
Beide Bereiche des Bebauungsplanes sind inhaltlich und rechtlich so verknüpft, dass die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Ansiedlung auf dem Stahlwerksgelände die Aufgabe der einzelhandelsbezogenen Nutzung am alten Standort voraussetzt. Die Möglichkeit, an der Straßburger Straße etwa einen Billigmöbelmarkt zu installieren, ist damit ausgeräumt.
Doch auch abseits der planungsrechtlichen Fragen will Oberhausens SPD bei Möbel XXXL weiterhin genau hinschauen, wie der Stadtverordnete Helmut Brodrick im Rat klarstellte: Die Sozialdemokraten wollen es nicht zulassen, dass der XXXL-Konzern Arbeitnehmerrechte und die gesetzliche Mitbestimmung aushebelt.
