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BT-Bilanz 2023

Wir liefern! Unsere Erfolge

Das Bürgergeld: Mehr Respekt, Chancen und Sicherheit

Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz IV hinter uns.

  • Die Karenzzeit für Wohnen und Vermögen in den ersten zwei Jahren sorgt nun dafür, dass das Lebensumfeld erhalten bleiben kann.
  • Die Regelsätze wurden deutlich erhöht, außerdem wird die Inflation künftig zeitnah berücksichtigt.
  • Durch bessere Aus- und Weiterbildung bringen wir Menschen nun gezielter in Arbeit. Mit einem Coaching-Angebot und der Entfristung des sozialen Arbeitsmarktes unterstützen wir diejenigen, die es besonders schwer haben, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
  • Seit dem 1. Juli 2023 gelten außerdem das Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich, höhere Freibeträge bei Hinzuverdienst und der Kooperationsplan für mehr Zusammenarbeit auf Augenhöhe.

Mehr Geld für Familien

Wir sorgen für mehr gesellschaftliche Teilhabe und finanzielle Sicherheit für Kinder und Familien.

  • Zum 1. Januar 2023 haben wir das Kindergeld auf 250 Euro pro Kind angehoben.
  • Auch der einkommensabhängige Kinderzuschlag ist für Familien mit geringem Einkommen auf bis zu 250 Euro monatlich angestiegen.
  • Der nächste große Schritt ist dann die Kindergrundsicherung, mit der wir familienpolitische Leistungen bündeln und so Kinderarmut wirksam bekämpfen wollen.

Das Wohngeld-Plus: Höheres Wohngeld für mehr Menschen

Seit dem 1. Januar 2023 haben mehr Personen Anspruch auf Wohngeld – bis zu zwei Millionen Haushalte statt wie zuvor 600.000.

  • Eine Heizkosten- und Klimakomponente wird dauerhaft ins Wohngeld integriert.
  • Durchschnittlich steigt das Wohngeld um rund 190 Euro pro Monat. Das bedeutet mehr als eine Verdoppelung.
  • Mit dem Wohngeld-Plus helfen wir also genau dort, wo Hilfe gebraucht wird – bei den Miet- und Nebenkosten. Denn für viele Haushalte mit niedrigem Einkommen sind die Wohnkosten deutlich zu hoch.

Mehr Rente bundesweit: Gleicher Rentenwert in Ost und West

Die Renten sind zum 1. Juli 2023 um 4,39 Prozent im Westen und um 5,86 Prozent im Osten gestiegen.

  • Durch die kräftigen Rentenerhöhungen 2022 und 2023 wird die Rentenangleichung Ost ein Jahr früher erreicht als geplant – damit gilt nun ein gleicher Rentenwert in Ost und West.
  • Mit dem Härtefallfonds hat der Bund darüber hinaus eine Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und jüdische Zuwander:innen aus der ehemaligen Sowjetunion sowie für Spätaussiedler:innen eingerichtet. Die Betroffenen können bis 30. September 2023 einen Antrag auf eine Einmalzahlung von 2.500 Euro stellen. Seit Ende Juni werden die ersten Leistungen ausgezahlt.

Recht auf Ausbildung eingeführt

Wir unterstützen junge Menschen dabei, eine Ausbildung zu finden.

  • Dazu führen wir Berufsorientierungspraktika ein und übernehmen Fahrtkosten – auch für Heimfahrten, wenn die Ausbildung in einer anderen Region absolviert wird.
  • Neu ist auch eine Ausbildungsplatzgarantie für junge Menschen, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden und in einer Region mit zu wenig Ausbildungsplätzen wohnen. Sie haben künftig einen Rechtsanspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung.

Fachkräfte für Deutschland

Mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes haben wir nun eines der modernsten Einwanderungsmodelle weltweit.

