
Gleichzeitig zeigt das Beispiel Gladbeck, dass entschlossener Einsatz einen Unterschied machen kann. Als INEOS 2025 die Schließung seines Phenolwerks angekündigt hatte, kämpften Betriebsrat, Gewerkschaft und politische Vertreter vor Ort für den Erhalt des Standorts. Die Schließungspläne wurden später aufgegeben und der Standort soll weiterbetrieben werden.
Industriepolitik darf sich nicht im Zuschauen erschöpfen. Wer früh Druck macht, Beschäftigte einbindet und für einen Standort kämpft, kann Handlungsspielräume schaffen. Jetzt geht es um Evonik. BASF prüft die Übernahme des Essener Chemiekonzerns.
Mehr als 10.000 Evonik-Beschäftigte arbeiten in Nordrhein-Westfalen. Hinter diesen Arbeitsplätzen stehen tausende Familien, zugleich hängen zahlreiche Zulieferer, Handwerksbetriebe, Dienstleister sowie der Einzelhandel an der Wertschöpfung rund um die Evonik-Standorte. Gerade im Ruhrgebiet ist Evonik deshalb weit mehr als ein einzelner Arbeitgeber. Der Erhalt dieser Eigenständigkeit liegt deshalb im industriepolitischen Interesse des Landes.
Nordrhein-Westfalen braucht Unternehmen, die hier nicht nur produzieren, sondern auch investieren, forschen und über ihre industrielle Zukunft entscheiden. Auch wenn für BASF eine Übernahme von Evonik wirtschaftliche Chancen eröffnet, entscheidet sich für Nordrhein-Westfalen ihr Wert aber daran, welche Auswirkungen sie auf das Land hat. Bei einer Zusammenführung würden gerade die Bereiche auf den Prüfstand kommen, die in beiden Konzernen vorhanden sind.
Auch bei einzelnen Produktionsanlagen würde sich die Frage stellen, welcher Standort künftig Investitionen erhält und welche Kapazitäten zusammengelegt werden. BASF steuert seine Geschäfte aus Ludwigshafen und befindet sich dort selbst seit Jahren im Spar- und Umbaukurs. Tausende Stellen wurden abgebaut, Anlagen geschlossen oder überprüft.
Nordrhein-Westfalens Industrie darf deshalb nicht zum Schicksal von Konzernentscheidungen aus Ludwigshafen werden. Für die Landesregierung muss deshalb klar sein: Ihr industriepolitisches Interesse muss darauf gerichtet sein, Evonik als starken und eigenständigen Konzern mit Unternehmenszentrale in Nordrhein-Westfalen zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Eigenständigkeit darf dabei kein Selbstzweck sein. Sie muss mit Investitionen, sicheren Arbeitsplätzen und langfristigen Perspektiven für die Standorte verbunden sein. Sollten dennoch Veränderungen der Eigentümerstruktur oder eine Übernahme verfolgt werden, dürfen diese nicht auf Kosten der Beschäftigten und Standorte in Nordrhein-Westfalen gehen.
Die Landesregierung muss solche Zusagen zur Voraussetzung ihrer politischen Entscheidung machen. Nötig sind belastbare Vereinbarungen mit klarer Laufzeit, überprüfbaren Investitionszusagen und einem wirksamen Schutz vor späteren Verlagerungen.
Die IGBCE hat am 28. September 2026 zu Recht darauf hingewiesen, dass Unternehmensgröße allein keine Sicherheit für Arbeitsplätze und Standorte schafft. Entscheidend sind verlässliche Zukunftsperspektiven, Beschäftigungsgarantien und Investitionszusagen für die Beschäftigten von Evonik und BASF.
Eine besondere Rolle spielt dabei die RAG-Stiftung. Sie hält rund 44 Prozent an Evonik, und die Dividenden aus dieser Beteiligung leisten einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der Ewigkeitsaufgaben des Steinkohlenbergbaus. Eine Entscheidung über einen möglichen Verkauf von Evonik-Anteilen darf deshalb nicht nur nach dem Kaufpreis getroffen werden. Ebenso wichtig ist die Frage, welche laufenden Erträge erzielt werden und mit welcher Strategie ein Verkaufserlös neu angelegt werden müsste. Eine verantwortungsvolle Vermögensanlage und angemessene Risikostreuung sind berechtigte Anliegen der Stiftung.
Daraus folgt aber keine Notwendigkeit, die Eigenständigkeit von Evonik aufzugeben. Vielmehr muss eine eigenständige Weiterentwicklung von Evonik ausdrücklich als strategische Option geprüft werden. Dazu gehören auch Beteiligungsmodelle, die der RAG-Stiftung eine verantwortungsvolle Vermögensstrategie ermöglichen und zugleich die Eigenständigkeit, Investitionsfähigkeit und industrielle Substanz von Evonik sichern. Ein möglicher Verkaufspreis allein kann deshalb kein hinreichender Maßstab für eine Beteiligungsentscheidung sein.
Der Ministerpräsident gehört kraft Amtes dem Kuratorium der RAG-Stiftung an. Das Kuratorium überwacht den Stiftungsvorstand und entscheidet über Grundsätze der Stiftungsarbeit. Die Präambel der Satzung nennt bei der Wahrnehmung des Eigentümereinflusses ausdrücklich die Interessen der Mitarbeiter und Arbeitsplätze. Das Land hat damit einen unmittelbaren Zugang zu den Beratungen über die Zukunft eines seiner wichtigsten Industrieunternehmen. Bei Evonik darf sich nicht wiederholen, was Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren zu oft erlebt hat.
Industriearbeitsplätze gehen verloren, Standorte geraten unter Druck und die Landesregierung findet darauf keine ausreichende industriepolitische Antwort. Auch die wirtschaftliche Entwicklung des Landes zeigt, dass Untätigkeit keine Strategie sein kann. Nordrhein-Westfalen kommt beim Wachstum kaum voran und bleibt hinter anderen großen Bundesländern zurück. Im ersten Halbjahr 2026 wuchs die Wirtschaftsleistung real nur um 0,3 Prozent. Damit lag NRW im Vergleich der Länder auf Platz 13 von 16. Der wirtschaftliche Aufschwung findet anderswo statt.
Weitere Arbeitsplatzverluste bei einem für Nordrhein-Westfalen und dem Ruhrgebiet so zentralen Industriekonzern wie Evonik wären vor diesem Hintergrund industriepolitisch nicht hinnehmbar. Gerade bei Evonik muss die Landesregierung deshalb zeigen, dass sie aus dieser Entwicklung Konsequenzen zieht. Sie muss ihren Einfluss nutzen, um die Voraussetzungen für eine eigenständige und wirtschaftlich starke Zukunft von Evonik zu verbessern, Arbeitsplätze zu sichern, Investitionen an die NRW-Standorte zu binden und industrielle Entscheidungsfunktionen im Land zu halten.
Nordrhein-Westfalen kann es sich nicht leisten, weitere industrielle Substanz und Konzernzentralen zu verlieren. Evonik darf nicht zur bloßen Verfügungsmasse einer Portfolioentscheidung werden.
