Wochenvorschau 2022/19

Diese Woche im Bundestag


 

MI | 30.11.2022 | 72. Sitzung

TOP 3

Frauenrechte voranbringen – UN-Konvention umsetzen

Gleichstellung

Deutschland hat 1985 die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (kurz „CEDAW“) ratifiziert. CEDAW ist das wichtigste internationale Abkommen für die Rechte der Frau. Alle Vertragsstaaten verpflichten sich, die Gleichstellung von Frauen in allen Lebensbereichen, einschließlich der Privatsphäre, sicherzustellen. Über den Stand der Umsetzung müssen sie regelmäßig berichten. Im Neunten CEDAW-Bericht, den die Bundesregierung 2021 vorgelegt hat, sind alle ergriffenen Maßnahmen von Bund und Ländern zur Gleichstellung von Frauen im Berichtszeitraum zwischen 2017 und 2021 aufgeführt. In dieser Woche beraten wir den Bericht im Bundestag.

TOP 5

Gedenken über den Holodomor in der Ukraine aufrechterhalten

Gedenkkultur

Vor 90 Jahren – im Winter 1932/1933 – erreichte der Holodomor (von ukrainisch „holod“ -Hunger; „moryty“ – umbringen) in der Ukraine seinen schrecklichen Höhepunkt. Millionen von Menschen fielen damals der stalinistischen Hungerpolitik zum Opfer. Bis heute prägt der Holodomor das nationale Bewusstsein der Ukrainerinnen. Zugleich ist er ein Teil unserer gemeinsamen Geschichte als Europäer:innen.

 

DO | 01.12.2022 | 73. Sitzung

TOP 7a

Preis für Gas und Fernwärme wird gedeckelt

Energiepreise

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Energiepreise erheblich ansteigen lassen. Vor allem die Preise für Gas und Wärme sind in den vergangenen Monaten explodiert – mit existenzbedrohenden Folgen für die Bürgerinnen und Unternehmen in Deutschland.

TOP 7b

Die Strompreisbremse kommt

Energiepreise

Der hohe Gaspreis beeinflusst auch direkt den Strommarkt. Dort sind die Preise in den vergangenen Monaten in die Höhe getrieben worden – mit erheblichen Folgen für Verbraucherinnen und Unternehmen in Deutschland. Die Bundesregierung bringt deshalb in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse für private Haushalte und Unternehmen in den Bundestag ein. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024, wirkt aber auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Haushalte sowie kleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunden.

TOP 7c

200 Euro für Studierende und Fachschülerinnen

Energiepreise

Wir haben bereits zwei Heizkostenzuschüsse für BAföG-Empfänger:innen in Höhe von 230 und 345 Euro sowie eine Energiepreispauschale von 300 Euro für Studierende mit Minijobs auf den Weg gebracht. Nun sorgen wir dafür, dass alle Studierenden und Fachschüler:in-nen eine Einmalzahlung von 200 Euro erhalten, um die gestiegenen Lebensmittel- und Energiekosten abzufedern. Das ist besonders wichtig, da das Armutsrisiko bei ihnen höher als in der Gesamtgesellschaft ist. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche in 2./3. Lesung.

TOP 9

Handelsabkommen CETA wird ratifiziert

CETA

Wir beraten in dieser Woche abschließend den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union sowie ihrer Mitgliedstaaten (CETA). Das Abkommen soll den Ausbau der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kanada andererseits vorantreiben. Hindernisse des Marktzuganges sollen abgebaut werden und Wettbewerbsnachteile für europäische und deutsche Unternehmen beim Marktzugang nach Kanada gegenüber anderen Ländern (insbesondere den USA und Mexiko) verhindert werden. CETA wird dabei helfen, die wirtschaftlichen Beziehungen der Bundesrepublik weiter zu diversifizieren und den Handel mit einem Partner fördern, der die Werte der liberalen Demokratie teilt.

TOP 11

Sanktionen konsequent umsetzen

Sanktionen

Mit dem Gesetzentwurf für ein Sanktionsdurchsetzungsgesetz II will die Bundesregierung die Sanktionsdurchsetzung strukturell neu aufstellen. Sanktionen sollen noch effektiver umgesetzt werden. Zugleich werden weitere Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung auf den Weg gebracht – ein wichtiges Signal für das konsequente Bekämpfen von Finanzkriminalität.

