Sonja Bongers ist Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion und Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen
Nach einer Zeugenbefragung in einem Strafverfahren plötzlich bedroht zu werden wünscht sich niemand. Leider kommen solche Fälle jedoch immer häufiger vor. Der Grund dafür ist, dass in den Akten Name und Anschrift des Zeugen angegeben werden. Über die Anwälte der Beklagten sind diese Kontaktdaten einsehbar. Es kommt immer wieder vor, dass diese dann weitergegeben werden und es zu Gewaltandrohungen gegenüber den Zeugen kommt. „Wir müssen hier dringend nachbessern“, sagt die SPD-Rechtsexpertin Sonja Bongers.
Die Landtagsabgeordnete aus Nordrhein-Westfalen sieht darin eine echte Infragestellung des deutschen Rechtssystems. „Es kann ja nicht sein, dass Täter überführt werden können, aber durch Bedrohungsszenarien wird die ganze Ermittlungs- und Justizarbeit ad absurdum geführt.“ Bongers wird das Thema auch bei der Bund-Länder-Konferenz der SPD-Justizpolitiker am morgigen Donnerstag ansprechen. Mehr …