MdB Wolfgang Grotthaus fordert:

Keine Lockerung beim Jugendarbeitsschutzgesetz

Dafür machte sich Grotthaus in seinem Redebeitrag am 23.10.2003 zu einem Antrag der FDP zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes stark. „Es ist erfreulich , dass die Ausbildungsquote gerade im Gastgewerbe mit circa 12 Prozent deutlich über dem Durchschnitt der Wirtschaft liegt. Im Jahr 2002 gab es im Hotel- und Gaststättengewerbe 91.968 Ausbildungsverhältnisse. Während die Beschäftigtenzahlen in der Branche deutlich zurückgegangen sind, wurde die Zahl der Ausbildungsplätze in den vergangenen 10 Jahren um fast 50 Prozent gesteigert“, erklärte Grotthaus im Deutschen Bundestag.

In dem FDP-Antrag werde gefordert, die Arbeitszeit von Jugendlichen im Gaststätten- und Schaustellergewerbe auf 24 Uhr heraufzusetzen. Als Begründung werde angeführt, dass durch das starre Arbeitsrecht das Ausbildungspotenzial im Gaststätten- und Schaustellergewerbe nicht ausgeschöpft werden könne.

„Der angebliche Bedarf für diese Gesetzesänderung ist völlig aus der Luft gegriffen“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete. Dies zeige sich darin, dass fast drei Viertel aller Auszubildenden Haupt- und RealschülerInnen seien. „Diese Daten belegen, dass volljährige Auszubildende – also Abiturientinnen und Abiturienten – im Hotel- und Gaststättengewerbe nicht bevorzugt werden.“ Nach der bestehenden Ausnahmeregelung dürften Jugendliche ab 16 Jahren zudem bereits jetzt bis 22 Uhr arbeiten, im Schichtbetrieb sogar bis 23 Uhr.

„Anstatt einer Flexibilisierung beim Jugendarbeitsschutzgesetz anzuhängen, könnte ich mir eine Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit, die gerade im Hotel- und Gaststättenbereich beschämend ist, vorstellen“, betonte Grotthaus. „Hat doch die bundesweite Schwerpunktaktion von Zoll und Bundesanstalt für Arbeit Ende August 2003 ergeben, dass bei jeder vierten beschäftigten Person Anhaltspunkte auf Unregelmäßigkeiten bestehen.“

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