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Michael Groschek:

Gemeinsamer Antrag von den Grünen und SPD für einen starken UN-Waffenhandelsvertrag (ATT)

Mike Groschek ist Bundestagsabgeordneter für Oberhausen und Dinslaken und Vorsitzender der Oberhausener SPD

Mike Groschek ist Bundestagsabgeordneter für Oberhausen und Dinslaken und Vorsitzender der Oberhausener SPD

Unter der Federführung des abrüstungspolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion Michael Groschek haben SPD und Bündnis 90 / Die Grünen in dieser Woche einen gemeinsamen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Der Grund sind die im Juli 2012 bei den Vereinten Nationen in New York anstehenden Verhandlungen zur Kontrolle des Waffenhandels (Arms Trade Treaty, ATT). Bei den Verhandlungen über die internationale Kontrolle des Waffenhandels, soll es nun nach jahrelangen Vorbereitungen zu den finalen Entscheidungen kommen. Erstmals soll eine umfassende Reglementierung aller konventionellen Waffengattungen erreicht werden.

Gemeinsam fordern SPD und Grüne mit ihrem Antrag die Bundesregierung auf, sich bei diesen Verhandlungen für einen möglichst hohen Standard des Vertrages einzusetzen. Beide Parteien fordern daher, dass der Vertrag auch Klein- und Leichtwaffen einschließlich der Munition berücksichtigt. Der Begriff Kleinwaffen (Small Arms) darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich dabei um Sturmgewehre und andere gefährliche Waffengattungen handelt. Diese Waffen töten laut den Vereinten Nationen weltweit jährlich 500.000 Menschen.

Weiterhin wird verlangt, dass die Bundesregierung auf eine verpflichtende Berichterstattung über Rüstungsgüterimporte und -exporte drängen soll. Denn nur eine detaillierte Berichtspflicht über Waffenlieferungen jeder Art führt dazu, dass illegaler Waffenhandel zwischen Staaten verhindert und intransparenter Waffenhandel effektiv reguliert werden kann.

Es gehört auch eine so genannte „Goldene Regel“ in den ATT aufgenommen, die sowohl die Beachtung der Menschenrechtslage als auch die sozio-ökonomischen Entwicklungen im Empfängerstaat berücksichtigt. Rüstungsgüter dürfen nicht in die Hände der Staaten gelangen, die diese für Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht einsetzen.

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