Oberbürgermeister-Stichwahl bleibt:

Schwere Niederlage für schwarz-gelbe Landesregierung

Die SPD-Abgeordneten Sonja Bongers und Stefan Zimkeit freuen sich, dass der NRW-Verfassungsgerichtshof auf Antrag der Landtagsfraktionen von SPD und Grünen entschieden hat, dass die Abschaffung der Oberbürgermeister-Stichwahl verfassungswidrig ist.

„Das ist ein Sieg für die Demokratie“, betont Sonja Bongers, die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion ist. „Insbesondere die CDU wollte aus machttaktischen Gründen auf eine Stichwahl verzichten, um ihre Kandidaten bereits im ersten Wahlgang ohne wirkliche Mehrheit durchzusetzen.“ Dem habe das Verfassungsgericht nun einen Riegel vorgeschoben, stellt Ratsfraktionschefin Bongers fest.

„Angesichts der Zersplitterung der Parteienlandschaft wären vielerorts Kandidaten gewählt worden, die kaum mehr als ein Viertel aller Stimmen erhalten“, sagt Stefan Zimkeit. „Damit würde ihnen jede demokratische Legitimierung fehlen. CDU und FDP gingen bei ihrem Versuch, das Wahlrecht zu manipulieren, sogar das Risiko ein, dass rechtsextreme AfD-Kandidaturen zum Zuge gekommen wären.“

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