
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) weist in ihrem Positionspapier zur Prävention von Gewalttaten aus dem Jahr 2026 sowie in ihren Empfehlungen zu Psychisch-Kranken-Hilfegesetzen aus dem Jahr 2025 eindringlich darauf hin, dass Gewaltprävention, seelische Gesundheit und strukturelle Verantwortung zusammengedacht werden müssen. Die DGPPN betont, dass Gewalt häufig nicht zufällig entstehe, sondern aus einem Zusammenspiel unzureichender präventiver Versorgung, fehlender Krisendienste, langer Wartezeiten, sozialer Belastungslagen und unklarer Verantwortlichkeiten.
„Es ist klar, Prävention beginnt nicht erst in der medizinischen Behandlung, sondern vor allem in der kommunalen Infrastruktur: niedrigschwellige psychosoziale Angebote, funktionierende Präventionsketten, gute Kooperation zwischen Hilfesystemen und eine klare Zuständigkeit für Krisenintervention sind grundlegende Voraussetzungen für Sicherheit – sowohl für Betroffene als auch für Beschäftigte. Dabei müssen alle Aspekte von Gewalt berücksichtigt werden“, sagt die SPD-Rechtsexpertin Sonja Bongers.
Mangelhafte Datenerhebung
Dazu gehören insbesondere auch Gewalttaten, die sich gegen Menschen mit Migrationshintergrund oder aus Frauen richten. Die Hintergründe von geschlechts- und herkunftsspezifischer Gewalt müssen daher genau untersucht und vorgebeugt werden. Darüber hinaus hat die Landesregierung auf mehrere Kleine Anfragen der SPD-Fraktion eingestanden, dass zur Häufigkeit der Gewalttaten gegen Gesundheitspersonal keine Daten erfasst werden.
Besonders die Kommunen stehen angesichts wachsender psychosozialer Herausforderungen unter Druck. Sie tragen bereits heute Verantwortung für soziale Hilfen, Präventionsarbeit, Ordnungsstrukturen und Gesundheitsförderung, werden jedoch von der Landesregierung häufig ohne ausreichende Ressourcen oder klare Rechtsgrundlagen allein gelassen.
Fehlende Krisendienste und Netzwerke
In vielen Regionen fehlen kommunale Krisendienste, interdisziplinäre Netzwerke, verlässliche Anlaufstellen für Betroffene oder Strategien zur frühzeitigen Gewaltprävention. Damit dies gewährleistet werden kann, braucht es eine strukturelle und finanzielle Stärkung der Gemeindepsychiatrischen Verbünde. Dazu muss die Landesregierung die Unterstützung zum Aufbau und Weiterentwicklung Gemeindepsychiatrischer Verbünde noch stärker intensivieren und an den wachsenden Bedarf über 2026 hinaus anpassen.
Auch in psychiatrischen Einrichtungen führen Personalmangel, bauliche Überlastung und der steigende Anteil schwerer Krankheitsbilder zu Stresssituationen, die das Risiko von Gewalt erhöhen. Um die Situation nachhaltig zu verbessern und Personal zu schützen und die Lebensqualität der betroffenen Personen angemessen zu gestalten, sind u. a. verbindliche Qualitätsstandards, bessere Finanzierung, ausreichende Personalausstattung, multiprofessionelle Teams und klare gesetzliche Rahmenbedingungen für Kriseninterventionen notwendig.
