Lernmittelfreiheit in Nordrhein-Westfalen konsequent sichern:

Familien entlasten, Chancengleichheit stärken und Schulen verlässlich ausstatten

Die Lernmittelfreiheit ist in Nordrhein-Westfalen im Schulgesetz (§ 96 SchulG NRW) verankert. Sie verpflichtet das Land dazu, Schülerinnen und Schüler grundsätzlich unentgeltlich mit Lernmitteln auszustatten und begrenzt die finanzielle Beteiligung der Eltern auf einen gesetzlich festgelegten Eigenanteil. Damit soll sichergestellt werden, dass Bildung unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Familien zugänglich ist.

In der schulischen Realität im Jahr 2026 zeigt sich jedoch, dass dieser Anspruch nur noch teilweise eingelöst wird. Der Schulbesuch verursacht für Familien regelmäßig erhebliche zusätzliche Kosten, die über die im Gesetz vorgesehene Lernmittelversorgung hinausgehen. Dazu zählen insbesondere Arbeitshefte, Kopierkosten, verpflichtende Materialien, Sport- und Ausstattungserfordernisse sowie zunehmend digitale Endgeräte, Softwarelizenzen und Zugänge zu digitalen Lernplattformen.

Im Leben eines Schulkindes kommen jedoch noch weitere Kosten hinzu: Klassenfahrten, Exkursionen und sonstige schulische Pflichtveranstaltungen, die in vielen Fällen verpflichtender Bestandteil der schulischen Bildung sind, bedeuten für viele Familien eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung. Gerade die Digitalisierung des Unterrichts hat die Kostenstruktur im Bildungswesen grundlegend verändert. Digitale Endgeräte und Anwendungen sind in vielen Schulen faktisch Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht.

Dennoch werden diese Kosten nicht überall vollständig durch öffentliche Träger übernommen, sondern teilweise auf Eltern übertragen. Dadurch entstehen je nach Schule, Schulform und Kommune erhebliche Unterschiede in der finanziellen Belastung.

Im internationalen Vergleich zeigt sich beispielsweise in Ländern wie Finnland, dass digitale Endgeräte, Lernmaterialien und schulische Grundausstattung umfassender und stärker staatlich getragen bereitgestellt werden, wodurch eine deutlich konsequentere Umsetzung von Bildungsgerechtigkeit erreicht wird. Dieses Modell verdeutlicht, dass eine weiter gefasste Definition von Lernmittelfreiheit möglich und bereits in anderen Bildungssystemen erfolgreich umgesetzt ist.

Gut wäre es, in einem ersten Schritt den sogenannten Eigenanteil, den Eltern regelmäßig aufbringen müssen und der ohnehin nicht den Großteil der tatsächlichen Kosten für Lernmittel deckt, vollständig zur Entlastung von Familien abzuschaffen. Zudem sollten landesweit, systematisch und regelmäßig die tatsächlichen Kosten des Schulbesuchs in Nordrhein-Westfalen erfasst werden.

Send this to a friend