
Die Frühkindliche Bildung ist seit der Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) unterfinanziert. Die Logik der Finanzierung bedingt dies in zweifacher Hinsicht. Auf der einen Seite schließt das Gesetz eine Vollfinanzierung des Aufwandes einer Kita-Einrichtung von vorneherein aus, weil es mit Eigenanteilen von Kita-Trägern kalkuliert, die weder zu erwirtschaften noch von einer Vielzahl an Trägern aus der Substanz zu erbringen sind.
Auf der anderen Seite wird eine dynamische Anpassung an die Kostensteigerungen für Personal- und Sachaufwand immer nur nachlaufend gewährt. Dies hat zur Folge, dass Träger aktuell bis zu anderthalb Jahre in Vorleistung treten müssen. Je größer das KiBiz-Volumen und je höher die Tarifsteigerungen, desto höher ist das laufende Defizit, das von den Trägern ausgeglichen werden muss.
Die Ausrichtung der Finanzierung auf Kindpauschalen, die sich nach den geschlossenen Verträgen und der damit verbundenen Stundenbuchung abhängig vom Gruppentyp richtet, verkompliziert das System weiterhin. Gleichzeitig sichert diese Finanzierung weder den Bestand der einzelnen Einrichtung, noch hilft sie pädagogische Kräfte im System zu halten oder weitere aus- und weiterzubilden. Jede Revision hat diese Probleme bisher nicht geheilt. Allein bei den Sachkosten fehlen nach Trägerangaben mindestens 570 Millionen Euro. Das Personal darf nicht Lückenbüßer für die fehlenden Ressourcen werden. Mehr …





