Wolfgang Grotthaus, MdB und stellvertretender arbeits- und sozialpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion erklärt:
„Mit dem Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung erreichen wir endlich mehr Rechtssicherheit und mehr Flexibilität in diesem Bereich“, so Grotthaus wörtlich. „Wir schaffen die regelmäßigen Schwankungen in der Bauwirtschaft ab und verstetigen die Beschäftigung für die Betriebe mit saisonal bedingten Arbeitsschwankungen.“ Das Saison-Kurzarbeitergeld wird während der Schlechtwetterzeit ab der ersten Ausfallstunde aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung gewährt. Es soll von Dezember bis März gezahlt werden und beträgt 60 Prozent beziehungsweise bei Arbeitnehmern mit Kindern 67 Prozent des ausfallenden pauschalierten Nettoentgelts. Die neue Leistung gilt zunächst nur für die Baubranche. Mehr …