
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir haben über den vorliegenden Gesetzentwurf bereits hier im Plenum, aber auch im Rechtsausschuss diskutiert. Es klar, dass Besetzungsverfahren und Beförderungen klarer gesetzlich geregelt werden müssen. Aktuell sind Besetzungsverfahren nicht normiert, was zur Rechtsunsicherheit führen kann, soweit für das Besetzungsverfahren konkrete Vorgaben in der Rechtsprechung fehlen oder die Rechtsprechung divergiert.
Minister Limbach ist dann auch die Besetzung des so wichtigen Präsidentenposten am OVG völlig aus dem Ruder gelaufen. Das Innenministerium hat eine rechtswidrige Beurteilung erstellt, um ein politisch vorweg festgelegtes Ergebnis auch durchsetzen zu können. Ergebnis? Ein PUA musste eingesetzt werden und die massiven Fehler der Regierung offenbaren. Die Landesregierung musste im Ergebnis der Arbeit des PUA einen Kabinettsbeschluss aufheben und es wurde jemand Präsident des OVG, den sie in der Koalition nicht wollten. Wie geeignet dieser Kandidat von Anfang an war, wird aktuell auch dadurch sichtbar, dass dieser jetzt auch noch Präsident des Bundesverwaltungsgerichts werden soll.
Sehr geehrter Herr Präsident,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir finden es sinnvoll, dass mit diesem Gesetzentwurf eine Lösung gefunden wird. Aus diesem Grund stimmt meine Fraktion sowohl dem Gesetzentwurf als auch dem Änderungsantrag der Koalition zu – genauso wie wir es bereits im Rechtsausschuss getan haben. Wir hätten uns sicher noch mehr vorstellen können. Aber da, wo wir in der Justizpolitik sehen, dass es in die richtige Richtung geht, stimmen wir zu und sind nicht einfach dagegen, nur weil es von der Koalition kommt.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
