Plenarrede am 26. November 2025:

MdL Sonja Bongers zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen

Sehr geehrter Präsident,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,

jetzt diskutieren wir wieder über das Polizeigesetz, nachdem das Bundesverfassungsgericht dem Land NRW diesbezüglich neue Hausaufgaben erteilt hat. In diesem vorliegenden Entwurf sehen wir eine Reihe notweniger Veränderungen.

So gibt es klarere Definitionen und Schutzmaßnahmen bei Datenerhebungen und es wurde geregelt, dass unzulässig erhobene Daten gelöscht werden müssen. Darüber hinaus wurden die Eingriffsschwellen in den §§ 16a, 17, 19, 20, 21 präzisiert. Zukünftig müssen die Voraussetzungen für längerfristige Observationen, verdeckte Ermittlungen und technische Überwachung deutlicher geklärt werden.

Im Kontext der Eingriffsschwellen wird zwischen „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ (>3 Jahre Freiheitsstrafe) und „besonders schweren Straftaten“ (>5 Jahre) unterschieden. Außerdem dürfen Kontakt- und Begleitpersonen nur bei eigener Gefahrennähe erfasst werden. Ebenfalls begrüßen wir den Vorstoß zur Verbesserung des Schutzes vor häuslicher Gewalt zum Beispiel bei der Aufenthaltsüberwachung (Stichwort Spanisches Modell), sowie die Fristverlängerung bei der Wohnungsverweisung.

Allerdings wurden von einer Reihe Sachverständigen im Innenausschuss nach wie vor Kritikpunkte an diesem Gesetzentwurf angemerkt. Unter anderem wurde an einigen Stellen eine noch präzisere Begriffsdefinition gefordert. So ist die Definition von „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ zu weit gefasst. Stattdessen wird zur engeren Fassung die BVerfG-Definition vorgeschlagen.

Außerdem äußerte die Landesbeauftragte für Datenschutz datenschutzrechtliche Bedenken. So gibt es im neuen Entwurf immer noch keine Differenzierung der Speicherzwecke, keine angemessenen Speicherfristen oder keine regelmäßige Überprüfung der Daten.

Außerdem mahnt die Polizeigewerkschaft an, den Praxisbezug im Auge zu behalten. All diese Änderungen erfordern gründliche Schulungen, damit die Beamtinnen und Beamten diese auch korrekt anwenden können. Und: Es muss außerdem geschaut werden, ob durch diese gesetzlichen Veränderungen die Dokumentationspflicht nicht überkomplex wird und viele zusätzliche Ressourcen erfordert.

Sehr geehrter Präsident,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,

Wir verstehen, dass Sie zeitlich mit den Nachbesserungen unter Druck sind, wir möchten aber trotzdem die Kritikpunkte der Sachverständigen ernstnehmen. Aus diesem Grund wird sich meine Fraktion bei diesem Gesetzentwurf enthalten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Send this to a friend