
Doch eines muss uns klar sein. In Anbetracht mancher anderer krimineller Strukturen, die wir in NRW vorfinden, wie zum Beispiel in der Bekämpfung von Clankriminalität, reicht das vorliegende Konzept allerdings nicht aus. Hier sind zwar regionale Kenntnisse auch von Vorteil, da sich aber kriminelle Netzwerke über eine Region hinaus erstrecken, muss dieses in der Zuständigkeit auch berücksichtigt werden. Hier brauchen wir eine klare Zuschreibung und Abgrenzung von Aufgaben. Zudem muss die überregionale Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden aufgebaut werden.
