SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Oberhausen
im Rat der Stadt Oberhausen
Fraktionsvorsitzender
Der Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion vertritt die Fraktion und den Fraktionsvorstand nach innen und außen sowie im Ältestenrat. Fraktionsvorsitzender ist seit dem 29.10.2025 der Stadtverordnete Manuel Prohl. Bemerkenswert: In den knapp 80 Jahren seit dem Ende des 2. Weltkriegs haben mit Willi Meinicke (1947-1979), Heinz Schleußer (1979-1988), Michael Groschek (1988-2001), Wolfgang Große Brömer (2001-2019) und Sonja Bongers (seit 2019) erst fünf Sozialdemokraten und eine Sozialdemokratin an der Spitze der SPD-Fraktion gestanden.
SPD-Fraktion: | Fraktionsvorsitzender
KOMPAKT-INFO: | Manuel Prohl
Kontakt
Postanschrift:
Manuel Prohl
SPD-Fraktion im Rat
Schwartzstr. 72
46042 Oberhausen
SPD-Fraktion im Rat
Schwartzstr. 72
46042 Oberhausen
Telefon:
Telefax:
+49 208 2 48 83
Instagram:
Persönlich
Geboren:
1991
Familienstand:
Ledig
Ausbildung:
BWL-Energy & Finance (Master of Science), Wirtschaftsmathematik (Bachelor of Science)
Beruf:
Quantitativer Analyst im Energiehandel
Stadt Oberhausen
Ordentliches Mitglied:
- Rat der Stadt | Vorsitzender der SPD-Fraktion
- Haupt- und Finanzausschuss | SPD-Sprecher
- Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- Jugendhilfeausschuss | Vorsitzender
Stellvertretendes Mitglied:
Konzern Stadt & Sonstiges
Ordentliches Mitglied:
- Aufsichtsrat Luise-Albertz-Halle
- Verwaltungsrat Stadtsparkasse Oberhausen
- Vertreter in der Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes
SPD-Fraktion
- Vorsitzender der SPD-Fraktion
- Leiter AK Finanzen, Personal, Wirtschaft, Digitales
- AK Schule und Jugend
- AK Umwelt
SPD
- Vorsitzender des OV Sterkrade-Süd
SPD-Fraktionsvorsitzende: | Aus der Geschäftsordnung
§ 10 Die / der Fraktionsvorsitzende
(1)
Die / der Fraktionsvorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden werden in geheimer Wahl mit den Stimmen der Mehrheit der Fraktionsmitglieder für die Hälfte der Kommunalwahlperiode gewählt. Für ihre Abwahl gilt § 9 Abs. 6.
(2)
Die / der Fraktionsvorsitzende vertritt die Fraktion und den Fraktionsvorstand nach innen und außen sowie im Ältestenrat.
(3)
In allen Entscheidungen von Bedeutung kann der / die Vorsitzende Zusagen nur vorbehaltlich der Entscheidung der Fraktion geben, die in solchen Fällen in der nächsten Sitzung einzuholen ist.
(4)
Sie / Er lädt zu den Fraktions- und Fraktionsvorstandssitzungen ein, leitet sie und übt in ihnen die Ordnung aus.
(5)
Die / der Fraktionsvorsitzende ist Dienstvorgesetzte/r der Fraktionsangestellten.
(6)
Die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten die / den Fraktionsvorsitzende/n.

