Schulische Inklusion:

Der Weg ist frei

Wolfgang Große Brömer ist Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion und Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen

Wolfgang Große Brömer ist Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion und Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen

Die SPD-Landtagsabgeordneten Wolfgang Große Brömer und Stefan Zimkeit zeigen sich erleichtert, dass sich das Land und die kommunalen Spitzenverbände endlich über die Kosten der schulischen Inklusion geeinigt haben. „Damit ist der Weg für den Rechtsanspruch auf gemeinsamen Unterricht für behinderte und nicht-behinderte Kinder geebnet“, sagt NRWs Schulausschussvorsitzender Große Brömer.

„Damit haben wir eine gute Lösung im Sinne der Kinder gefunden“, ergänzt SPD-Finanzexperte Zimkeit, „und kommen bei der Umsetzung des UN-Behindertenrechtskonvention einen wichtigen Schritt weiter.“

Mindestens 175 Millionen Euro stelle NRW den Kommunen zusätzlich zur Verfügung, um die Inklusion zu finanzieren, erläutert Stefan Zimkeit. „Das sind 60 Millionen mehr, als ein gemeinsam beauftragtes Gutachten ermittelt hat.“ Das sei gut investiertes Geld, das allen Schülerinnen und Schülern zugutekommt, die am gemeinsamen Unterricht teilnehmen.

Wolfgang Große Brömer hält es für richtig, dass Oberhausen gemeinsam mit den anderen Städten den Verhandlungsweg gewählt hat, um sich mit dem Land auf die Finanzierung zu einigen.

„Dass Oberhausens CDU direkt mit einer Klage drohe wollte, war überflüssig.“ Es sei ein Erfolg, dass Kommunen und Land verstanden hätten, dass die Inklusion eine gemeinsame Aufgabe und Herausforderung ist.

Große Brömer und Zimkeit kündigen an, dass NRW eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen werde, damit Städte einen Pool von Integrationshelfern bilden können. „Bislang sind diese Helfer an ein einzelnes Kind gebunden, um dieses beim Schulbesuch zu unterstützen. Für die Unterrichtsqualität wären flexiblere Lösungen sinnvoll.“

Familien mit behinderten Kindern, die die erste oder fünfte Klasse besuchen, haben ab August ein Recht darauf, dass ihnen nicht nur eine Förderschule, sondern auch ein Platz im gemeinsamen Unterricht angeboten wird. Dieser Anspruch wird anschließend schrittweise auf die nachfolgenden Jahrgangsstufen ausgeweitet.

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