
Skandalös erscheint aber auch die politische Untätigkeit angesichts dieses Befunds. Ministerpräsident Wüst und seine schwarz-grüne Landesregierung haben seit dem ersten „Tankrabatt“ im Mai/Juni 2026 sowie seit Geltung der 12-Uhr-Regel zum 1. April nichts unternommen, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und Recht in Nordrhein-Westfalen durchzusetzen.
Der SWR identifizierte allein im Juli bundesweit 1.100 Tankstellen, die ihre Preise mehr als 5.500-mal rechtswidrig erhöht hatten. Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zählte von Mai bis Juli 2026 insgesamt 5.084 mögliche Verstöße. Gut acht Prozent davon sind für Nordrhein-Westfalen dokumentiert, also rund 400 Verstöße in drei Monaten. „Für die Durchsetzung der Regel und etwaige Bußgelder sind die Länder zuständig“, stellte der Präsident Mundt des Bundeskartellamts bereits im Frühjahr fest.
Diese Zuständigkeitsordnung ergibt sich zuerst aus Art 83 GG, wonach die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheiten ausführen – und gilt auch für die Umsetzung des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes (KPAnG) mit der 12-Uhr-Regel. Doch die Ministerinnen Neubaur und Gorißen erklärten sich gegenüber der Bundeswirtschaftsministerin Reiche von der CDU für unzuständig und taten nichts: „Aus Gründen der Effizienz und zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands sollte eine Bundesbehörde als zentrale Stelle für den Vollzug des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes verantwortlich sein.“
Während andere Bundesländer wie Niedersachsen Ähnliches anregten, gingen sie gleichzeitig voran und verhängten aktiv Bußgelder, wo Tankstellen rechtswidrig Preise erhöht haben. Nordrhein-Westfalen meldete dem Bundeskartellamt trotz mehrfacher Aufforderung seit April nicht einmal eine zuständige Landesbehörde, an welche die Markttransparenzstelle die eigens dokumentierten Verstöße übermitteln konnte. Dabei sind gleich zwei Kartellbehörden im NRW-Wirtschaftsministerium angesiedelt – die Landeskartellbehörde und Energiekartellbehörde NRW. Wenn geltendes Recht staatlich nicht durchgesetzt wird, untergräbt genau diese politische Ignoranz das Vertrauen in die soziale Marktwirtschaft – und in den demokratischen Rechtsstaat.
Daher wird es Zeit, nicht nur gesetzliche Tankregeln zu vollziehen und Verstöße auf Landesebene zu ahnden, sondern angesichts der Preissteigerungen auch wirksame Entlastungen für die Menschen im Land zu finanzieren. Seit dem Beginn des Iran-Krieges im Februar sind die Gewinne der Mineralölkonzerne immer weiter angestiegen. BP verzeichnete im zweiten Quartal 2026 einen Gewinn von 5,7 Milliarden US-Dollar, ein Plus 144 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Shell verzeichnete den dreifachen Gewinn des Vorjahreszeitraums, rund 10,8 Milliarden US-Dollar.
Im europäischen Vergleich sind in Deutschland die Kraftstoffpreise in die Höhe geschnellt. Diese Gewinne, die sich als Vielfache von Vergleichszeiträumen abheben und letztlich Kriegsprofite sind, schlagen sich bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern als Preissteigerungen an der Zapfsäule nieder. Es ist schlüssig, Entlastungen bei den Spritpreisen folglich auch durch diese Krisengewinne zu refinanzieren.
Berechnete Greenpeace für den deutschen Tankstellenmarkt im Juli noch 31,4 Millionen Euro zusätzliche Gewinne pro Tag – mit deren Abschöpfung die Bundesregierung täglich 1.500 Elektroautos oder 1.200 Wärmepumpen voll fördern könnte, waren es im September bereits 46,2 Millionen Euro an Übergewinnen auf dem deutschen Tankstellenmarkt pro Tag. Für den ganzen September lag die Prognose bei 1,4 Milliarden Euro an Übergewinnen.
Die bereits 2022/23 eingesetzte Übergewinnsteuer (EU-Energiekrisenbeitrag) in Folge der Energieverknappung durch den Ukraine-Krieg wies einen zusätzlichen Steuersatz von 33 Prozent auf abweichende Gewinne jenseits einer 20-Prozent-Marke gegenüber durchschnittlichen Vergleichswerten auf und brachte der Bundesrepublik Einnahmen in Höhe von etwa 2,5 Milliarden Euro ein.
Die EU-Kommission lehnte einen vergleichbaren Mechanismus ihrerseits nun ab, öffnete den Mitgliedstaaten aber die Möglichkeit, auf nationaler Ebene eine solche Steuer zu erheben. Dafür muss Nordrhein-Westfalen sich aktiv einsetzen. Angesichts der Ko-Finanzierung des zweiten „Tankrabatts“ durch die Länder besteht eine direkte finanzielle Betroffenheit.
Der Ministerpräsident sollte über den Bundesrat an der Beseitigung des von ihm angeprangerten „Skandals“ mitwirken, die „Löcher in den Familienkassen“ stopfen und das „Vertrauen der Menschen in die soziale Marktwirtschaft“ und die Demokratie stärken.