  • Wir eröffnen Menschen aus Ländern außerhalb der EU wesentlich mehr Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten, und verbessern nachhaltige Einwanderung und Integration von Fach- und Arbeitskräften. Die Erwerbseinwanderung soll künftig auf drei Säulen basieren: Qualifikation, Erfahrung und Potenzial.
  • Wir vereinfachen die Anerkennung für Abschlüsse, und eine Chancenkarte schafft mehr Möglichkeiten, zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen.
  • Die Trennung von Asyl- und Erwerbsmigration bleibt für uns wichtig. Es wird keine Aufweichung bei der Tarifbindung und den sozialen Standards und keine generelle Öffnung für Leiharbeit geben.
  • Auch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts gehört zum Paradigmenwechsel in der Migrations- und Integrationspolitik. Dies werden wir im zweiten Halbjahr 2023 auf den Weg bringen.

Aus- und Weiterbildung gestärkt

Für viele Betriebe ist der Fachkräftemangel aktuell die größte Herausforderung. Auch der Arbeitsmarkt verändert sich: Einige Berufe fallen weg, andere entstehen. Deshalb brauchen wir ein Aus- und Weiterbildungssystem auf der Höhe der Zeit, um inländische Potenziale zu heben.

  • Dazu vereinfachen wir die Weiterbildungsförderung und öfnen sie für alle Betriebe.
  • Die Fördersätze werden auf die maximale Höhe festgeschrieben.
  • Zudem führen wir ein Qualifizierungsgeld ein. Damit ermöglichen wir Beschäftigten in Betrieben im Strukturwandel, sich zu Fachkräften weiterzuentwickeln. Während der Weiterbildung tragen die Betriebe die Weiterbildungskosten, und die Beschäftigten erhalten das Qualifizierungsgeld als Lohnersatzleistung.

Mit dem Deutschlandtempo schneller voran

Wir wollen Deutschland modern und zukunftssicher machen. Dafür müssen wir schneller werden – bei der Energiewende, beim Bauen und bei der Infrastruktur.

  • Insbesondere Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen deutlich beschleunigt werden, damit beispielsweise Windräder schneller an den Start gehen können. Ausbau und Nutzung von erneuerbaren Energien haben künftig Vorrang.
  • Wird bei ausgewählten Projekten beim Straßen- und Schienenbau das überragende öffentliche Interesse festgestellt, kann auch hier zügiger gebaut werden. Stauschwerpunkte und Engstellen können dann schneller beseitigt werden.
  • Wir brauchen mehr Wohnungen und müssen schneller bauen, deshalb haben wir die Verfahren durch die Vermeidung von Doppelprüfungen und kürzere Genehmigungsfristen auf kommunaler Ebene gestrafft.
  • Zudem werden wir mehr Prozesse digitalisieren: Die Digitalisierung im Bauleitplanverfahren – zum Beispiel die digitale Veröfentlichung von Planentwürfen – bringt eine erhebliche Beschleunigung beim Wohnungsbau.

Wärmewende sozial gestalten

Im Gebäudesektor wird immer noch sehr viel fossile Energie verbraucht, deshalb brauchen wir auch dort klimafreundliche Lösungen.

  • Ein wichtiger Schritt ist die Reform des Gebäudeenergiegesetzes, die wir im September im Bundestag beschließen werden. Uns ist es wichtig, beim Klimaschutz alle mitzunehmen und niemanden zu überfordern.
  • Wir werden eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung einführen, die bis 2026 für große und bis 2028 für kleinere Kommunen vorliegen muss.
  • Damit viele Menschen sich einen Heizungstausch leisten können, werden wir den Umstieg in der Breite der Gesellschaft unterstützen. Wir werden den Einbau klimafreundlicher Heizungen mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten fördern.
  • Auch werden wir dafür sorgen, dass Mieterinnen und Mieter nicht über Gebühr belastet werden: Beim Heizungstausch darf die Miete um höchstens 50 Cent pro Quadratmeter steigen.

Das Deutschlandticket ist da

Grünes Licht für einen günstigen öffentlichen Nahverkehr:

  • Seit dem 1. Mai 2023 gibt es das Deutschlandticket, die deutschlandweite ÖPNV- und Regio-Flat für 49 Euro im Monat. Mit dem Ticket können Busse und Bahnen im gesamten Nah- und Regionalverkehr in Deutschland genutzt werden. Das Deutschlandticket revolutioniert den öffentlichen Nahverkehr.
  • Mobilität wird nachhaltiger und für viele Menschen bezahlbarer. Es ist eine wichtige Entlastung für viele Pendler:innen und ein wegweisender Baustein der Mobilitätswende.