TOP 13a

EU-Umwandlungsrichtlinie – mehr Schutz für Arbeitnehmer:innen

Arbeit

Die EU-Umwandlungsrichtlinie von 2019, die auch die Mitbestimmung von Arbeitnehmer:innen bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Spaltungen, Verschmelzung und Formwechsel von Unternehmen adressiert, muss bis Anfang 2023 umgesetzt werden. Damit wird auch ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt: Es sind erstmals Regeln zum Schutz bestehender Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmer:innen in oben genannten Fällen vorgesehen. Bestehende Mitbestimmungsrechte bleiben bei solchen Umwandlungen mindestens erhalten, sie können aber auch verbessert werden.

TOP 15

Verkündung von Gesetzen künftig elektronisch im Bundesgesetzblatt

Digitalisierung

Während bereits heute in zahlreichen europäischen Staaten, in mehreren Bundesländern sowie auf Ebene der Europäischen Union die amtliche elektronische Verkündung von Gesetzen praktiziert wird, erfolgt dies auf Bundesebene nach wie vor im gedruckten Bundesgesetzblatt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung wird nun die elektronische Ausgabe des Bundesgesetzblatts eingeführt, sodass Gesetze und Verordnungen des Bundes nicht mehr auf Papier, sondern im Internet verkündet werden.

TOP 17

Biodiversität weltweit schützen

Artenschutz

Rund eine Million Tier- und Pflanzenarten auf der Erde – mehr als zwölf Prozent – sind vom Aussterben bedroht. Zurecht gilt der Verlust der biologischen Vielfalt neben der Klimakrise deshalb als zweite ökologische Krise unserer Zeit. Dies hat erhebliche Folgen. Nicht zuletzt für die Menschen selbst, die auf die Ökosysteme angewiesen sind – beispielsweise als CO2-Senken oder als Wasserrückhalt bei Starkregenereignissen.

TOP 19

Nachhaltige Energie bekommt Herkunftsstempel

Nachhaltigkeit

Auf der Stromrechnung können Endverbraucher:innen einsehen, wie viel ihres Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Energieversorger dürfen Strom nur dann als erneuerbar ausweisen, wenn für die gelieferte Menge auch Herkunftsnachweise im Herkunftsnachweisregister beim Bundesumweltamt dokumentiert wurden. Die EU hat 2018 beschlossen, solche Herkunftsnachweisregister auch für andere nachhaltige Energieträger wie Gas (z.B. Biogas) und Wasserstoff sowie für Wärme (z.B. Geo- oder Solarthermie) und Kälte einzurichten.

TOP 21

Das Schengener Informationssystem der dritten Generation kommt

Schengen

Mit dem Gesetzentwurf sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme des Schengener Informationssystems (SIS) der „dritten Generation“ geschaffen werden. Das SIS ist die gemeinsame europäische Fahndungsdatenbank für Personen und Sachen. Drei Ende 2018 verabschiedete EU-Verordnungen erweitern den Anwendungsbereich und die Funktionen des SIS. Beispielsweise werden künftig auch Rückkehrentscheidungen im SIS ausgeschrieben und zahlreiche neue Behörden wie die Ausländerbehörden, Zulassungsstellen für Wasser- und Luftfahrzeuge oder auch die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden an das SIS angeschlossen.

TOP 23

Die Sozialversicherung wird digitaler und effizienter

Soziales

Durch eine Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze werden Verfahren und Vorgaben in der Sozialversicherung effektiver, digitaler und bürokratieärmer ausgestaltet. Leistungsberechtigte sollen die ihnen zustehenden Leistungen umfassend und zügig erhalten. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche in 2./3. Lesung.

TOP 24

Braunkohleausstieg beschleunigen – Energieversorgung garantieren

Energiewende

Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel darauf verständigt, den Kohleausstieg idealerweise auf 2030 vorzuziehen. Angesichts der ausgefallenen Gaslieferungen aus Russland müssen wir aber zugleich für eine stabile Energieversorgung in Deutschland sorgen. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier, den der Bundestag in dieser Woche beschließet, wird für beides gesorgt.

