Stichwort:  
Mittelstand

Corona-Krise:

Rat lässt Chance auf schnelle Hilfe liegen

Auf Initiative der SPD-Ratsfraktion hin hat der Rat der Stadt am Montag die Verwaltung beauftragt, ein Corona-Wirtschaftsaufbauprogramm vorzulegen. Basis für dieses Programm ist ein Antrag der Sozialdemokraten, die sofortige Maßnahmen vorgeschlagen hatten. So hätte nach dem Willen der Fraktion der Rat bereits jetzt ein Sofortprogramm für Freizeit, Tourismus und die Eventwirtschaft, ein Innenstadtprogramm sowie ein kommunales Konjunkturprogramm für Mittelstand und Handwerk verabschieden sollen. Mehr …


Am Montag im Rat der Stadt:

SPD schlägt Maßnahmenpaket gegen Corona-Krise vor

In der Ratssitzung am Montag legt die SPD-Ratsfraktion ein Maßnahmenpaket zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise vor. Es umfasst ein Sofortprogramm für Freizeit, Tourismus und Event, ein Innenstadtprogramm, die Absicherung sozialer Infrastruktur sowie ein kommunales Konjunkturprogramm für Mittelstand und Handwerk.

Das Paket bündelt eine Reihe von Maßnahmen, um die lokale Wirtschaft zu unterstützen – von der Industrie über den Mittelstand und den Handel bis zur Gastronomie und Kultur. So sollen etwa städtische Maßnahmen zur Liquiditätssicherung wie die Stundung von Steuern und Abgaben bis Ende 2021 fortgeführt werden. Mehr …


MdB Dirk Vöpel:

Entlastung für kleine Betriebe und Selbstständige: Sofortabschreibung steigt auf 800 Euro

Dirk Vöpel ist Bundestagsabgeordneter für Oberhausen und Dinslaken und Vorsitzender der Oberhausener SPD

Dirk Vöpel ist Bundestagsabgeordneter für Oberhausen und Dinslaken und Vorsitzender der Oberhausener SPD

Wie der Bundestagsabgeordnete Dirk Vöpel mitteilt, konnte die Große Koalition in dieser Woche auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion eine Einigung über die Abschreibungsmöglichkeiten geringwertiger Wirtschaftsgüter erzielen:

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind zum Beispiel Werkzeuge für den Betrieb oder Drucker, Kaffeemaschinen und sonstige kleinere Geräte fürs Büro. Uns geht es darum, dass gerade Handwerksbetriebe, kleine Mittelständer und Selbstständige in die Lage versetzt werden, diese Güter ohne größeren bürokratischen Aufwand sofort abzuschreiben. Bisher gab es dafür eine Obergrenze von 410 Euro. Dieser Schwellenwert stammt aus dem Jahr 1964, also aus einer Zeit, in der man noch Schreibmaschinen abschrieb. Daher war eine Anpassung dringend erforderlich, um geringwertige Güter der heutigen Zeit, wie Smartphones und Tablets, abschreiben zu können. Mehr …


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