
Insbesondere im Marktsegment des bezahlbaren Wohnens hat sich die Unterversorgung immer weiter verschärft. Dazu gehören insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung sowie besondere Bedarfsgruppen, wie Studierende und Auszubildende und besonders schutzbedürftige vulnerable Personengruppen, die ihren Wohnraum durch häusliche Gewalt verlieren.
Zu lange Verfahren in der Genehmigung
Hinsichtlich der unzureichenden Bautätigkeit wird seit Jahren über die Ursachen diskutiert. Neben den allgemeinen, marktbedingten Kostensteigerungen, neben Fachkräfte- und Flächenmangel sowie technischen Standards wird explizit auch die Dauer der Baugenehmigungsverfahren in den Kommunen Nordrhein-Westfalens als mögliche Ursache genannt.
Hierzu hat Landesbauministerin Ina Scharrenbach im Mai dieses Jahres eine Anfrage an die kommunalen Spitzenverbände des Landes gesandt. Im Zentrum des Frageinteresses standen die Entwicklung der Dauer der Baugenehmigungsverfahren in den letzten Jahren, der Anteil der Baugenehmigungen, bei deren Erteilung die gesetzliche Genehmigungsfrist überschritten wurde und die Einschätzung der Kommunen bezüglich der Einführung einer Genehmigungsfiktion.
„Eine Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren kann von der Landesregierung an vielen Stellen durch eine geeignete Politik gegenüber den Städten und Gemeinden des Landes bewirkt werden. Statt neoliberale Vorurteile zu pflegen, ist es für alle an Baugenehmigungsverfahren beteiligte Seiten besser, wenn die Landesregierung wieder zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den unteren Bauaufsichtsbehörden zurückkehrt“, so Bongers.
Dazu müssten auch noch geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Rechtssicherheit, wie die stringente Fassung der Landesbauordnung ohne unbestimmte Rechtsbegriffe, eine konkrete Fassung von Verwaltungsvorschriften als Auslegungshilfe, ein Abbau des Nebenrechts und eine stärkere praxisbezogene Beratung der Kommunen durch das Ministerium sowie planbare Novellierungen der Landesbauordnung in größeren Abständen als bislang kommen, so die Rechtsexpertin. Damit könne man zu einer deutlichen Vereinfachung der Baugenehmigungsverfahren und zu Zeitgewinn im Sinne aller Beteiligten kommen.
Darüber hinaus ist der Erhalt und die Sicherstellung der kommunalen Selbstverwaltung im Wege einer auskömmlichen Finanzierung der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen der nachhaltigste Weg zur Steigerung der Effizienz von Baugenehmigungsverfahren, weil damit personelle und technische Arbeitsgrundlagen wirksam gestärkt werden können.
