änderungsantrag.

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