TOP 25

Bessere Rahmenbedingungen für erneuerbaren Energien

Energiewende

Die Bundesregierung will die Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht verbessern und hat dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, den wir in dieser Woche abschließend beraten. Mit der Novelle soll der Ausbau von Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen beschleunigt und die Produktion von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien verbessert werden.

TOP 26

Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung besser erfassen und reduzieren

Gesundheit

Mehr als sechs Millionen Menschen sind 2019 weltweit durch Infektionen mit multi-resistenten Erregern verstorben. Neben der Übertragung im Krankenhaus und durch unsachgemäßen Einsatz in der Humanmedizin, wird die Bildung von resistenten Bakterien auch durch den Einsatz in der Tiermedizin und -haltung begünstigt – mit der Folge, dass die Wirksamkeit dieser Arzneimittel abnimmt und sich Krankheiten leichter ausbreiten.

TOP 27a

Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt EU-weit verbessern

Gleichstellung

Die sogenannte EU-Vereinbarkeitsrichtlinie legt europaweit verbindliche Standards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige fest. Die Umsetzung dieser Richtlinie wird nun in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten.

TOP 28

Bund investiert in den ÖPNV

ÖPNV

Der Bund hat mit den Ländern vereinbart, die Regionalisierungsmittel im Jahr 2022 um eine Milliarde Euro zu erhöhen und ab dem Jahr 2023 um jährlich drei Prozent zu dynamisieren. So sollen dem System notwendige finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit der ÖPNV mindestens auf dem bestehenden Niveau seinen Beitrag zur Verkehrswende und bei der Erreichung der Klimaschutzziele leisten kann. Damit belaufen sich die zusätzlichen Mittel im Zeitraum 2022 bis 2031 auf rund 17,3 Milliarden Euro.

 

FR | 02.12.2022 | 74. Sitzung

TOP 30a

Neues Chancen-Aufenthaltsrecht kommt

Aufenthalts­recht

Mit der Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts wollen wir Menschen, die langjährig geduldet sind und ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gefunden haben, eine aufenthaltsrechtliche Perspektive eröffnen. Sie sollen ein einjähriges Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland gelebt haben, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und nicht straffällig geworden sind. Ausgeschlossen bleiben Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern.

TOP 30b

Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren

Asylrecht

Diese Woche wird das Gesetz zur Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren der Koalitionsfraktionen abschließend im Bundestag beraten. Es sollen die derzeit langen Asylgerichtsverfahren beschleunigt und die asylrechtliche Rechtsprechung vereinheitlicht werden. Dazu sind verschiedene Erleichterungen im Asylprozessrecht vorgesehen.

TOP 32

Jahressteuergesetz sorgt für notwendige Änderungen im Steuerrecht

Steuern

Die Bundesregierung bringt mit dem Jahressteuergesetz 2022 in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendige Änderungen auf den Weg. Dies betrifft insbesondere Anpassungen zur weiteren Digitalisierung, zur Verfahrensvereinfachung, zur Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit sowie zur Umsetzung des Koalitionsvertrages. So wird beispielsweise eine Rechtsgrundlage zum Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer (sog. Steuer-ID) geschaffen. Dies ist notwendig, um die Energiepreispauschale auszuzahlen.

TOP 34

Entlastung für Pflegepersonal in Krankenhäusern

Pflege

Um eine gute Versorgung von Patientinnen und bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu gewährleisten, werden Krankenhäuser verpflichtet, für mehr Pflegepersonal auf bettenführenden Stationen zu sorgen. Dazu werden schrittweise neue Vorgaben zur Personalbemessung und -besetzung eingeführt. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche in 2./3. Lesung.

TOP 36

Weitere Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung

Kinder

Mehr Personal in Kitas, Förderung der sprachlichen Bildung und Stärkung der Kindertagespflege – hierfür stellt der Bund den Ländern im Rahmen des Kita-Qualitätsgesetzes in den kommenden zwei Jahren vier Milliarden Euro zur Verfügung. Damit beteiligt sich der Bund weiterhin an Verbesserungen und Qualitätssicherung in der Kindertagesbetreuung.

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