
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
eine moderne, bürgernahe und zukunftsfähige Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen, das ist uns wichtig. Denn: Schnelle Verfahren nützen in der Regel auch ganz besonders Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Menschen, die sich an ein Arbeitsgericht wenden, haben in vielen Fällen bereits einige Herausforderungen erlebt und nicht selten existentielle Sorgen. Das Arbeitsgericht ist dabei oft die letzte Hoffnung auf Hilfe und eine gerechte Berücksichtigung ihres Falles.
Für das Funktionieren unserer Demokratie ist notwendig, dass die Anliegen der Menschen dort schnell behandelt werden und zur Entscheidung kommen. In dem vorliegenden Gesetzentwurf sehen wir allerdings nicht, dass Strukturen geschaffen werden, die eine schnelleres und effektiveres Arbeiten der Gerichte ermöglich, sondern vielmehr eine Reduktion von bereits überlasteten Strukturen.
Auch wenn wir das grundsätzliche Anliegen dieses Gesetzentwurfes, und zwar die Arbeitsgerichtbarkeit zu modernisieren, grundsätzlich unterstützen, finden wir es allerdings nicht zufriedenstellend umgesetzt. Wir hatten zu dem Thema ja bereits im Januar eine Anhörung. Dort wurden in den unterschiedlichen Stellungnahmen sehr konkrete Anregungen vorgetragen: beispielsweise zur Erreichbarkeit der Standorte, der Interessen der Mitarbeitenden und hinsichtlich eines fehlenden IT- Konzeptes. Wir finden es ausgesprochen bedauerlich, dass die Empfehlungen aus dieser Anhörung nicht richtig berücksichtigt wurden.
Die aktuell 33 Standorte der Arbeitsgerichtbarkeit sollen im Zuge dieses Modernisierungsprozesses zu 17 Standorte zusammengelegt werden. In der Anhörung wurde vor allem kritisiert, dass eine Zusammenlegung von Arbeitsgerichten letztendlich eine Schließung von Standorten bedeutet. Wir bedauern ebenfalls, dass die Verteilung der Standorte nicht flächendeckend genug umgesetzt wurde. Vor allem ländliche Gebiete scheinen durch die Auflösung von Standorten benachteiligt. Auch andere Aspekte, wie den Einsatz lokal verorteter ehrenamtlicher Richter geht, durch den Zusammenschluss von Standorten verloren.
Sehr geehrter Herr Präsident,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir teilen das Anliegen der Modernisierung der Arbeitsgerichtbarkeit und halten es für eine wichtige und notwendige Maßnahme. Allerdings stimmen wir mit der konkreten Umsetzung, wie sie uns in diesem Gesetzentwurf vorliegt, nicht überein. Darüber gibt es aus unserer Sicht noch Gesprächsbedarf. Aus diesem Grund stimmen wir der Überweisung in den Rechtsausschuss zu.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
