
„Gerade in einer Schulform, die auf Beziehungsarbeit, verlässliche Strukturen und Kontinuität angewiesen ist, gefährdet diese Situation die Qualität der sonderpädagogischen Förderung erheblich. Die verbleibenden Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen versuchen, den Mangel durch Mehrarbeit und flexible Vertretungslösungen aufzufangen – oft über ihre Belastungsgrenzen hinaus“, so die SPD-Politikerin Sonja Bongers.
Verschärfte Personalsituation
Besonders alarmierend ist die demografische Entwicklung: In der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 26 ist zu entnehmen, dass ein signifikanter Teil der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen kurz vor dem Ruhestand steht. Ohne gezielte Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung droht eine dramatische Verschärfung der Situation – mit tiefgreifenden Folgen für die Bildungsqualität und Betreuungsstabilität. Für berufstätige Eltern bedeutet der Ausfall eine massive Erschwernis der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere bei Kindern mit einem hohen Bedarf an Struktur und Verlässlichkeit.
In diesem angespannten System übernehmen Fachlehrerinnen und Fachlehrer bereits heute zentrale Aufgaben der sonderpädagogischen Versorgung und zur Qualitätsentwicklung schulischer Bildungsarbeit. Sie verfügen über eine einschlägige Vorqualifikation – etwa als Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge, Ergotherapeutin oder Ergotherapeut oder in einem anderen pädagogischen, sozialpflegerischen oder therapeutischen Beruf – und absolvieren eine 18- monatige berufsbegleitende Fachlehrerausbildung, die sie zu eigenständiger Arbeit im Bereich sonderpädagogischer Förderung qualifiziert.
Ausbildungs- und Prüfungsordnung muss überarbeitet werden
Obwohl zahlreiche Fachlehrkräfte nachweislich deutlich über die formalen Anforderungen hinaus eigenverantwortlich unterrichten und teils sogar eigenständig sonderpädagogische Förderschwerpunkte vertreten, sieht das Ministerium für Schule und Bildung bislang keinen Anlass, die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachlehrinnen und Fachlehrer (APO FLFS) zu überarbeiten. Der zunehmende Personalmangel im sonderpädagogischen Bereich setzt das Schulsystem massiv unter Druck und führt dazu, dass Fachlehrerinnen und -lehrer immer häufiger Aufgaben übernehmen müssen, die ursprünglich ausgebildeten Sonderpädagoginnen und -pädagogen vorbehalten sind. In der Praxis werden sie damit zunehmend zu Lückenfüllern in einem überlasteten System.
Gleichzeitig sind laut der Antwort der Landesregierung auf eine „Kleine Anfrage“ rund zwanzig Prozent der Fachlehrerstellen unbesetzt – eine alarmierende Zahl, die die strukturelle Schieflage weiter verschärft. Diese unbesetzten Stellen verdeutlichen nicht nur den bestehenden Personalmangel, sondern auch die Notwendigkeit, mehr Ausbildungsplätze für Fachlehrerinnen und Fachlehrer anzubieten. Eine angemessene finanzielle und institutionelle Anerkennung der tatsächlichen Leistungen von Fachlehrerinnen und -lehrern ist daher dringend geboten. Sie könnte nicht nur die Motivation und Bindung bestehender Fachkräfte stärken, sondern auch die Gewinnung neuer qualifizierter Kräfte erleichtern. Dies wäre ein entscheidender Schritt zur Stabilisierung des Ganztagsbetriebs, der aktuell unter dem eklatanten Personalmangel besonders leidet.
Vernünftige Besoldung
Trotz ihrer hohen praxisnähe, der Übernahme komplexer Aufgaben und der wachsenden Verantwortung erfolgt die Eingruppierung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern an Förderschulen in Nordrhein-Westfalen im Eingangsamt überwiegend in die Besoldungsgruppen A9 bzw. E9a – und das mit wenig Beförderungsperspektive. Diese strukturelle Unterbewertung steht in deutlichem Widerspruch zur gelebten Realität an vielen Förderschulen, wo Fachlehrerinnen und Fachlehrer längst Aufgaben erfüllen, die ursprünglich für ausgebildete Sonderpädagoginnen und -pädagogen vorgesehen waren.
Dabei bestehen rechtlich keine Hindernisse für eine angemessenere Vergütung. Andere Bundesländer wie Bayern, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg zeigen, dass eine Eingruppierung im Eingangsamt nach A10 durchaus möglich ist – vorausgesetzt, Aufgabenwahrnehmung, Qualifikation und Verantwortung rechtfertigen dies. Auch das nordrhein-westfälische Landesbesoldungsgesetz (§ 25 LBesG NRW, „Sonderlaufbahn“) sieht ausdrücklich vor, dass eine höhere Besoldung zulässig ist, wenn die Tätigkeit dies begründet. Diese Regelung bietet die rechtliche Grundlage, um Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen entsprechend ihrer tatsächlichen Leistung mindestens in A10 einzugruppieren – ein längst überfälliger Schritt, um ihre Rolle im System zu stärken und die dringend benötigte Fachkräftegewinnung zu unterstützen.
