Gleichbehandlung bei Schülerfahrtkosten wiederhergestellt:

Mehr Gymnasiasten in Oberhausen erhalten künftig Fahrtkosten

Seit der Einführung der Schulzeitverkürzung an den Gymnasien in NRW durch CDU und FDP gingen viele Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 bei der Fahrtkostenerstattung leer aus. Während ihre gleichaltrigen Kollegen an Haupt-, Real- und Gesamtschulen ab einer Entfernung zur Schule von 3,5 km in den Genuss einer Kostenerstattung kamen, mussten Gymnasiasten mindestens 5 km weit entfernt wohnen, um den gleichen Anspruch zu haben.

Die alte Regelung war blanker Unsinn!, so kommentieren die Oberhausener SPD-Landtagsabgeordneten Wolfgang Große Brömer und Stefan Zimkeit die alte Rechtslage. „Mit der Schulzeitverkürzung an den Gymnasien wurden die Zehntklässler bereits zur Oberstufe gezählt. Damit galt aber für sie die Fahrtkostenregelung der 5-km-Zone, während für alle anderen Schüler des gleichen Jahrgangs an Haupt-, Real- und Gesamtschulen noch die 3,5 km-Regelung wirksam war. In Oberhausen gingen beispielsweise viele Zehntklässler des Heinrich-Heine-Gymnasiums leer aus, während die Schüler der direkt benachbarten Gesamtschule Alt-Oberhausen noch Fahrkosten bekamen.“

Nun hat die rot-grüne Landesregierung per Kabinettsbeschluss den Weg frei gemacht, um künftig alle Schülerinnen und Schüler in NRW wieder gleich zu behandeln. Die notwendigen Mittel von ca. 6 Millionen € stehen dafür im Haushalt 2012 zur Verfügung. Hiervon werden auch die Jugendlichen an den fünf Gymnasien in Oberhausen profitieren.

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