Inklusion:

Eine Schule für Behinderte und Nicht-Behinderte

Wolfgang Große Brömer und Stefan Zimkeit informierten über das Thema Inklusion

Wolfgang Große Brömer und Stefan Zimkeit informierten über das Thema Inklusion

„Wir wollen, dass behinderte und nicht-behinderte Kinder gemeinsam unterrichtet werden“, sagte der Landtagsabgeordnete Stefan Zimkeit auf einer Informationsveranstaltung im Gemeindehaus Schmachtendorf. Eltern, Lehrer, Verbände und Schulträger aus Dinslaken und Oberhausen sowie angrenzenden Städten waren gekommen, um über die anstehende Änderung des Schulgesetzes zu diskutieren. „Mit der UN-Behindertenrechtskonvention haben wir uns verpflichtet, für inklusive Schulen für alle Kinder zu sorgen“, sagte Zimkeit zu den Teilnehmern, die bereits im März das erste Mal über die Vorhaben informiert wurden.

6,5 Prozent aller Schülerinnen und Schüler in NRW haben einen besonderen Förderbedarf, sagte Wolfgang Große Brömer, Vorsitzender des Landtags-Schulausschusses. Der größte Teil dieser Kinder werde bisher an Förderschulen unterrichtet. „Es geht um eine schrittweise Entwicklung“, unterstrich Große Brömer.

„Es wird keine der sieben spezialisierten Förderschulformen grundsätzlich abgeschafft. Ein Schüleranteil von 70 Prozent sind die Zielvorgabe bei der Inklusion von Lern- und Entwicklungsstörungen, 50 Prozent bei den anderen Förderschwerpunkten“, beschrieb der Oberhausener Landtagsabgeordnete die langfristige Perspektive. „Inklusion ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrags jeder Schule.“ Priorität habe die allgemeinbildende Schule, Förderschulen seien zukünftig die Ausnahme.

In der Diskussion wurde es von vielen sehr kritisch gesehen, dass künftig nicht die Schule den Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs stellt, sondern die Eltern zuständig sind. „Die Schule kann einen Antrag nur in besonderen Ausnahmefällen stellen“, erläutert Große Brömer, beispielsweise wenn Schule nicht mehr allein helfen könne, sondern die Jugendhilfe eingeschaltet werden muss.

Kern der Reform sei, dass den Kindern mit Förderbedarf nicht mehr die zu besuchende Schule vorgeschrieben wird. Die Schulaufsicht ist in der Pflicht, mehrere Alternativen vorzuschlagen, „darunter muss auch eine allgemeinbildende Schule sein“, betont der SPD-Schulexperte. „Ganz wichtig: alle Schulformen sind beteiligt.“

„Es wird eine Gratwanderung zwischen dem Rechtsanspruch auf inklusive Bildung und den Schwierigkeiten, die sich aus der konkreten Umsetzung ergeben“, sagte Große Brömer in der kontrovers geführten Diskussion. „Zusammen lernen bedeutet zusammen wachsen.“

Vertreter mehrere Schulen und der Personalräte forderten, dass die Inklusion mit mehr Ressourcen ausgestattet werde. Zimkeit und Große Brömer versprachen, dass die Einsparungen, die durch zurückgehende Schülerzahlen entstehen, in den nächsten Jahren zum größten Teil in die Inklusion investiert werden. Die beiden Abgeordneten teilten die Sorge, dass an den Hochschulen zu wenige Sonderpädagogen ausgebildet werden. „Hier muss sich etwas ändern“, kündigte Zimkeit Initiativen an, um den Universitäten mehr Ausbildungsanstrengungen abzuverlangen.

Wolfgang Große Brömer und Stefan Zimkeit bedankten sich für die vielen Beiträge, die hilfreich für die künftige Diskussion seien. Große Brömer bewertete insbesondere die kritischen Hinweise aus den Sprachheilschulen für besonders wichtig, die bereits heute einen wichtigen Inklusionsbeitrag liefern.

Einen genauen Zeitplan für die Beratungen über das bislang als Referentenentwurf vorliegende Gesetz konnte Große Brömer nicht nennen, da sich Kommunen und Land noch nicht über die Finanzierungszuständigkeiten geeinigt haben. Das sei eine Chance, die Diskussion fortzusetzen und eine gründliche Vorbereitung zu gewährleisten. Er kündigte an, die Schulen und Verbände auf dem Laufenden zu halten und auf einer weiteren Veranstaltung über Details zu informieren.

Send this to a friend