DO | 16. Dezember 2021 | 9. Sitzung
Ein weiterer Nachtragshaushalt für Investitionen
Mit einem Zweiten Nachtragshaushalt für 2021 sollen Mittel aus bereits eingeplanten und nicht genutzten Krediten bereitgestellt werden – zweckgebunden für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Transformation der Wirtschaft. Der Nachtragshaushalt sieht Mittel in Höhe von 60 Milliarden Euro vor. Die Nettokreditaufnahme für das Jahr 2021 wird dadurch aber nicht erhöht. Ziel ist es, auch aufgrund der Pandemie nicht erfolgte Investitionen in den Klimaschutz nachzuholen, die Konjunktur weiter anzukurbeln und Projekte im Bereich der Digitalisierung abzusichern. Dadurch schaffen wir Planungssicherheit für private Investitionen.
Wirtschaftsstabilisierungsfonds wird verlängert
Mit einer Fristverlängerung beim Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) werden die Voraussetzungen geschaffen, dass große Unternehmen in Deutschland über das Jahresende hinaus staatliche Mittel erhalten können. Der Fonds wurde bereits im März 2020 eingerichtet, um die für unseren Wirtschaftsstandort und den Arbeitsmarkt besonders wichtigen Unternehmen finanziell zu stabilisieren.
Ganztagsbetreuung: Frist für Beschleunigungstopf wird verlängert
Grundschüler:innen werden ab dem Jahr 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erhalten. Beginnend mit der ersten Klasse soll der Rechtsanspruch dann stufenweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgebaut werden. Dafür hat der Bund bereits im Dezember 2020 ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro eingerichtet. Um den Ausbau der dafür erforderlichen Infrastruktur zu beschleunigen, wurden Ländern und Kommunen 750 Millionen Euro vorab zur Verfügung gestellt. Diese Mittel müssten nach derzeitiger Rechtslage jedoch bis zum 31. Dezember abgerufen werden.
Anpassungsverfahren bei der Abgeordnetenentschädigung
Regelmäßig zu Beginn einer Legislaturperiode muss der Bundestag darüber entscheiden, inwieweit das Anpassungsverfahren bei den Abgeordnetenentschädigungen bestehen bleibt. Nach geltender Rechtslage werden die sog. Diäten jeweils zur Mitte des Jahres entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst. Soll dieser Automatismus weiter gelten, so müssen die Abgeordneten laut Abgeordnetengesetz innerhalb der ersten drei Monate der neuen Wahlperiode per einfachem Mehrheitsbeschluss das Verfahren bestätigen.