Antrag der Oberhausener SPD an die Bundespartei:

Hilfen für arme Städte müssen zentrale Rolle im Bundestagswahlkampf spielen

Antrag des SPD-Unterbezirks Oberhausen an den Parteikonvent der Bundes-SPD am 16.06.2012:

Der Unterbezirk Oberhausen fordert die Bundespartei auf, insbesondere die Neuordnung kommunaler Finanzen zu einem Kernstück ihrer Vorbereitung für die Bundestagswahl 2013 zu machen und hierzu verbindliche Aussagen zu treffen. Zu diesem Thema sollte klar und unmissverständlich Position bezogen werden, um Wählerinnen und Wählern zu verdeutlichen, dass die SPD verstanden hat, dass in der Kommune die engste und wichtigste Nahtstelle zwischen Menschen und Staat besteht, die es umfassend zu sichern gilt. Gerade hier dürfen wir uns nicht selbst der Basis sozialdemokratischen Geistes und Arbeitens berauben.

Die SPD muss nicht nur versichern, sondern real zeigen, dass Kommunen für sie systemrelevant sind.

Wir fordern eine nachhaltige Regelung und gerechte Befriedigung kommunaler Finanzbedarfe. Hierbei muss über das im Dezember 2011 vom Bundesparteitag beschlossene Steuer- und Abgabenkonzept, das einen jährlichen Bedarf der Kommunen von 8-9 Mrd. Euro vorsieht, hinausgegangen werden. Eine weitere Entlastung bei den kommunalen Sozialausgaben, die auf Bundesgesetzen beruhen, von 4-5 Mrd. Euro ist deshalb unabdingbar. Insbesondere die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft ist hier von herausragender Bedeutung, ebenso wie die Neujustierung der Finanzflüsse, verursacht durch den Solidarpakt II.

Der Unterbezirk Oberhausen unterstützt deshalb vollinhaltlich den Antrag der NRWSGK zum Thema Bundespolitik und Kommunalfinanzen.

Begründung:

Der Unterbezirk Oberhausen sieht in der bei Weitem nicht ausreichenden Beteiligung des Bundes an den sogenannten kommunalen Soziallasten die entscheidende Ursache für die desolate und extrem bedrohliche Finanzlage in NRW. Die Tatsache, dass nur noch 8 von 396 Kommunen in NRW mit ihren Einnahmen ihre Ausgaben abdecken können, unterstreicht diese Feststellung in geradezu erschreckender Art und Weise. Damit ist fast ein Viertel der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland direkt betroffen.

Über Jahre hat das mangelnde finanzielle Engagement des Bundes für seine ureigensten, von ihm gesetzlich geregelten Aufgaben, zu einer nicht mehr hinzunehmenden Aushöhlung kommunaler Finanzkraft geführt.

Die vom Land NRW unter seiner bisherigen rot-grünen Landesregierung eingeleiteten Hilfs-und Sanierungsschritte für Kommunen – wie der Stärkungspakt und der Aktionsplan Finanzen – sind gut und notwendig. Um sie als ersten richtigen Schritt nicht verpuffen, sondern nachhaltig wirksam werden zu lassen, bedarf es weiterer Schritte, insbesondere zu den Themen Soziallastenübernahme, Neujustierung des Solidarpaktes II und Einnahmenverbesserungen durch Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Von der Wiedereinführung der Vermögenssteuer und der Realisierung einer Erbschaftssteuer müssen auch Kommunen nach genau festgelegten Kriterien profitieren. Nachgedacht werden sollte allerdings auch über einen im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ hohen sog. Kommunalisierungsgrad in NRW. Hier sollte Ziel sein, eine Überprüfung bestehender Standards in der Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommune im Rahmen vergleichender Betrachtung aller Bundesländer einzuleiten.

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