
Sonja Bongers ist Erste Bürgermeisterin der Stadt Oberhausen und Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen
Studien und Befragungen zeigen deutlich: Bezahlbares Wohnen wird von der Bevölkerung als elementares Grundbedürfnis angesehen. Hohe Wohnkosten gelten als erhebliches Armutsrisiko, das nicht nur die finanzielle Situation belastet, sondern auch negative Folgen für die Entwicklung von Kindern, für soziale Teilhabe und für das Zusammenleben in den Städten hat. Erwartet wird von der Politik vor allem eine Stärkung des sozialen Wohnungsbaus, die Förderung von Wohnungsgenossenschaften sowie wirksame Instrumente gegen steigende Mieten.
Gleichzeitig spitzt sich die allgemeine Wohnungskrise in Nordrhein-Westfalen weiter zu. In vielen Städten fehlt es an bezahlbarem Wohnraum. Familien mit durchschnittlichem oder geringem Einkommen finden kaum noch eine Wohnung, die sie bezahlen können. Immer öfter bleibt die Suche erfolglos.
Der Mangel an Wohnraum treibt die Mieten nach oben und macht bezahlbares Wohnen für breite Teile der Bevölkerung zur Mangelware. So liegt der durchschnittliche Mietpreis in Nordrhein-Westfalen im dritten Quartal 2025 bei 08,66 €/m2. Das entspricht einem Anstieg um fast fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr (08,25€/m2 ).
Ballungsräume im Fokus
In den Ballungsräumen mit angespannten Wohnungsmärkten ist diese Entwicklung deutlich dramatischer. Die weiter steigenden Mietpreise in NRW bringen viele Menschen in eine schwierige Lage und verstärken damit auch die soziale Schieflage in den Quartieren in NRW: „Ganze Stadtteile entwickeln sich zu sozialen Brennpunkten, während andere zu exklusiven Wohnlagen für Wohlhabende werden. Diese Entwicklung gefährdet langfristig den sozialen Frieden“, so die SPD-Rechtsexpertin Sonja Bongers.
Besonders betroffen sind junge Menschen, Studierende, Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Migrationshintergrund und Frauen. Dem steht eine Mieterschutzverordnung der Landesregierung gegenüber, die 85 Prozent aller Kommunen im Land vom möglichen Mieterschutz nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ausnimmt.
So können aufgrund der realitätsfernen Gebietskulissen, die der Verordnung zugrunde liegen, in weiten Teilen des Landes ungerechtfertigte Mietpreiserhöhungen bei Bestands- wie bei Wiedervermietungsmieten nicht bekämpft werden, weil die Anwendung der Mietpreisbremse wie der Kappungsgrenzen unzulässig gemacht wird.
Düstere Prognosen
Gleichzeitig sinkt die Zahl der mietpreisgebundenen Wohnungen dramatisch. Prognosen der NRW.BANK gehen davon aus, dass bis 2035 nur noch 217.000 solcher Wohnungen verfügbar sein werden. Im Jahr 2000 hatte die Zahl noch bei weit über 800.000 gelegen. Allein bis zum Jahr 2030 muss laut der Wohnungsmarktbeobachtung der NRW.BANK mit einem jährlichen Rückgang dieses Angebots um durchschnittlich rund 20.000 Wohneinheiten pro Jahr gerechnet werden.
Zwangsräumungen verschärfen die Lage auf den Wohnungsmarkt zusätzlich. 2023 wurden in NRW 8.998 Wohnungen zwangsgeräumt, ein trauriger Spitzenwert unter den deutschen Bundesländern. Zwangsräumungen sind nicht vollständig verhinderbar, aber insbesondere bei vulnerablen Gruppen muss dafür Sorge getragen werden, dass die Zwangsräumung die Menschen nicht in Wohnungslosigkeit oder Obdachlosigkeit treibt.
Und die Zahl der Menschen, die in unserem Land von Wohnungslosigkeit betroffen sind, steigt seit Jahren. Dabei bedeutet Wohnungslosigkeit nicht nur den Verlust eines sicheren Zuhauses, sondern auch den Verlust von Schutz, Privatsphäre und sozialer Teilhabe.