Mehr Chancen für Menschen mit Behinderung

In einer inklusiven Gesellschaft sollte der Arbeitsmarkt allen Menschen gleichermaßen ofenstehen. Zu viele Unternehmen drücken sich trotz Beschäftigungspflicht davor, Menschen mit Behinderung einzustellen.

  • Deshalb haben wir die Ausgleichsabgabe erhöht, die Arbeitgeber zahlen müssen, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen.
  • Die Einnahmen investieren wir vollständig in die Beschäftigungsförderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und erhöhen den Lohnkostenzuschuss, den Unternehmen erhalten, wenn sie Menschen mit Behinderung beschäftigen.

Pflegende Angehörige entlasten

Zum 1. Januar 2024 erhöhen wir Pflegegeld und Pflegesachleistungen.

  • Außerdem kann, wer Angehörige pflegt, künftig jährlich für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person das Pflegeunterstützungsgeld in Anspruch nehmen.
  • Ab 1. Juli 2025 führen wir ein Entlastungsbudget für pflegende Angehörige ein, also einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Damit können Pflegeleistungen flexibler abgerufen werden.
  • Für Eltern von Kindern und Jugendlichen unter 25 Jahren mit einer schweren Behinderung gilt es bereits ab 2024.
  • Außerdem stabilisieren wir die Pflegeversicherung, indem wir die Beiträge moderat erhöhen.
  • Familien mit mehr als zwei Kindern zahlen künftig aber weniger als zuvor.

Verbesserte Versorgung mit Kinderarzneimitteln

Fiebersaft, Antibiotika und andere Medikamente waren in Apotheken zuletzt oft Mangelware.

  • Wir steuern dagegen, indem wir die Preisregeln für Kinderarzneimittel lockern und Festbeträge und Rabattverträge abschaffen.
  • Durch Anreize sorgen wir dafür, dass genug Medikamente verfügbar sind. Pharmaunternehmen können ihre Abgabepreise einmalig um bis zu 50 Prozent erhöhen, die Krankenkassen tragen die Mehrkosten.
  • In Ausschreibungen müssen insbesondere in der EU hergestellte Antibiotika und andere versorgungskritische Arzneimittel berücksichtigt werden.
  • Um drohende Lieferengpässe frühzeitig zu erkennen, führen wir ein Frühwarnsystem ein.

Mehr Geld für Kinderheilkunde und Geburtshilfe

Wir investieren 2023 und 2024 pro Jahr knapp eine Milliarde Euro mehr in Kinderheilkunde und Geburtshilfe.

  • Das derzeitige System der Krankenhausfinanzierung führt dazu, dass Kinderheilkunde und Geburtshilfe in immer weniger Krankenhäusern angeboten werden. Die Zahl der Patient:innen ist aber gestiegen. Mit den zusätzlichen Mitteln schaffen wir hier schnell Abhilfe.
  • Danach greift die Krankenhausreform, die den wirtschaftlichen Druck in allen Krankenhausabteilungen senken und die Qualität der Behandlungen verbessern soll.

Demokratieförderung langfristig absichern

Der größte Feind unserer Demokratie steht rechts – das haben nicht zuletzt die Anschläge in Halle 2019 und in Hanau 2020 auf furchtbare Weise gezeigt.

  • Mit dem Demokratiefördergesetz schaffen wir erstmals eine gesetzliche Grundlage, um zivilgesellschaftliches Engagement für unsere Demokratie dauerhaft zu stärken und zu fördern.
  • Dabei geht es um Prävention jeglicher Form des Extremismus, indem wir die Arbeit von zivilgesellschaftlichen Vereinen, Verbänden und Projekten langfristig absichern und wissenschaftlich begleiten. Wir wollen dieses wichtige Vorhaben zügig abschließen.

Verkleinerung des Bundestages beschlossen

Endlich ist es geschaft: Wir haben das Wahlrecht reformiert.

