Einführung eines Resozialisierungsgesetzes auch in Nordrhein-Westfalen:

Besserer Schutz vor gewalttätigen Wiederholungstätern

Um zu verhindern, dass gewalttätige Gefangene rückfällig werden, benötigt Nordrhein-Westfalen ein Resozialisierungsgesetz. In diesem Resozialisierungsgesetz muss ein Übergangsmanagement für Gefangene gesetzlich verankert werden, das den reibungslosen Übergang von der Justizvollzugsanstalt in die Freiheit sicherstellt. Für Untersuchungsgefangene ermöglicht ein Fallmanager, dass dem Beschuldigten während der Untersuchungshaft die Wohnung sowie der Arbeitsplatz erhalten bleiben. Darüber hinaus sind in diesem Gesetz spezielle Resozialisierungsmaßnahmen für straffällig gewordene, psychisch erkrankte Kriegsflüchtlinge festzuschreiben, um künftige Gewalttaten durch diese Tätergruppe zu verhindern. Dazu erklärt die SPD-Landtagsabgeordnete Sonja Bongers:

In unserer Gesellschaft sind wir ja alle als Menschen unterwegs und als solche auch verletzlich. Da sind auf der einen Seite die Menschen, die durch die Gewalttaten anderer geschädigt wurden. Menschen, die wir besser schützen müssen, damit sie nicht erneut Leid erleben. Auf der anderen sind da die Menschen, die straffällig werden oder bereits geworden sind. Auch hier gilt es einen humanen, wenn auch gerechten Blick zu behalten. Bis es zur ersten Straftat kommt, haben diese Menschen oft schwierige biographische Erfahrungen gemacht.

Viele Gefangene sind auf Grund von psychischen Erkrankungen und als Folge von traumatischen Erlebnissen gewalttätig geworden. Ganz besonders schwerwiegend sind Traumata, die im Kriegsgeschehen oder auf der Flucht passiert sind. Menschen mit Kriegs- und Fluchterfahrungen haben nachweislich ein höheres Risiko, an psychischen Erkrankungen zu leiden. Das entschuldigt die Tat nicht, aber es erklärt sie vielleicht etwas.

Angemessene psychologische Begleitung hilft den Gefangenen, ihre psychische Verfasstheit zu reflektieren. Zum Beispiel können sie mit Hilfe von professioneller Verhaltenstherapie Mechanismen erlernen, mit Wut und Aggressionen besser umzugehen. In dem Sinne verhindert psychologische Betreuung auch, dass unschuldige Menschen erneut zu Opfern werden. Psychologische Begleitung von Tätern schützt potenzielle Opfer!

Aber nicht nur Psychotherapie ist wichtig. Darüber hinaus muss zusammen mit dem Gefangenen schon in der Zeit vor der Entlassung der Übergang in ein geregeltes Leben organisiert werden. Dazu gehört die Beschaffung einer Wohnung und eines Arbeitsplatzes, dort wo dieses nicht vorhanden oder durch die Haft verloren gegangen ist. Wenn das Leben nach der Haft geregelt ist, erhöhen sich die Chancen, dass die jeweilige Person nicht erneut wieder straffällig wird.

Auf der operationalen Ebene würde dabei die verstetigte Schaffung einer Fachstelle für Übergangsmanagement helfen: Durch diese Stelle kann jedem Gefangenen ein Anspruch auf Unterstützung zugestanden werden. Auch ein flächendeckendes Übergangsmanagement von Inhaftierten schützt potenzielle Opfer!

Und nicht zuletzt: nicht nur bewiesene Täter haben mit unserem Justizsystem zu tun. Bevor ein Gerichtsverfahren die Schuld eines Menschen beweist, sitzen manche Angeklagte erstmal in Untersuchungshaft. Während der U-Haft heißt es im Zweifelsfall für den Angeklagten: Deshalb müssen Wohnung und Arbeitsplatz während der Untersuchungshaft erhalten bleiben. Es kann nicht sein, dass unschuldig angeklagte Menschen in der Zeit der U-Haft ihre ganze Existenz verlieren. Auch hierbei braucht es fachliche Begleitung, die durch die Fachstelle gewährleistet werden kann.

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