MI | 12. Oktober 2022 | 59. Sitzung
EU-Umwandlungsrichtlinie – mehr Schutz für Arbeitnehmer:innen
Die EU-Umwandlungsrichtlinie von 2019, die unter anderem auch die Mitbestimmung von Arbeitnehmer:innen bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Spaltungen, Verschmelzung und Formwechsel von Unternehmen adressiert, muss bis Anfang 2023 umgesetzt werden. Damit wird auch ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt: Es sind erstmals Regeln zum Schutz bestehender Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmer:innen in oben genannten Fällen vorgesehen.
Weitere Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung
Mehr Personal in KiTas, Förderung der sprachlichen Bildung und Stärkung der Kindertagespflege – hierfür stellt der Bund den Ländern im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes in den kommenden zwei Jahren vier Milliarden Euro zur Verfügung. Das wird der Qualität in der Kindertagesbetreuung einen weiteren Schub geben.