Haushaltssanierungsplan 2012:

Breite Mehrheit im Rat für rot-grünen Begleitantrag

Rathaus Oberhausen

Rathaus Oberhausen

Den folgenden Begleitantrag von SPD und GRÜNEN zum Haushaltssanierungsplan 2012 hat der Rat der Stadt Oberhausen heute mit großer Mehrheit beschlossen:

Die Verabschiedung des Haushaltssicherungsplans im Rahmen der Beschlussfassung zum Stärkungspakt Stadtfinanzen ist der Start in einen Prozess, der gleichsam Herausforderung wie Chance für die Oberhausener Kommunalpolitik darstellt. Vor dem Hintergrund einer Planung für einen 10-Jahreszeitraum, in dem äußere Einflussfaktoren (Wirtschafts- und Zinsentwicklung, „Schuldenbremse“, demografische Entwicklungen) gravierende Auswirkungen auf den Gesamtprozess haben werden, ist die kontinuierliche Prozessbegleitung durch den Rat von enormer Bedeutung. Wesentliche Elemente dieser Prozessbegleitung werden die fortwährende Messung der Zielerreichung beschlossener Maßnahmen sowie die Korrektur bzw. Neujustierung des Maßnahmekatalogs sein.

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt daher:

  1. Der Ältestenrat wird beauftragt, Vorschläge für ein Begleitgremium, das sich als Steuerungsinstrument mit der kontinuierlichen Kontrolle, Beratung und Neujustierung des Haushaltssicherungsplans beschäftigen soll, zu erarbeiten. Die endgültige Beschlussfassung über dieses Gremium soll durch den Rat erfolgen.
    Sollten sich im Konsolidierungsprozess einzelne beschlossene Maßnahmen nicht verwirklichen lassen, so sind zur Kompensation dem Rat – nach vorhergehender Beratung im Begleitgremium – alternative Maßnahmen zur Beschlussfassung vorzuschlagen, die dem angestrebten Konsolidierungsziel entsprechen. Dem Rat ist über die Umsetzungsbemühungen des Konsolidierungsprozesses halbjährlich (im März und Oktober des Jahres) Bericht zu erstatten.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein umfassendes Personalentwicklungskonzept vorzulegen. Auf der Grundlage einer spezifizierten Aufgaben- und Ausgabenkritik sollen die zukünftigen Stellenbedarfe dargestellt und die entsprechenden Personalmaßnahmen entwickelt werden. Jede durch Fluktuation freiwerdende Stelle wird einer gründlichen Prüfung auf Besetzungsnotwendigkeit unterzogen. Vor einer Besetzungsentscheidung hat eine Beratung in dem o.g. Gremium zu erfolgen. Außerdem ist in diesem Zusammenhang ein neues Raumkonzept erforderlich. Die Nutzung „eigener“ Räumlichkeiten ist zu optimieren, um Fremdanmietungen grundsätzlich zu vermeiden. Dazu gehört auch die Überprüfung / Realisierung von Heimarbeitsplätzen für Verwaltungsangehörige.
  3. Auf der Grundlage der guten Erfahrungen mit der Bürgerbeteiligung ist eine Fortführung / Optimierung der Beteiligungsverfahren wichtig. Die Verwaltung wird aufgefordert, Vorschläge für die weitere Bürgerbeteiligung zu entwickeln. Die aus der Bürgerbeteiligung erwachsenden Vorschläge zur Konsolidierung des Haushaltes werden bis zur nächsten Ratssitzung auf ihre Realisierbarkeit geprüft. Hierbei werden von der Verwaltung die möglichen jährlichen Einsparungspotenziale dargestellt und – nach Beschlussfassung im Rat – bereits bei der Aufstellung des Haushaltes 2013 berücksichtigt.
  4. Zur Verwirklichung der erwarteten Effekte aus dem Immobilienmanagement (Verwaltung und OGM) ist die Vorlage einer Gesamtdarstellung der Entwicklungspotenziale zeitnah erforderlich.
  5. Die immer wieder geforderte interkommunale Zusammenarbeit steckt offensichtlich noch in einer Startphase. Die Verwaltung wird beauftragt, die Potenziale und die (bisherigen) Hinderungsfaktoren für Projekte der interkommunalen Kooperation umfassend darzustellen.
  6. Die politische Forderung nach einer grundlegenden Neuorganisation des IT-Managements ist immer noch nicht erfüllt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Ergebnisse externer Untersuchungen ein Gesamtkonzept zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieses Konzept soll auch die möglichen Einsparpotenziale durch die Nutzung sog. Open-Source-Software darstellen. Zu den IT-Überlegungen zählen auch die Möglichkeiten, die sich eventuell im Bereich Bürgerservice durch den Einsatz von eGovernment-Angeboten (elektronischer Personalausweis, Anträge / Vordrucke) ergeben können.
  7. Die Struktur der Gesellschaften im „Konzern Stadt“ ist grundlegend zu überprüfen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Konzernstruktur gutachterlich überprüfen zu lassen. Dies beinhaltet insbesondere auch eine Überprüfung der steuerlichen Effekte (z.B. Mehrwertsteuer / verdeckte Gewinnausschüttung) mit dem Ziel einer Kostenminimierung.
  8. Eine Budgetierung bzw. dezentrale Ressourcenverwaltung sind moderne Organisationsformen zur selbstverantwortlichen Kostenoptimierung und Steigerung der Finanzeffektivität. Die Umsetzung dieser Konzepte ist bei der Stadtverwaltung bisher nur in bescheidenen Ansätzen (Schulbudgets) erfolgt. Die Verwaltung wird beauftragt, Umsetzungsmöglichkeiten zu überprüfen und zur Beschlussfassung vorzulegen.
  9. Das „Neue Kommunale Finanzmanagement“ (NKF) soll das Wirtschaften in den Kommunen transparenter gestalten. Dies setzt aber voraus, dass es gelingt, messbare, kontrollierbare Ziele und Kennzahlen festzulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Rat ein Konzept zu entwickeln, wie zukünftig im Rahmen von Haushaltsplanberatungen praktikable und verbindliche Vereinbarungen darüber getroffen werden können, welche Produkte, in welcher Qualität, zu welchen Kosten realisiert werden können.
  10. Auf der nächsten Ratssitzung ist zur Umsetzung der o.a. Punkte eine Zeit-Ziel-Planung vorzulegen. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, bereits zur Aufstellung des Haushaltes 2013 finanzwirksame Maßnahmen aufzuzeigen.
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