Welche Sicherheitsstandards sollten beim bevorstehenden Ausbau der Betuwe-Linie zur Anwendung kommen? Diese Frage ist zwischen den Verfahrensbeteiligten seit langem heftig umstritten: Während die Bahn ihren Planungen die Richtlinie des Eisenbahnbundesamtes „Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an Planung, Bau und Betrieb von Schienenwegen nach AEG“ zugrunde legt, halten die Feuerwehren, Gemeinden und Bürgerinitiativen entlang der Strecke die darin enthaltenen Vorgaben für völlig unzureichend und fordern statt dessen eine Orientierung der Notfallvorkehrungen am weitaus höheren Standard auf niederländischer Seite.
Die in diesem Zusammenhang wiederholt geäußerte Behauptung der Bahn, dass die von ihr als zentrale Handlungs- und Bauvorgabe verwendete Richtlinie unter Einbeziehung von Feuerwehr- und Katastrophenschutzexperten zustande gekommen sei, hat der Oberhausener Bundestagsabgeordnete Dirk Vöpel jetzt durch den renommierten Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages überprüfen lassen.
Das Ergebnis ist für die Bahn ernüchternd: Der Wissenschaftliche Dienst konnte bei seinen Recherchen keine Hinweise auf eine Beteiligung von Feuerwehren oder Katastrophenschützern bei der Abfassung der Richtlinie ermitteln. Vielmehr sei die Richtlinie von einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Eisenbahnbundesamtes formuliert worden, an der lediglich Vertreter der Innenministerien und der Verkehrsministerien einiger Länder (Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen) sowie die Deutsche Bahn AG und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen beteiligt waren.
Für MdB Dirk Vöpel und Manfred Flore, Vorsitzender der Oberhausener Bürgerinitiative „Betuwe – so nicht“ und ehemaliger Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Sterkrade, ist dieser Befund ein weiterer Hinweis darauf, dass die Planung zum Ausbau der Betuwe-Linie im sicherheitskritischen Bereich der Notfallvorsorge und des Katastrophenschutzes noch erheblich nachgebessert werden muss. Allein in Oberhausen lebten knapp 30.000 Anwohnerinnen und Anwohner entlang der jetzt schon vielbefahrenen Bahnstrecke und die Zahl der Gefahrguttransporte werde in den nächsten Jahren drastisch ansteigen. Die Betroffenen hätten deshalb Anspruch auf den bestmöglichen präventiven Schutz vor Katastrophen und vor allem auf schnellstmögliche Hilfe im hoffentlich nie eintretenden Katastrophenfall.
„Die Deutsche Bahn“, bemerkt Manfred Flore vor dem Hintergrund seiner langjährigen Erfahrungen mit dem Unternehmen, „ist nun mal eine Organisation, die nur auf massiven Druck reagiert. Deshalb ist es außerordentlich wichtig, dass möglichst viele Betroffene im zurzeit laufenden Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Oberhausen-Sterkrade einen förmlichen Einspruch gegen die Planung in der aktuellen Fassung erheben.“
Dieser Einspruch kann noch bis einschließlich Montag, 17. März 2014, gegenüber der Stadt Oberhausen oder der Bezirksregierung Düsseldorf schriftlich geltend gemacht werden. Ein Mustertext findet sich auf der Webseite der Bürgerinitiative www.betuwe.de.