Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 tritt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Offenen Ganztag in Kraft. Eine verlässliche Betreuung und ein gutes Bildungsangebot bis in den Nachmittag sind für viele berufstätige Familien mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unerlässlich. Umso wichtiger ist es, dass alle Familien, die zukünftig einen OGS-Platz für ihre Kinder benötigen, auch ein qualitätsvolles Angebot in ihrer Kommune vorfinden werden. Doch Ganztag bedeutet mehr als ein verlässliches Betreuungsangebot.
„Wir brauchen ein qualitätsvolles Ganztagsangebot. Vielfältige Bildungs- und individuelle Förderangebote spielen eine maßgebliche Rolle, um die Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Bisher entscheiden vor allem die soziale Herkunft und die finanzielle Ausstattung der Kommunen über die Bildungschancen in NRW“, teilt die SPD-Landtagsabgeordnete Sonja Bongers in einer Erklärung mit.
Regionale Unterschiede
In Bezug auf den Ganztag in NRW äußert sich dies vor allem an den großen regionalen Unterschieden bei den OGS-Elternbeiträgen und den Essensgebühren. Wie groß die regionalen Unterschiede in NRW sind, zeigen die Ergebnisse einer Großen Anfrage der SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag. Durchschnittlich zahlen Familien in NRW ab einem Jahresbruttoeinkommen von 18.236 Euro OGS-Gebühren. Beispielsweise in Olsberg (Hochsauerlandkreis), Nottuln (Kreis Coesfeld) und Wachtendonk (Kreis Kleve) wird allerdings bereits ab dem ersten Euro gezahlt. In Köln ab 12.272 Euro, in Düsseldorf ab 30.001 Euro. Am höchsten ist der Freibetrag in Dormagen (Rhein-Kreis Neuss), wo erst ab 75.001 Euro Jahreseinkommen gezahlt werden muss. Die monatlichen Höchstbeträge der OGS-Gebühren liegen im Durchschnitt bei 176 Euro, die ab einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen von 85.504 Euro im Jahr fällig werden.
20 Prozent Anstieg der Kosten
Für das aktuelle Schuljahr mussten 109 Kommunen ihre Elternbeiträge im Vergleich zum Vorjahr im Schnitt um über 20 Prozent erhöhen. In einigen Kommunen lagen die Erhöhungen sogar deutlich höher: Im Durchschnitt zahlen Familien damit zirka 65 Euro pro Monat für das Mittagessen in der OGS – im Vergleich zu 2018 entspricht dies einer Steigerung der Kosten für Familien um knapp 20 Prozent.
„Die deutlichen Erhöhungen der OGS-Elternbeiträge und der Essensgebühren machen deutlich, wie angespannt die finanzielle Situation vieler Kommunen und OGS-Träger ist. Denn die im Landeshaushalt veranschlagten Mittel zur Finanzierung des OGS-Systems reichen nicht aus. So decken die vom Land zur Verfügung gestellten Pro-Kopf-Pauschalen nicht einmal die laufenden Betriebskosten ab. Dies führt dazu, dass die Träger nicht die zusätzlichen OGS-Plätze im erforderlichen Maße ausbauen können. Schließlich müssen die durch die Investitionsmittel geschaffenen Plätze auch im laufenden Betrieb finanziert sein. Das sind sie aber nicht. Trotz der Hilferufe der Trägerlandschaft und der Kommunalen Spitzenverbände sieht auch der Haushaltsentwurf für das kommende Jahr 2025 keine Erhöhung der Dynamisierung vor“, erklärt Bongers.
Ziele werden nicht erreicht
Die Zeit rennt: Aktuell stehen nur für etwas mehr als die Hälfte der Grundschulkinder OGS-Plätze zur Verfügung. Das entspricht etwas mehr als 380.000 OGS-Plätzen in NRW. Für das Jahr 2024 hatte sich die Landesregierung jedoch bereits einen Platzausbau im Umfang von 430.000 OGS-Plätzen vorgenommen. „Schon jetzt bleibt die schwarz-grüne Landesregierung damit deutlich hinter ihren selbstgesteckten Zielen zurück“, so Bongers weiter.
200.000 neue Plätze in gut zwei Jahren?
Ein Blick in die nächsten Jahre zeigt, wie sehr NRW beim OGS-Ausbau hinterherhängt: Die Landesregierung geht davon aus, dass 80 Prozent der Grundschulkinder künftig einen OGS-Platz benötigen werden. Dies entspricht nach Vorausberechnungen einem Bedarf von 590.000 Plätzen. Damit müssten in den nächsten 2,5 Jahren noch über 200.000 zusätzliche Plätze geschaffen werden, damit kein Kind bei der Platzvergabe leer ausgehen wird.
„Dies sorgt bei vielen Familien für Unsicherheiten. Familien mit Kindern, die jetzt einen Platz haben und im Schuljahr 2026/27 noch in der Grundschule sind, fragen sich welche Auswirkungen der Rechtsanspruch, der von der ersten Klasse gilt, auf ihre Familie haben wird, wenn bis dahin nicht genügend Plätze vorhanden sind“, so die SPD-Rechtsexpertin abschließend.