MdL Sonja Bongers:

Rechtskundeunterricht in Schulen

Sonja Bongers ist Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen für Alt-Oberhausen und Osterfeld

Wir leben in einer komplexen Welt, in der fast alle Lebensbereiche durch Gesetze geregelt sind. Zu wissen, nach welchen Regeln unser Staat funktioniert und welche persönlichen Rechte der Einzelne in ganz praktischen Lebensfragen, wie zum Beispiel beim Abschließen von Kaufverträgen hat, ist da in vielerlei Hinsicht hilfreich.

Die Landtagsabgeordnete Sonja Bongers (SPD) argumentiert aus diesem Grund: „Wir finden, dass bereits Kinder und Jugendliche in altersgerechter Form an Gesetze und an staatskundliche Prinzipien herangeführt werden sollten, damit sie sich als Erwachsene natürlich, sicher und informiert darin bewegen können.“

Für die heutige Sitzung des Rechtsausschusses hat die SPD-Fraktion deshalb bei der Landesregierung nach der derzeitigen Erteilung von Rechtskunde an nordrhein-westfälischen Schulen nachgefragt. In der Sekundarstufe I wird an einigen Schulen Rechtskunde in Form von Arbeitsgemeinschaften (AGs) unterrichtet. Als ordentliches Schulfach gibt es die Rechtskunde erst in der Sekundarstufe II und das auch nur an neun Schulen in ganz NRW.

„Aus diesem Grund fordern wir ein ganzheitliches Konzept, dass junge Leute an allen Schulformen für Rechtskunde begeistern soll“, führt Bongers fort. „Ich selbst habe als Schülerin an einer Rechtskunde-AG teilgenommen, die mein Weltbild erweitert und mich in meinem Interesse an juristischen Fragestellungen bestärkt hat“, berichtet die Landtagsabgeordnete aus ihren eigenen Erfahrungen.

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