MdB Dirk Vöpel:

Neues Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen auf den Weg gebracht

Dirk Vöpel ist der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für Oberhausen und Dinslaken

Dirk Vöpel ist der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für Oberhausen und Dinslaken

Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen. Die geplanten Neuerungen orientieren sich an der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie werden die gleichberechtigte Teilhabe der rund zehn Millionen Menschen mit am gesellschaftlichen Leben in Deutschland weiter voranbringen. Dirk Vöpel, Bundestagsabgeordneter für Oberhausen und Dinslaken, erklärt dazu:

„Ich freue mich, dass durch die Gesetzesreform endlich klargestellt wird, dass Behinderungen nicht per se einer Person anhaften, sondern oft erst durch Barrieren in der Umwelt entstehen. Folgerichtig zielt die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vor allem darauf ab, bauliche und kommunikative Barrieren innerhalb der Bundesverwaltung zu beseitigen.“

Durch das neue BGG werde die Vielfalt der Kommunikationsformen gestärkt, die Menschen mit Behinderungen nutzen. „Eine große Errungenschaft ist der Rechtsanspruch auf ‚Leichte Sprache‘ und verständliche Information, der vor allem Menschen mit Lernschwierigkeiten zugutekommt“, betont Dirk Vöpel.

Barrieren im baulichen Bereich würden zukünftig nicht nur beim Neubau vermieden, sondern sollen nun auch in Bestandsbauten angegangen werden. Dabei werde eine neu einzurichtende Bundesfachstelle für Barrierefreiheit die Verwaltung, die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft bei Fragen zum Abbau von Barrieren beraten und unterstützen.

„Das neue BGG erkennt die besondere Situation einer Benachteiligung aus mehreren Gründen, wie beispielsweise Behinderung und Geschlecht, an. Insbesondere Frauen mit Behinderungen, die leider oft mehrfache Diskriminierung erfahren, profitieren davon“, erläutert der SPD-Abgeordnete.

Die Wirksamkeit des BGG solle durch eine neue, bei der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung angesiedelten, Schlichtungsstelle erhöht werden. Sie soll es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, ihre Rechte niederschwellig und zunächst außergerichtlich einzufordern.

„Ich begrüße die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention konstruktiv am parlamentarischen Verfahren beteiligen“, so Vöpel abschließend.

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