Ziel muss es sein, die Impfquote zu erhöhen, Kontakte mit und unter Ungeimpften einzuschränken und den Ländern Maßnahmen an die Hand zu geben, um vor Ort auf das Infektionsgeschehen reagieren zu können. Deshalb bringen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in dieser Woche das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 ein, beraten es und schließen es noch in dieser Woche ab.
Mit dem Gesetz erweitern wir den Maßnahmenkatalog, den die Länder jeweils mit einem Beschluss des Landesparlaments anwenden können. Künftig können die Länder gastronomischen Einrichtungen flächendeckend schließen. Auch die Schließung von Clubs, Diskotheken oder anderen Freizeit- und Kultureinrichtungen ist danach möglich.
Einige Bundesländer haben im November wegen des besonders hohen Infektionsgeschehens Verordnungen mit eingriffsintensiveren Maßnahmen erlassen – auf Grundlage des ursprünglichen Maßnahmenkatalogs nach § 28 a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. Diese Verordnungen sollen über den 15. Dezember hinaus, bis längstens zum 15. Februar 2022, fortbestehen können.
Wir wollen vor allem ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen vor einer Infektion schützen, um schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. Da es in der Vergangenheit in Pflegeheimen oder Krankenhäusern immer wieder zu schwerwiegenden Ausbrüchen gekommen ist, führen wir für die Beschäftigten in diesen und ähnlichen Einrichtungen eine Impfpflicht ein. Bis zum 15. März 2022 muss das in den Einrichtungen bereits beschäftigte Personal nachweisen, dass es genesen oder vollständig geimpft ist. Ab dem 16. März 2022 gilt dies auch für Beschäftigte, die eine Tätigkeit in einer der genannten Einrichtung aufnehmen wollen.
Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht allein reicht allerdings nicht aus, um die Impfquote kurzfristig zu erhöhen. Vielmehr geht es auch darum, jedem/r Bürgerin, eine Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfung zu ermöglichen. Das erfordert einen Kraftakt.
Deshalb weiten wir den Personenkreis aus, der eine Impfung durchführen darf. Neben Ärzt:innen sollen künftig auch Zahnärzt:innen, Tierärzt:innen und Apotheker:innen impfen, sofern sie entsprechend geschult sind.
Geändert wird zudem die Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung: Beschließt eine Landesregierung eine Teilnehmerhöchstgrenze für private Zusammenkünfte, so können neben Ungeimpften auch Geimpfte und Genesene wieder unter diese Höchstgrenze fallen. Damit reagieren wir auf die steigende Zahl von Impfdurchbrüchen.
Angesicht der Corona-Pandemie haben zahlreiche Krankenhäuser planbare Operationen und Eingriffe verschoben, um Menschen mit einer COVID-19-Erkrankung behandeln zu können. Diesen Einrichtungen stellt der Bund kurzfristig einen finanziellen Ausgleich für das Vorhalten entsprechender Behandlungskapazitäten zur Verfügung. Außerdem entlasten wir Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser bei den Dokumentationspflichten zu Testungen von Beschäftigten und Besucher:innen.
Vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen können regionale Lockdown-Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Das hat Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation insbesondere im lokalen Einzelhandel, dem Gastgewerbe und im Dienstleistungsbereich. Mit einem Änderungsantrag verlängern wir den Anspruch auf ein erhöhtes Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022. Außerdem wollen wir die Möglichkeit für Beschäftigte, während der Kurzarbeit hinzuzuverdienen, verlängern.