
Das geht aus einer Vorlage nebst Anlage hervor, die der Rat beschlossen hat. Ein dringlicher Handlungsbedarf besteht deshalb sofort. Der Beschluss ist notwendig geworden, weil die Kosten der sogenannten Fehlfahrten, also Einsätze, bei denen nach Alarmierung kein Transport ins Krankenhaus erfolgt, von den Krankenkassen nicht mehr übernommen werden. Mehr …