  • Ab der nächsten Bundestagswahl wird es dauerhaft nur noch 630 Abgeordnete im Deutschen Bundestag geben.
  • Ausgleichs- und Überhangmandate und die Direktmandatsklausel fallen weg.
  • Ausschlaggebend ist alleine das Zweitstimmenergebnis.
  • Die Fünf-Prozent-Klausel bleibt.
  • Damit haben wir eine faire, transparente und effektive Reform des Wahlrechts umgesetzt und sichern die Arbeits- und Kontrollfähigkeit des Parlaments. Wir zeigen, wir können Reform – auch und gerade, wenn sie uns selbst betrift.

Hinweisgeber:innen schützen

Menschen, die den Mut haben, auf Missstände hinzuweisen, leisten einen wichtigen Beitrag für die Allgemeinheit, sei es in der Politik oder in der Wirtschaft. Denn nur so können sich Dinge verbessern. Aber diese Personen brauchen Schutz, damit sie sich überhaupt melden.

  • Diesen erhalten sie nun mit den neu geschaffenen Regelungen zum Hinweisgeberschutz.
  • Uns ist dabei wichtig, dass das Gesetz einen sehr weiten Anwendungsbereich hat und Arbeitnehmer:innen, die Missstände in ihren Betrieben aufdecken, umfassend vor Repressalien schützt.

Sanktionenrecht reformiert

Wir haben das Sanktionenrecht reformiert:

  • Die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafen wird halbiert und „geschlechtsspezifische“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive führen zu höheren Strafen.
  • Ersatzfreiheitsstrafen werden verhängt, wenn Geldstrafen nicht bezahlt werden. Mit der Halbierung bringen wir eine sinnvolle Entlastung auf den Weg, denn Ersatzfreiheitsstrafen sind teuer und bringen Menschen auch bei geringen Delikten in Haft.
  • Hasskriminalität gegen Frauen und queere Menschen richtet sich gegen die Grundwerte unserer Gesellschaft. Deswegen müssen diese Tatmotive zu höheren Strafen führen.
  • Patriarchale Besitzansprüche und Vorstellungen von einer Ungleichwertigkeit der Geschlechter werden künftig bei der Feststellung von niedrigen Beweggründen berücksichtigt.

Unterstützung für die Ukraine

Noch immer führt Russland Krieg gegen die Ukraine. Deutschland steht fest an der Seite der Ukraine.

  • Deshalb unterstützen wir die Ukraine weiterhin – humanitär, wirtschaftlich, finanziell, diplomatisch und militärisch.
  • Dies tun wir in enger Abstimmung mit unseren internationalen Partnern in der EU, NATO und G7. Inzwischen ist Deutschland zweitgrößter Unterstützer der Ukraine.
  • Auch haben viele Geflüchtete aus der Ukraine bei uns Schutz gefunden.

Nationale Sicherheitsstrategie

Der russische Angrifskrieg gegen die Ukraine bedeutet das Ende der Sicherheitsordnung in Europa, wie wir sie seit den 1990er Jahren mühsam aufgebaut haben.

  • Wir müssen deshalb unsere Sicherheit gemeinsam mit unseren internationalen Partnern auf eine neue Grundlage stellen.
  • Dafür haben wir die Nationale Sicherheitsstrategie beschlossen, die unter Beteiligung vieler gesellschaftlicher Akteure im In- und Ausland erarbeitet wurde.
  • Uns geht es um eine Politik der integrierten Sicherheit: Alle relevanten sicherheitspolitischen Akteure, Mittel und Instrumente sollen künftig zusammenarbeiten und ineinandergreifen, um den Herausforderungen nach innen und außen besser begegnen zu können.

Tierhaltung besser kennzeichnen

Wir haben eine Tierhaltungskennzeichnung für Schweinefrischleisch im Lebensmitteleinzelhandel beschlossen.

  • Verbraucher:innen können so klar erkennen, wie ein Tier gehalten wurde und diese Information bei ihren Kaufentscheidungen berücksichtigen.
  • Noch in diesem Jahr wird das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz um verarbeitete Produkte sowie Außer-Haus-Verpflegung und Gastronomie erweitert und der komplette Lebenszyklus der Schweine aufgenommen.
  • Weitere Tierarten wie zum Beispiel Milchkühe, Mastbullen oder Geflügel folgen ab 2024.
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