Da die Pandemie jedoch noch nicht überwunden ist und sich das Virus gerade unter den Ungeimpften derzeit stark verbreitet, ist es notwendig, dass die Bundesländer weiterhin effektive, aber grundrechtsschonende Schutzmaßnahmen erlassen können. Um hier Rechtssicherheit zu schaffen, bringen die Fraktionen von SPD, B’90/Die Grünen und FDP diese Woche einen Gesetzentwurf ein, der den Bundesländern bis zum 20. März 2022 moderate Maßnahmen wie die Maskenpflicht, 3G/2G-Regelungen oder die Erhebung von Kontaktdaten ermöglicht.
Des Weiteren sollen folgende Regelungen verlängert werden:
- Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung (bis 20. März 2022),
- Maßnahmen zur Corona-Arbeitsschutzverordnung (bis 20. März 2022),
- Sonderregelungen zum Kinderkrankentagegeld: 30 statt 10 Kinderkrankentage bzw. 60 statt 20 Kinderkrankentage für Alleinerziehende (bis in das Jahr 2022),
- Aussetzung der jährlichen Mindesteinkommensgrenze im Künstlersozialversicherungsgesetz (bis Ende 2022),
- Sonderregelung zum Entschädigungsanspruch für Eltern von Kindern in Betreuungseinrichtungen (bis 20. März 2022),
- Befugnis für bestimmte Arbeitgeber, Beschäftigtendaten zum COVID-19 Impf- bzw. Serostatus zu verarbeiten (bis 20. März 2022).
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine Erweiterung des DIVI-Registers vor, welches die Verfügbarkeit von Beatmungsbetten listet. Künftig sollen vor allem die Kapazitäten für Kinder besser erfasst werden.
Fälschung von Impfpässen wird strafbar
Darüber hinaus planen wir Klarstellungen im Strafgesetzbuch, um künftig besser gegen Fälschungen und den Missbrauch von Gesundheitszeugnissen – also Impfausweisen und Test-Zertifikaten – vorgehen zu können. Wir wollen so zunehmende Betrügereien mit gefälschten Impfnachweisen verhindern.
Dazu wird die Eintragung unrichtiger Impfdokumentationen in Blankett-Impfausweisen ausdrücklich unter Strafe stellt. Blankett-Impfausweise sind Impfausweise, die noch nicht personalisiert sind. Für den effektiven Schutz ist es außerdem unerlässlich, dass auch schon das Vorbereiten von Blankett-Impfausweisen und der Handel damit unter Strafe steht.
Darüber hinaus werden die Strafgesetze zur Fälschung von Gesundheitszeugnissen ausgeweitet. Wer zur Täuschung Impfausweise oder Testzertifikate ausstellt, obwohl er dazu nicht befugt ist, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft. Auch machen sich künftig Ärztinnen und Ärzte strafbar, die ein unrichtiges Gesundheitszeugnis ausstellen. Der Gebrauch gefälschter Impfausweise und Testzertifikate wird ebenfalls umfassend bestraft.
Beide Gesetzentwürfe werden diese Woche in 1. Lesung beraten.